Der römische Senat war über Jahrhunderte das Herzstück der römischen Staatsverfassung. Als Institution, die sich aus ehemaligen Magistraten und den einflussreichsten Familien Roms zusammensetzte, bündelte er jene politische Weisheit und jenen gesellschaftlichen Einfluss, die das Schicksal der Republik und später des Kaisertums maßgeblich prägten. Sein Name leitet sich vom lateinischen senex ab, dem alten Mann oder Ältesten, und spiegelt damit das Ideal wider, das dieser Körperschaft zugrunde lag: die Herrschaft der Erfahrung.
Die Ursprünge des Senats verlieren sich im Dunkel der frühen römischen Geschichte. Die Quellen, die über den Senat in der Zeit der angeblichen Könige berichten, stammen sämtlich aus viel späterer Zeit, und die Althistoriker streiten bis heute über ihren Wahrheitsgehalt. Es ist sogar zweifelhaft, ob der Senat in der Königszeit überhaupt bereits existierte. Denkbar ist, dass das frühe Gremium einem Kronrat ähnelte, der den König beriet, ohne selbst Handlungsmacht zu besitzen. Ebenso möglich erscheint, dass es sich um eine Versammlung der Häupter mächtiger Familien handelte, die dem König zumindest in bestimmten Grundsatzfragen gegenüberstanden.
Die antike Überlieferung, dass der legendäre Stadtgründer Romulus den ersten Senat einberufen habe, ist mit derselben Skepsis zu begegnen, die auch der historischen Existenz des Romulus selbst gilt. Die Historizität der übrigen frühen Könige Roms ist ebenfalls umstritten. Fest steht indessen, dass ein beratendes Gremium für antike Stadtstaaten geradezu typisch war. Athen kannte seinen Rat der Fünfhundert, Sparta seinen Ältestenrat, Karthago seine Ratsversammlung. Die Existenz einer Monarchie war also keine Voraussetzung für die Einrichtung eines solchen Rates.
Der frühe römische Senat dürfte kaum mehr als hundert Mitglieder umfasst haben. Laut Cicero, der freilich Jahrhunderte später lebte und schrieb, setzte er sich aus den senes, also älteren und erfahrenen Männern, und den patres, den Oberhäuptern angesehener Familien, zusammen. Neben seiner Beratungsfunktion stellten die Senatoren auch den sogenannten interrex, den obersten Verwalter für die Zeit zwischen dem Tod eines Königs und der Wahl eines Nachfolgers. Die übrigen Aufgaben des frühen Senats waren wohl überwiegend sakraler Natur. Erst unter König Tarquinius Priscus, der den Senat angeblich um hundert Mitglieder erweiterte, soll diese religiöse Funktion unter griechischem Einfluss allmählich aufgegeben worden sein, auch wenn diese Überlieferung möglicherweise eine spätere Konstruktion ist.
Nach dem Ende der Königszeit und der Gründung der Republik übernahm der Senat eine zentrale Rolle im Gesetzgebungsprozess und in der Regierung des noch kleinen Stadtstaates. Im System der Magistrate, das sich bald herausschälte, war der Senat die einzige dauerhafte Institution. Die Beamten wurden jährlich neu gewählt; der Senat hingegen bestand aus ehemaligen Amtsträgern, die auf Lebenszeit Mitglieder blieben, und gewährleistete damit eine institutionelle Kontinuität, die das System stabilisierte.
Die äußeren Zeichen der Zugehörigkeit zum Senat waren präzise geregelt. Die sogenannten kurulischen Magistrate, zu denen kurulische Ädile, Praetoren und Konsuln zählten, durften ab dem späten 2. Jahrhundert vor Christus einen breiten Purpurstreifen, den latus clavus, auf der Toga tragen. Alle Senatoren waren berechtigt, diesen Streifen auf der Tunika zu führen. Als weiteres äußerliches Zeichen galt ein goldener Siegelring.
Die innere Verfassung des Senats spiegelte die gesellschaftlichen Spannungen Roms wider. Die Auseinandersetzungen zwischen Patriziern und Plebejern, die bereits im 5. Jahrhundert vor Christus Form angenommen hatten, drehten sich um Fragen der Machtteilung und politischen Teilhabe. Die Patrizier versuchten, einen exklusiven Erbadel zu bilden und den Zugang zu den höchsten Ämtern und damit zum Senat zu monopolisieren. Die Plebejer wiederum kämpften schrittweise um ihre politischen Rechte, und dieser Kampf, bekannt als die Ständekämpfe, formte die römische Republik entscheidend. Nach dem Historiker Mary Beard und anderen entstanden die Institutionen der Republik nicht schlagartig, sondern in einem langen, konfliktreichen Prozess.
Obwohl die Beschlüsse des Senats nie rechtlich bindend waren, sondern formal nur den Charakter von Empfehlungen hatten, bestimmten sie in der Praxis bis weit in die Kaiserzeit die römische Politik. Die Macht des Senats gründete nicht auf formaler Autorität, sondern auf dem enormen gesellschaftlichen Gewicht seiner Mitglieder. Wer in diesem Gremium saß, vereinte Reichtum, Familienbeziehungen und Ansehen in einer Person. Daher folgte die politische Praxis den senatorischen Empfehlungen, selbst wenn kein Gesetz dies verlangte.
Bis in die Zeit des Augustus blieb der Senat die bestimmende Kraft der römischen Politik. Auch im Prinzipat und in der Kaiserzeit bewahrte er in bestimmten Ausnahmesituationen eine residuale politische Bedeutung. Erst in der ausgehenden Spätantike, als das Reich zerfiel und neue Mächte entstanden, verlor er endgültig seine einstige Stellung. Dennoch lebt die Idee des Senats fort: als Symbol für die Herrschaft des Rates, der Erfahrung und der kollektiven Vernunft, der sich die abendländische politische Tradition immer wieder berufen hat.

