Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen steht im Zentrum der internationalen Friedens- und Sicherheitsarchitektur. Als mächtigstes Organ der 1945 gegründeten Weltorganisation trägt er nach Artikel 24 der UN-Charta die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Seine Entscheidungen sind für alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen rechtlich verbindlich, was ihn von allen anderen UN-Organen unterscheidet, die lediglich Empfehlungen aussprechen können.
Die Ursprünge des Sicherheitsrats reichen in die Nachkriegsordnung des Zweiten Weltkriegs zurück. Die Gründerstaaten der Vereinten Nationen schufen ein Organ, das die Lehren aus dem Scheitern des Völkerbundes ziehen sollte: Diesmal sollten die großen Mächte einbezogen sein und ein System kollektiver Sicherheit mit echter Durchsetzungskraft entstehen. Am 17. Januar 1946 fand die konstituierende Sitzung des Sicherheitsrats statt. Diese und die folgenden 23 Sitzungen wurden im Londoner Church House abgehalten. Danach zog der Rat zunächst in das Hunter College in der Bronx, dann in das Henry Hudson Hotel an der Fifth Avenue in Manhattan und schließlich in die Sperry-Gyroscope-Fabrik in Lake Success um, bevor er 1951 sein heutiges Domizil im UN-Hauptquartier am East River in Manhattan bezog.
Die Struktur des Sicherheitsrats besteht aus fünfzehn Mitgliedern, davon fünf ständigen und zehn nichtständigen. Die fünf ständigen Mitglieder, im Fachjargon auch P5 genannt, sind Frankreich, Russland, die Vereinigten Staaten, die Volksrepublik China und das Vereinigte Königreich. Sie besitzen das Privileg des Vetorechts bei der Verabschiedung von Resolutionen und werden daher auch als Vetomächte bezeichnet. Dieses Vetorecht gibt jeder dieser Mächte die Möglichkeit, eine Resolution zu blockieren, selbst wenn alle anderen Mitglieder zustimmen, was dem Rat eine charakteristische geopolitische Dynamik verleiht.
Bei der Gründung der Vereinten Nationen setzte sich der Sicherheitsrat noch aus fünf ständigen und sechs nichtständigen Mitgliedern zusammen. Am 17. Dezember 1963 beschloss die Generalversammlung mit der Resolution 1991 (XVIII) die Erhöhung der nichtständigen Mitglieder von sechs auf zehn, um der stetig wachsenden Zahl der UN-Mitgliedsstaaten Rechnung zu tragen. Diese Regelung trat mit dem 31. August 1965 in Kraft.
Die zehn nichtständigen Mitglieder werden jährlich zur Hälfte von der UN-Generalversammlung auf eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Dabei gelten regionale Quoten: drei Sitze entfallen auf Afrika, zwei auf Asien, zwei auf Lateinamerika, einer auf Osteuropa und zwei auf Westeuropa oder die übrige westliche Welt, also Kanada, Australien oder Neuseeland. Jedes nichtständige Mitglied tritt sein Amt zum 1. Januar an; zwischen dem Ausscheiden und einer erneuten Kandidatur muss mindestens ein Jahr verstreichen. Darüber hinaus gibt es eine nicht formell festgelegte, aber in der Praxis gelebte Rotationspraxis innerhalb der Regionalgruppen, die allen Ländern die Möglichkeit gibt, in einem festen Turnus einen Sitz einzunehmen.
Die Entscheidungsgewalt des Sicherheitsrats gründet auf Kapitel VII der UN-Charta. Dieses ermöglicht es ihm, bindende Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens sowie bei Angriffshandlungen zu beschließen, einschließlich wirtschaftlicher Sanktionen und militärischer Interventionen. Diese außergewöhnliche Befugnis ist gleichzeitig Quelle erheblicher Kritik: Da die Entscheidungen des Sicherheitsrats keiner wirksamen unabhängigen Rechtskontrolle unterliegen und der Rat nach herrschender Rechtsmeinung nicht befugt ist, anerkannte Normen des Völkerrechts zu missachten, bewegt er sich in einem Spannungsfeld zwischen politischer Notwendigkeit und rechtlicher Bindung.
Ein Vertreter jedes Mitglieds muss jederzeit im UN-Hauptquartier erreichbar sein, damit der Rat im Bedarfsfall sofort zusammentreten kann. Diese Anforderung spiegelt die zentrale Rolle wider, die der Sicherheitsrat in Krisen und Konflikten spielen soll: Er ist das einzige weltpolitische Gremium, das in Echtzeit auf internationale Bedrohungen reagieren kann und dabei über echte Bindungswirkung verfügt.


