Der Vertrag von Madrid vom 13. Januar 1750 gehört zu den bedeutsamsten Dokumenten der iberoamerikanischen Kolonialgeschichte. Mit seiner Unterzeichnung durch den spanischen König Ferdinand VI. und den portugiesischen König Johann V. wurde eine neue Grundlage für die Abgrenzung der kolonialen Einflusssphären in Südamerika geschaffen – und damit das Schicksal von Millionen von Menschen, darunter die Bewohner der Jesuitenmissionen, auf dramatische Weise beeinflusst.
Der Hintergrund liegt in der langen Geschichte konkurrierender iberischer Ansprüche auf den amerikanischen Kontinent. Ältere Grenzregeln – darunter der provisorische Vertrag von Lissabon von 1681 – hatten festgelegt, dass portugiesische Besitzungen nicht über den 46. Meridian hinausreichen sollten. Doch die Realität sah längst anders aus: Portugiesische Siedler und Bandeirantes – umherziehende Abenteurer und Sklavenjäger – hatten weit über diese imaginäre Linie hinaus Fuß gefasst. Eine rechtsverbindliche Neuregelung war überfällig.
Auf spanischer Seite war Ministerpräsident José de Carvajal y Lancaster federführend für die Verhandlungen und Inhalte verantwortlich. Der Vertrag folgte einem Prinzip des römischen Rechts, das mit dem lateinischen Ausdruck „uti possidetis, ita possideatis" – wer besitzt, dem soll es gehören – umschrieben wird. Damit wurde faktischer Besitz zum entscheidenden Kriterium für die Grenzziehung, was Portugal enorm begünstigte, da seine Siedler und Entdecker die territoriale Wirklichkeit Südamerikas weit über das vertraglich Vereinbarte hinaus geprägt hatten.
Die konkreten Vereinbarungen des Vertrages waren weitreichend. Portugal überließ Spanien die Kolonie Colonia del Sacramento am Río de la Plata, einem wichtigen Handelsstützpunkt, den die Spanier seit Langem beanspruchten. Im Gegenzug erhielt Portugal Gebiete im Süden an der Quelle des Río Ibicuí, die Missionen östlich des Uruguay, das Grenzrecht am Rio Guaporé sowie ausgedehnte westliche Territorien des Japurá-Flusses im Amazonasbecken. Zusätzlich wurde die Flussschifffahrt auf dem Río Içá geregelt. Eine bemerkenswerte Klausel des Vertrages – Artikel XXI – bestimmte, dass im Falle eines Krieges zwischen Spanien und Portugal auf europäischem Boden die beiderseitigen Kolonien in Südamerika im Frieden bleiben sollten.
Die folgenschwersten Auswirkungen des Vertrages betrafen die Jesuitenreduktionen am Oberlauf des Río Uruguay – ein Netzwerk von Missionen, in denen Zehntausende von Guaraní-Indianern unter jesuitischer Führung in eigenständigen, funktionierenden Gemeinwesen lebten. Der Vertrag sah vor, dass diese Missionen vom Oberlauf des Río Uruguay vom portugiesischen Bereich abgedeckt würden. Da die Versklavung von Indianern in Portugal zu dieser Zeit legal war, erkannten die Missions-Bewohner sofort die existenzielle Bedrohung, die dieser Gebietstransfer für sie bedeutete.
Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Die Guaraní der Missionen, die sich unter jesuitischer Leitung zu einem kampfbereiten Volk formiert hatten, erhoben sich gegen den Vertrag und leisteten mit den Mitteln des Guerillakrieges erbitterten Widerstand gegen die spanischen und portugiesischen Truppen, die die neuen Grenzen durchsetzen sollten. Zugleich wehrten sie sich gegen die Bandeirantes, die immer wieder in die Missionen einfielen, um Indigene zu entführen und als gebildete Sklaven in Brasilien zu verkaufen. Dieser blutige Konflikt zwischen indigenem Widerstandswillen und kolonialer Staatsmacht bildete den Stoff für den weltbekannten Film Mission aus dem Jahr 1986.
Nach mehreren Jahren des Ringens stimmten die Jesuiten schließlich dem Transfer der Missionen in das portugiesische Kolonialgebiet zu – ein Einlenken, das das Ende einer einzigartigen sozialen Utopie in der Geschichte des Kolonialismus markierte. Der Vertrag von Madrid, der eigentlich als Instrument rationaler Grenzziehung gedacht war, hinterließ damit ein komplexes Erbe: Er erleichterte einerseits eine pragmatische Neuordnung der iberischen Kolonialwelt, trug andererseits aber zum Untergang einer der bemerkenswertesten christlichen Gemeinschaften im kolonialen Amerika bei.

