Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (vollständiger amtlicher Titel: Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland; daher auch kurz als Regelungsvertrag bezeichnet) ist ein Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (den namensgebenden zwei deutschen Staaten) einerseits sowie Frankreich, der Sowjetunion, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits. Er machte den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands frei, wurde am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet und trat am 15. März 1991, dem Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde durch die Sowjetunion, mit einer offiziellen Zeremonie in Kraft. Die hiermit verbundene endgültige Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten dieser vier Mächte und ihrer entsprechenden Vereinbarungen und Beschlüsse teilten die Regierungen der Vier Mächte durch entsprechende Verbalnoten vom 5. April 1991 dem Generalsekretär der Vereinten Nationen in einer Bekanntmachung an alle Staaten mit. Die beiden deutschen Staaten wiederum erklärten mit der im Regelungsvertrag zum Ausdruck gebrachten Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze, dass das vereinte Deutschland endgültig auf die ehemaligen deutschen Ostgebiete und damit auf etwa ein Viertel des früheren deutschen Staatsgebietes verzichten werde.
Was die völkerrechtlichen Pflichten Deutschlands, insbesondere das Verbot der atomaren Bewaffnung angeht, bekräftigt der Zwei-plus-Vier-Vertrag nur bereits bestehende völkerrechtliche Pflichten, begründet aber keine neuen Verpflichtungen und bleibt insoweit „deklaratorisch“.
Als Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Deutschen wurde der Umstand angesehen, dass es keine reine „Viermächtekonferenz über Deutschland“ gab, vielmehr die Deutschen teilnahmen. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag gilt deswegen als die endgültige Friedensregelung nach dem Zweiten Weltkrieg und markiert somit das Ende der Nachkriegszeit in Deutschland.
Die Zwei-plus-Vier-Verhandlungen werden als ein Meisterstück der internationalen Diplomatie beurteilt. Innerhalb kürzester Zeit wurden Probleme gelöst, die eine ganze Epoche geprägt und gestaltet hatten.
Nach dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 war die Möglichkeit einer Wiedervereinigung Deutschlands auf die internationale Agenda gekommen. Mit der Zuspitzung der wirtschaftlichen und demographischen Krise der DDR gewann diese Frage innerhalb weniger Wochen an Dringlichkeit. Dies zeigte sich deutlich, als der Runde Tisch am 28. Januar die Volkskammerwahl vom 6. Mai auf den 18. März 1990 vorverlegte, weil andernfalls zu befürchten stand, dass sie gar nicht mehr stattfinden würde. Damit war klar, dass die internationalen Aspekte der deutschen Frage zeitnah geregelt werden mussten, die nach dem Zweiten Weltkrieg nur vorbehaltlich eines Friedensvertrags geklärt worden waren. Im Einzelnen ging es um die Vorbehaltsrechte der Alliierten und die vollständige Souveränität Deutschlands, um seine Grenzen, seine Bündniszugehörigkeit und die auf seinem Staatsgebiet stationierten ausländischen Truppen. Als Rahmen kamen die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) oder reguläre Friedensverhandlungen mit sämtlichen Staaten, die sich 1945 im Kriegszustand mit dem Deutschen Reich befunden hatten, in Frage. Eine solche „Mammutkonferenz“ (Hans-Ulrich Wehler) wäre aber zeitlich und organisatorisch sehr aufwändig gewesen. Außerdem wären dabei die Forderungen sämtlicher Siegermächte nach Reparationen bzw. nach Entschädigung ihrer Staatsbürger auf die Verhandlungsagenda gekommen. Stattdessen schlug Dennis Ross, der Leiter des Politischen Planungsstabs im Außenministerium der Vereinigten Staaten ein zweigleisiges Verfahren mit einer deutlich reduzierten Zahl von Beteiligten vor: Zunächst sollten die beiden deutschen Staaten bilateral die Fragen der inneren Einigung klären, um dann gemeinsam mit den vier Siegermächten die äußeren Fragen zu behandeln. Diesem Format stimmten am 13. Februar 1990 alle Beteiligten am Rande der „Open-Skies“-Konferenz der KSZE in Ottawa grundsätzlich zu. Die polnische Regierung forderte zwar, an den Verhandlungen beteiligt zu werden, doch beschied der Präsident der Vereinigten Staaten George H. W. Bush dem Ministerpräsidenten Tadeusz Mazowiecki im März 1990 telefonisch, er vertraue auf die deutsche Bundesregierung, und Mazowiecki solle das auch tun. Damit war klar, dass eine gleichberechtigte Teilnahme Polens nicht in Frage kam. Auch der sowjetische Außenminister Eduard Schewardnadse drängte die Polen, dem Zwei-plus-Vier-Format zuzustimmen. Den Regierungen Italiens und der Niederlande, die ebenfalls Interesse an einer Teilnahme bekundet hatten, beschied Bundesaußenminister Genscher: „You are not part of the game“. Sie fügten sich.
