Der Völkerbund war das erste Experiment der Menschheitsgeschichte, einen dauerhaften Frieden durch eine globale, auf Recht und kollektiver Sicherheit gegründete internationale Organisation zu sichern. Er entstand aus den Trümmern des Ersten Weltkriegs, der Europa und weite Teile der Welt in eine bis dahin unvorstellbare Katastrophe gestürzt hatte, und nahm am 10. Januar 1920 offiziell seine Arbeit auf. Insgesamt 63 Staaten traten dem Völkerbund bei, wenngleich nie alle gleichzeitig Mitglied waren.
Die intellektuellen Wurzeln des Völkerbundes reichen weit zurück. Bereits 1625 hatte der niederländische Rechtsgelehrte Hugo Grotius in seinem grundlegenden Werk De iure belli ac pacis die Idee eines zwischenstaatlichen Rechts entwickelt. Im Jahr 1795 forderte der Königsberger Philosoph Immanuel Kant in seiner Schrift Zum ewigen Frieden die institutionelle Verwirklichung einer dauerhaften Gemeinschaft der Völker. Die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 stellen einen weiteren Schritt auf diesem Weg dar, scheiterten aber unter anderem am Deutschen Reich in der Frage der obligatorischen internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.
Der unmittelbare Anstoß zur Gründung des Völkerbundes kam vom amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson, der in seinem Vierzehn-Punkte-Programm von 1918 eine internationale Organisation zur Friedenssicherung vorschlug. Die Satzung des Völkerbundes wurde am 28. April 1919 von der Vollversammlung der Friedenskonferenz von Versailles angenommen und war als integraler Bestandteil in den Versailler Vertrag eingearbeitet, der am 28. Juni 1919 unterzeichnet wurde. Maßgeblich an der Ausarbeitung beteiligt war Lord Robert Cecil, der 1923 Präsident des Völkerbundes wurde und dieses Amt bis zur Auflösung der Organisation 1946 innehatte.
Die organisatorische Heimat des Völkerbundes war Genf. Sein erster Sitz war das Palais Wilson, und bei dieser schweizerischen Stadt blieb er auch nach dem Umzug im Jahr 1933 verbunden, was ihm den inoffiziellen Namen Genfer Liga einbrachte. Am 15. November 1920 trat die Organisation zum ersten Mal zusammen.
Die Aufgaben des Völkerbundes waren ehrgeizig formuliert: die Sicherung des Weltfriedens, die schiedsgerichtliche Beilegung internationaler Konflikte, internationale Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie die Förderung humanitärer und sozialer Initiativen. Besonders bemerkenswert war eine Bestimmung seiner Satzung, die alle Mitgliedstaaten verpflichtete, einem angegriffenen Mitglied unmittelbar und ohne vorherigen Gremiumsbeschluss militärisch beizustehen – eine weitreichende Verpflichtung, die die UNO in dieser Form nie übernahm.
Doch der Völkerbund litt von Beginn an unter einem fundamentalen strukturellen Defekt: Die Vereinigten Staaten, auf deren Initiative er maßgeblich zurückging, traten ihm nie bei. Der US-Senat verweigerte die Ratifizierung des Versailler Vertrages, aus Bedenken gegenüber möglichen Eingriffen in die amerikanische Außenpolitik. Um dem Senat entgegenzukommen, waren zwar Verweise auf die Monroe-Doktrin in die Statuten aufgenommen worden, doch dies reichte nicht aus. Das Fernbleiben der wichtigsten Wirtschafts- und Militärmacht der Welt höhlte die Durchsetzungsfähigkeit des Völkerbundes von Anfang an aus.
In seinen ersten Jahren verzeichnete der Völkerbund durchaus Erfolge in der Beilegung kleinerer Konflikte und in der Förderung internationaler Zusammenarbeit in humanitären Bereichen. Doch mit dem Aufstieg totalitärer Regime in den 1930er Jahren geriet er in eine existenzielle Krise. Als Japan 1931 die Mandschurei besetzte und Italien 1935 Äthiopien angriff, erwies sich der Völkerbund als unfähig, wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die verhängten Sanktionen blieben halbherzig und unvollständig; die Drohung militärischer Zwangsmaßnahmen blieb eine leere Geste.
Diese Unfähigkeit zur effektiven Reaktion auf Aggressionen unterhöhlte die Glaubwürdigkeit des Völkerbundes vollständig. Als Deutschland unter Hitler und die anderen faschistischen Mächte ihre Expansionspolitik intensivierten, war die Organisation bereits so geschwächt, dass sie keine bedeutende Rolle mehr spielen konnte. Der Zweite Weltkrieg bedeutete das praktische Ende des Völkerbundes, auch wenn seine formale Auflösung erst am 18. April 1946 erfolgte, als die verbliebenen 34 Mitglieder einstimmig die sofortige Dissolution beschlossen.
Mit der Gründung der Vereinten Nationen im Jahr 1945 war bereits eine Nachfolgeorganisation geschaffen worden, die aus den Fehlern des Völkerbundes lernte. Die UN übernahmen Mandate und Aufgaben des Völkerbundes und schufen mit dem Sicherheitsrat ein Gremium, das mit weitreichenderen Befugnissen ausgestattet war. Der Völkerbund bleibt dennoch als historisches Experiment von unschätzbarem Wert: Er bewies, dass die Idee einer internationalen Rechtsgemeinschaft praktisch verwirklicht werden kann, und zeigte zugleich, welche institutionellen und politischen Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine solche Organisation tatsächlich funktioniert.
