Der Zentralrat der Juden in Deutschland (ZdJ) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts der größte Dachverband von jüdischen Gemeinden und Landesverbänden in Deutschland und deren politische Vertretung. Er wurde am 19. Juli 1950 in Frankfurt am Main gegründet und hat seit 1999 seinen Sitz in Berlin. Präsident ist seit November 2014 Josef Schuster. Dem Zentralrat gehörten 23 Landesverbände mit 104 Gemeinden und rund 92.000 Mitgliedern im Jahr 2021 an. Damit vertritt er 97 Prozent der insgesamt 95.000 Juden in Gemeinden und 46 Prozent der etwa 200.000 Juden in Deutschland insgesamt. Er sieht sich als Vertretung aller Juden in Deutschland und ist nach seinem Selbstverständnis für alle Richtungen innerhalb des Judentums offen. Die meisten Mitgliedsgemeinden des Zentralrats der Juden in Deutschland halten orthodoxe Gottesdienste ab. Neben dem Zentralrat besteht die Union progressiver Juden in Deutschland als Dachverband mehrheitlich jüdisch liberaler Gemeinden.
Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund (1869–1933) war die erste überregionale Dachorganisation jüdischer Gemeinden in Preußen und im Deutschen Kaiserreich
Der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (1893–1938) in Berlin repräsentierte die Mehrheit der assimilierten bürgerlich-liberalen Juden in Deutschland
Reichsvertretung der Deutschen Juden (1933–1935, nach dem Erlass der Nürnberger Rassengesetze musste sich dieser Verband 1935 in Reichsvertretung der Juden in Deutschland umbenennen) (1935–1938)
1938–1939 wurde daraus der Reichsverband der Juden in Deutschland. Vom Februar bis Juli 1939 führte diese Organisation den Namen Reichsvereinigung der Juden in Deutschland
Reichsvereinigung der Juden in Deutschland (eine NS-Organisation unter der Leitung des Reichssicherheitshauptamtes/der Gestapo; Verstaatlichung Juli 1939–1943; am 16. Juni 1943 befiehlt das RSHA die Auflösung aller noch existierender Geschäftsstellen)
Der Zentralrat wurde am 19. Juli 1950 in Frankfurt a. M. von Delegierten der in der Bundesrepublik Deutschland bereits wieder existierenden jüdischen Gemeinden und ihrer Landesverbände gegründet. Seinem ersten Direktorium gehörten an: der bayerische Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte, Philipp Auerbach; der in Bergen-Belsen befreite, später langjährige Vorsitzende der Berliner jüdischen Gemeinde Heinz Galinski; der auf Wiedergutmachungsfragen spezialisierte Jurist Benno Ostertag; die beiden Mitglieder des Zentralkomitees in der US-Zone Peisach Piekatsch und Chaskiel Eife; Josef Rosensaft und Norbert Wollheim für die britische Zone. Erster Sitz des Zentralrats der Juden in Deutschland wurde Frankfurt am Main, ab 1951 Düsseldorf, ab 1985 Bonn und seit dem 1. April 1999 Berlin, wo die Hauptverwaltung im Leo-Baeck-Haus untergebracht ist.
Die Organisation selbst weist darauf hin, dass sich bereits zwei Monate nach der Befreiung Deutschlands durch die Alliierten und der Kapitulation Nazideutschlands das Zentralkomitee der befreiten Juden in der amerikanischen Zone bildete. Es wird als eine der Keimzellen des fünf Jahre später gegründeten Zentralrats angesehen. Ähnliche Zusammenschlüsse gab es auch in den anderen Besatzungszonen. Schon 1945 wurden insgesamt 51 Gemeinden wiedergegründet; ein Jahr später gab es bereits wieder 67 jüdische Gemeinden in Deutschland.
Als ihre Hauptaufgabe betrachtete die Organisation in den ersten Jahren, auf die Gesetzgebung zur Wiedergutmachung des nationalsozialistischen Unrechts einzuwirken. Später wurden der Kampf gegen den Antisemitismus, die Unterstützung einer Annäherung zwischen Deutschland und dem Staat Israel und die Förderung der Arbeit der Mitgliedsgemeinden und Landesverbände zu wichtigeren Aufgaben, ebenso der Einsatz für das gegenseitige Verständnis von Juden und Nichtjuden.
1963 erhielt der Zentralrat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Seit dem Mauerfall und der deutschen Wiedervereinigung 1990 bildet die Zuwanderung von Zehntausenden von Juden (zumeist als „Kontingentflüchtlinge“) aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion (GUS-Staaten) einen neuen Wirkungsschwerpunkt. Sie wurden nach dem Königsteiner Schlüssel, der hauptsächlich die Einwohnerzahl berücksichtigt, auf die Bundesländer verteilt. Seit 1990 hat sich die Zahl der jüdischen Gemeindemitglieder in Deutschland mehr als verdreifacht.
Noch prägen in Deutschland Geborene den Zentralrat – und wenige aus dem Osten Europas stammende Juden, die mittlerweile vielerorts die Mehrheit der Gemeindemitglieder stellen. Der Zentralrat gibt die Wochenzeitung Jüdische Allgemeine heraus. Die Union progressiver Juden, deren Gemeinden ca. 3000 Mitglieder angehören, ist nach dem Zentralrat die zweitgrößte Vereinigung jüdischer Gemeinden in Deutschland. Nach früheren Spannungen zwischen beiden Organisationen hat sich das Verhältnis nunmehr normalisiert. Teilweise gibt es mittlerweile Mitgliedschaften von Landesverbänden der Union progressiver Juden im Zentralrat der Juden in Deutschland. Im April 2023 entstand – unter dem Dach des Zentralrats – ein weiterer Zusammenschluss liberaler jüdischer Gemeinden, der Jüdische Liberal-Egalitäre Verband (JLEV).
Auf Initiative seines damaligen Präsidenten Dieter Graumann rief der Zentralrat im Jahr 2012 eine Bildungsabteilung ins Leben. Sie wird in der seit 2021 in Frankfurt am Main im Bau befindlichen, voraussichtlich 2026 ihren Betrieb aufnehmenden Jüdischen Akademie aufgehen.
Der Zentralrat ist Kooperationspartner der 2015 gegründeten Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus.
Im Innenhof der Neuen Synagoge in der Oranienburger Straße in Berlin fand am 15. September 2020 der Festakt zum 70-jährigen Bestehen des Zentralrats der Juden in Deutschland statt. Die Festreden hielten Bundeskanzlerin Angela Merkel und der amtierende Präsident des Zentralrats, Josef Schuster. Der Festakt fand im Beisein einer großen Zahl namhafter Politiker statt.
Die Bundesregierung trägt zur Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes, zum Aufbau einer jüdischen Gemeinschaft und zu den integrationspolitischen und sozialen Aufgaben des Zentralrats in Deutschland bei und unterstützt den Zentralrat bei der Erfüllung seiner überregionalen Aufgaben sowie den Kosten seiner Verwaltung finanziell. Das war erstmals im Jahr 2003 in einem Staatsvertrag ausgehandelt worden. Mit Vertrag vom 6. Juli 2018 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland, die jährlichen Staatsleistungen von 10 auf 13 Millionen Euro zu erhöhen. Am 25. April 2023 wurde der Änderungs-Staatsvertrag zur Erhöhung der jährlichen Staatsleistungen an den Zentralrat auf 22 Millionen Euro unterschrieben.
Der Zentralrat hat drei Organe:
das Direktorium als Vertretung der Landesverbände und Großgemeinden,