Das Zweite Vatikanische Konzil (kurz auch II. Vatikanum bzw. II. Vaticanum oder Vatikanum II bzw. Vaticanum II; lateinisch Concilium Oecumenicum Vaticanum II), das von der römisch-katholischen Kirche als das 21. Ökumenische Konzil angesehen wird, fand vom 11. Oktober 1962 bis zum 8. Dezember 1965 statt. Es wurde von Papst Johannes XXIII. mit dem Auftrag zu pastoraler und ökumenischer „instauratio“ (Erneuerung, italienisch aggiornamento) einberufen.
Der Papst wies in der lateinischen Eröffnungsansprache Gaudet Mater Ecclesia („Es freut sich die Mutter Kirche“) ausdrücklich darauf hin, dass eine gewisse Aktualisierung dogmatischer Sätze im Sinne ihrer Orientierung auf das Verständnis des gegenwärtigen Zeitalters möglich und notwendig sei. Denn das eine sei das ewige Dogma, die bleibende Wahrheit, ein anderes die Ausdrucksweise der jeweiligen Zeit.
Nach dem Tod Papst Johannes’ XXIII. im Jahr 1963 wurde das Konzil durch Papst Paul VI. fortgesetzt und 1965 beendet. Es entschied zugunsten der Religionsfreiheit in der bürgerlichen Staatsordnung, für einen verstärkten Dialog mit Anders- oder Nichtgläubigen und wies erstmals explizit auf die Bedeutung der Frauen für Gesellschaft und Kirche hin.
Unter den Teilnehmern waren auch die späteren Päpste Johannes Paul I., Johannes Paul II. und Benedikt XVI.
Der Gedanke eines neuen Konzils geht, nach Angaben Johannes’ XXIII., auf eine Unterhaltung mit Kardinal Alfredo Ottaviani (1890–1979) zurück, die am zweiten Tag des Konklaves geführt wurde, das ihn 1958 zum Papst wählte. Pius XII. soll bereits gegenüber dem Jesuitenprediger Riccardo Lombardi angedeutet haben, dass er damit rechne, dass sein Nachfolger ein Konzil einberufe. Die Päpste Pius XI. und Pius XII. hatten beide jeweils die Fortführung des I. Vatikanums prüfen lassen. Papst Johannes plante von Anfang an ein Konzil, das die Kirche auf die Gegenwart ausrichten sollte; möglicherweise reichen die Motive bis in die Jugendzeit Roncallis zurück (schrieb Lambert Beauduin). Dieses Anliegen beschrieb Johannes XXIII. als „Aggiornamento“ (als „Verheutigung“ oder „Heutigwerden“ übersetzt). Am 25. Januar 1959 gab er dann vor 17 Kardinälen im Kapitelsaal der Patriarchalbasilika St. Paul vor den Mauern überraschend bekannt, dass er ein Konzil für die Weltkirche einzuberufen beabsichtige, dessen Ziel die „Erneuerung“, „größere Klarheit im Denken“ und „Stärkung des Bandes der Einheit“ sein solle.
Die Nachricht der Einberufung des Konzils wurde mit großer Aufmerksamkeit und teils enthusiastisch aufgenommen. Nicht begeistert von den Plänen bzw. von inhaltlichen Vorgaben war ein Teil der Kurienkardinäle.
Mit der Apostolischen Konstitution Humanae salutis vom 25. Dezember 1961 wurde das Zweite Vatikanische Konzil für 1962 einberufen.
Am Pfingstsonntag, dem 17. Mai 1959, trat die Kommission zur Ingangsetzung der Vorbereitung, die Commissio antepraeparatoria, erstmals zusammen. Sie stand unter Vorsitz des Kardinalstaatssekretärs Domenico Tardini. Aufgrund einer Initiative, die Johannes XXIII. persönlich ergriffen hatte, lud die Commissio antepraeparatoria am 18. Juni 1959 weltweit 3500 Bischöfe, Ordensobere und theologische Fakultäten dazu ein, Vorschläge für das Beratungsprogramm der Vorbereitungskommissionen einzureichen. So kamen 2812 Postulate zusammen, die von der Commissio gesichtet und ausgearbeitet wurden. Dazu gehörten auch Petitionen, die nicht vorgesehen waren und ungebeten eingereicht wurden, also Petitionen von Laien, insbesondere von Frauen aus Orden und Verbänden. Auch diese wurden in den Kommissionen ausgesprochen aufmerksam gelesen. Danach begann die eigentliche Vorbereitungsphase, eingeleitet durch das Motu proprio Superno Dei nutu vom 5. Juni 1960.