Der Paraphierung des Vertrages für eine „abschließende Regelung“ (im Englischen final settlement) der bis dahin teils ungeklärten deutschen Frage gingen die Zwei-plus-Vier-Gespräche der sechs Außenminister und ihrer Beamten voraus, die in vier Runden am 5. Mai in Bonn, am 22. Juni im Schloss Schönhausen in Ost-Berlin, am 17. Juli in Paris (unter Beteiligung der Republik Polen) sowie am 12. September in Moskau stattfanden. Auf bundesdeutscher Seite wurden diese Verhandlungen im Wesentlichen von dem Politischen Direktor im Auswärtigen Amt Dieter Kastrup geführt, der engen Kontakt hielt mit seinen Kollegen John Weston, Bertrand Dufourcq vom Ministère des Affaires étrangères sowie Robert Zoellick und Raymond Seitz vom State Departement. Die eigentlich wichtigen Verhandlungen wurden nicht in diesen Konferenzen geführt, sondern von den Staats- und Regierungschefs, die sich im Laufe des Jahres 1990 bilateral und multilateral in verschiedenen Formaten trafen.
Die Ausgangslage war schwierig, da alle Siegermächte bis auf die USA Vorbehalte gegen eine deutsche Wiedervereinigung hatten. Insbesondere die britische Regierung unter Premierministerin Margaret Thatcher fürchtete ein „Viertes Reich“ und sah sich darin durch die Europawahl in Deutschland 1989 und Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin 1989 bestärkt, als mit den Republikanern zum ersten Mal seit langem eine deutsche rechtsextreme Partei erfolgreich war. Der französische Staatspräsident François Mitterrand machte sich die polnische Forderung zu eigen, die Oder-Neiße-Grenze müsse vor einer Vereinigung der beiden deutschen Staaten in einem völkerrechtlichen Vertrag garantiert werden – dies wollte Bundeskanzler Helmut Kohl aus Rücksicht auf die Vertriebenen, die mehrheitlich CDU wählten, möglichst lange vermeiden. Michail Gorbatschow, der Staatspräsident der Sowjetunion, stellte Anfang März klar, eine Mitgliedschaft des wiedervereinigten Deutschlands in der NATO sei nicht hinnehmbar. Bereits am 10. Februar 1990 hatte sich Gorbatschow beim Staatsbesuch von Kanzler Kohl in Moskau zwar mit einer Wiedervereinigung grundsätzlich einverstanden erklärt, doch müsse Deutschland künftig blockfrei sein.
Es gelang Kohl und seinen Mitarbeitern jedoch, diese Vorbehalte in den kommenden Wochen abzubauen. So vereinbarte der Bundeskanzler mit dem französischen Staatspräsidenten, die Europäische Gemeinschaft (EG) zu einer politischen Union auszubauen, wie sie dann 1992 mit dem Vertrag von Maastricht geschaffen wurde. Dies schuf Vertrauen, ebenso wie die Volkskammerwahl vom 18. März, die Kohls Wiedervereinigungskurs mit 48,15 % der abgegebenen Stimmen für die Allianz für Deutschland eindrucksvoll bestätigte. Auf dem Sondergipfel der EG am 28. April 1990 in Dublin begrüßten die versammelten Staats- und Regierungschefs die beabsichtigte Vereinigung von Bundesrepublik und DDR vorbehaltlos und beschlossen für letztere Übergangsregelungen, um sie schrittweise in die EG einzugliedern. In der Frage der NATO-Zugehörigkeit hatte sich der ursprünglich kompromissbereite Kohl auf amerikanisches Anraten auf die Position festgelegt, dass das vereinigte Deutschland Mitglied sein müsse. Allenfalls konnte er sich in einer von seinem Berater Horst Teltschik angeregten Formulierung vorstellen, dass sich eine „Einschränkung der NATO-Präsenz nur auf deren Streitkräfte, nicht aber auf die Zuständigkeit des Bündnisses beziehen“ sollte, die auf das Gebiet der DDR ausgedehnt werden würde. Um die Sowjetunion dazu zu bewegen, dem zuzustimmen, bot Kohl am 23. April Botschafter Juli Alexandrowitsch Kwizinski an, eine enge Zusammenarbeit auf vielen Gebieten und einen gegenseitigen Gewaltverzicht in einem bilateralen Vertrag zu vereinbaren. Zwar reagierte dieser, wie Manfred Görtemaker schreibt, „geradezu euphorisch“, doch reichte dies nicht aus: Bei dem ersten Außenministertreffen im Rahmen des Zwei-plus-Vier-Formats in Bonn verlangte der sowjetische Außenminister Schewardnadse die Ablösung der bestehenden Militärbündnisse durch eine gesamteuropäische kooperative Sicherheitsstruktur. Damit stieß er auf Widerspruch seiner Kollegen James Baker (USA), Douglas Hurd (Großbritannien), Roland Dumas (Frankreich) und Hans-Dietrich Genscher (Bundesrepublik Deutschland), wohingegen sich DDR-Außenminister Markus Meckel durchaus vorstellen konnte, dass das vereinigte Deutschland bis zum Aufbau der von der Sowjetunion gewünschten Sicherheitsstrukturen noch eine Zeitlang Mitglied einer reformierten NATO bleiben könne. Schewardnadse schlug nun vor, die Bündnisfrage erst nach der Wiedervereinigung zu klären; bis dahin würden die alliierten Vorbehaltsrechte fortdauern. Genscher lehnte diese Entkoppelung zunächst nicht ab. Nach einer Intervention Kohls erklärte er aber am 10. Mai vor dem Deutschen Bundestag, dass das vereinte Deutschland nicht mit offenen Fragen belastet werden dürfe.