Das Zerstörer-Kriegsabzeichen wurde am 4. Juni 1940 vom Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine Großadmiral Erich Raeder gestiftet und konnte anfangs nur an Besatzungsmitglieder der Zerstörer-Gruppe Narvik verliehen werden.
Der Stiftungserlass zum Zerstörer-Kriegsabzeichen wurde am 4. Juni 1940 im Reichsgesetzblatt veröffentlicht. Sein voller Wortlaut war:
Vor Narvik und auf manch kühner Fahrt gegen England haben die Zerstörer sich unter der Führung ihres tapferen Kommodore Bonte unvergänglichen Ruhm erworben. Als Ehrung dieser Taten und zum Ansporn für die junge Mannschaft ordne ich die Einführung eines Zerstörer-Kriegsabzeichens an.
Das Abzeichen wird durch den F.d.Z. verliehen.
Das Abzeichen kann den Besatzungsmitgliedern der in Narvik eingesetzten Zerstörern verliehen werden. Ich behalte mir vor, die Verleihung dieses Abzeichens aufgrund besonderer Leistungen auch an Besatzungsmitglieder anderer Zerstörer, der Torpedoboote und Schnellboote zu genehmigen.
Das Abzeichen wird zur Uniform wie das U-Boot-Kriegsabzeichen 1939 in und außer Dienst getragen
Die Verleihungsbedingungen des Zerstörer-Kriegsabzeichens vom 11. September 1940 waren:
keine Arreststrafe in den letzten 6 Monaten
a) Teilnahme an drei Gefechten oder drei offensiven Minenunternehmen oder zwölf Feindunternehmen oder
b) besondere Auszeichnung bei Fahrten im Operationsgebiet oder sonstige hervorragende Einzeltaten oder
c) Teilnahme an einem hervorragenden Unternehmen nach Entscheidung des Flottenchefs bzw. Kommandierenden Admirals. Bei den Besatzungen der in Narvik eingesetzten Zerstörer brauche keine besonderen Verleihungsbedingungen erfüllt zu sein.
III. Ferner kann das Abzeichen verliehen werden:
a) an Überlebende eines Bootes, das durch Feindeinwirkung verloren gegangen ist, oder
b) in besonderen Fällen an Verwundete.
Nachtrag der Verleihungsbedingungen vom 12. August 1940
In Anerkennung der hervorragenden Leistungen der Schnellboote ordne ich an, dass das Zerstörer-Kriegsabzeichen nunmehr auch an Schnellbootbesatzungen, die sich bei Angriffen gegen den Feind bewährt haben, verliehen werden kann. An Schnellbootsbesatzungen wird das Abzeichen durch den Führer der Torpedoboote verliehen.
Nachtrag der Verleihungsbedingungen vom 22. Oktober 1940
In Anerkennung der geleisteten Waffentaten der Torpedoboote ordne ich an, dass das Zerstörer-Kriegsabzeichen an Torpedobootsbesatzungen, die sich bei Angriffen gegen den Feind besonders bewährt haben, verliehen werden kann.