Dazu wurden zehn Vorbereitungskommissionen (Commissiones praeparatoriae) gegründet. Im Gegensatz zu früheren Konzilien, bei denen solche Kommissionen vor allem mit Theologen und Kanonisten besetzt gewesen waren, die auf dem Konzil selbst gar kein Stimmrecht besaßen, waren die Vorbereitungskommissionen des Zweiten Vatikanums etwa zur Hälfte mit Bischöfen und Ordensoberen besetzt. Grundsätzlich wiesen sie aber eine große Nähe zum Kurienapparat auf, der so den entscheidenden Einfluss auf den Konzilsverlauf zu nehmen versuchte.
Der Papst konnte daher einige seiner eigenen Anliegen, vor allem die Ökumene, nur gegen Widerstände in die Vorbereitungen einbringen. Doch über die Inhalte, die das Konzil prägen sollten, hatte sich längst ein weltweiter Dialog entwickelt. Der aus der Schweiz stammende und in Tübingen lehrende Theologe Hans Küng forderte in seinem Buch „Konzil und Wiedervereinigung“ 1960 wirkliche Bemühungen in Richtung Ökumene, eine Reform der Kurie, einen interreligiösen Dialog und die Abschaffung des Index Librorum Prohibitorum. Er fasste damit zusammen, was viele Theologen auch dachten. Diese auch von vielen Laien unterstützten Ziele wurden teilweise auch erreicht.
Um die Federführung der Kurie bei der Vorbereitung auszugleichen, richtete der Papst 1960 das Sekretariat für die Förderung der Einheit der Christen ein, zu dessen Leiter er den deutschen Kardinal Augustin Bea SJ ernannte, vormals Beichtvater von Pius XII. Dieses Sekretariat, und nicht die von der Kurie beeinflussten Kommissionen, denen es gleichgestellt war, war fortan für die Ökumenefragen zuständig. Dieses Vorgehen wurde von anderen christlichen Gemeinschaften begrüßt, da ihnen der Umgang mit der römischen Kurie wenig behagte.
Im Sommer 1961 traten die Vorbereitungen in ihre Schlussphase. Geklärt werden musste vor allem noch der organisatorische Ablauf und genauer, welcher Kreis von Teilnehmern eingeladen werden sollte. Fest stand bis dahin nur, dass die amtliche Sprache des Konzils Latein sein sollte, ohne Rücksicht auf die damals bereits grassierende „Lateinschwäche“ in erheblichen Teilen des Episkopats. Im Frühjahr 1962 lagen 69 Entwürfe zu den unterschiedlichsten Themen vor. Sie waren insgesamt sehr langatmig geraten und in typisch römischem Stil verfasst, schwerfälliger sogar als die Enzykliken der Vorgängerpäpste. Nur die Liturgiekommission präsentierte ein konkretes Konzept, die anderen Vorschläge liefen vor allem darauf hinaus, dass das Konzil mehr bewahren und „festschreiben“ als erneuern sollte. Diese Richtung aber wollten die Vertreter der Ortskirchen nicht einschlagen, was erstmals zeigte, dass die Kurie gegenüber den Bischöfen an Einfluss verloren hatte.
Johannes XXIII. verzichtete darauf, zu den Vorschlägen der 69 Entwürfe konkret Stellung zu nehmen. Auch gab er nicht vor, was der Schwerpunkt des Konzils sein sollte. Er wollte einem freien und selbstständigen Konzil (ohne Tabufragen) zumindest eine Chance geben. Allerdings dachte er wohl an eine zügige „Abwicklung“ desselben. Es entwickelte sich jedoch eine Eigendynamik hin zu dem Ziel eines „neuen Pfingstens“ für die Kirche.
Der pastorale Methodenwechsel, den Papst Johannes XXIII. als Aggiornamento einleitete und den Paul VI. mit il Dialogo überschrieb (Enzyklika Ecclesiam suam, 1964), hat seinen Ursprung bereits in den Tagen des Ersten Weltkrieges. Benedikt XV. hatte in seiner Enzyklika Ad beatissimi Apostolorum principis zwar die Verurteilung des theologischen Modernismus bekräftigt, schwächte den Ton nach den erbitterten Auseinandersetzungen unter seinem Vorgänger Pius X. aber ab: Er verurteilte auch den integralistischen Antimodernismus, um die „Einheit der Kirche“ als supranationale Instanz zu retten. Papst Pius XI. hatte gleichfalls die fundamental neue Lage der „Welt von heute“ in ihren Umrissen erkannt und daher den „Frieden Christi im Reiche Christi“ zum Programm seines Pontifikats gemacht. Unter seinem Nachfolger Pius XII. gab es eine Weiterentwicklung in der Weltgeltung ad extra sowie hinsichtlich des katholischen Programms.
Dieser geistliche Begriff der Kirche umfasst Treue zur Tradition sowie jeweilige Anpassung an die Gegenwart. Neben der Intransigenz, also einer Kompromisslosigkeit im Wesentlichen, gibt es also auch die Fähigkeit zu angemessener Erneuerung im Horizont der Zeit, also eine Modernität.