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Yassıada-Prozesse

19 Strafprozesse nach dem Militärputsch in der Türkei

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Als Yassıada-Prozesse (türkisch Yassıada dâvaları) werden 19 Strafprozesse bezeichnet, bei denen nach dem Militärputsch in der Türkei vom 27. Mai 1960 insgesamt 592 ehemalige Regierungsmitglieder, Abgeordnete des türkischen Parlaments und Beamte, darunter auch Staatspräsident Celâl Bayar und Ministerpräsident Adnan Menderes, auf der Insel Yassıada vor ein Ausnahmegericht gestellt wurden.

Die Prozesse begannen am 14. Oktober 1960; die Urteile wurden am 15. September 1961 gesprochen. Insgesamt fanden an 202 Verhandlungstagen 872 Gerichtssitzungen statt. Die Staatsanwaltschaft forderte 228 Mal die Todesstrafe.

Der Hohe Gerichtshof (türkisch: Yüksek Adalet Divanı) war ein Ausnahmegericht, das aus neun Richtern bestand: sechs zivile und drei Militärrichter. Den Vorsitz führte der Präsident des ersten Strafsenats im Kassationshof Salim Başol. Zudem gab es sechs Reserverichter. Alle Mitglieder des Gerichts wurden vom Komitee der Nationalen Einheit ernannt.

Die Juristen der Staatsanwaltschaft wurden ebenso vom Komitee der Nationalen Einheit ausgesucht. Chefankläger in den Prozessen war der spätere Vorsitzende Richter des 1. Strafsenats im Kassationshof Ömer Altay Egesel.

Dieser Prozess begann am 14. Oktober 1960 gegen den ehemaligen Staatspräsidenten Celâl Bayar sowie gegen den ehemaligen Landwirtschaftsminister Nedim Ökmen. Ihnen wurde vorgeworfen, einen Hund – ein Staatsgeschenk des afghanischen Königs – an den Atatürk Orman Çiftliği Hayvanat Bahçesi (Größter zoologischer Garten der Türkei, gelegen im Atatürk Orman Çiftliği, einem Forstgut, das 1925 von Atatürk im Nordwesten von Ankara als Musterfarm gegründet wurde) verkauft zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte gegen die Angeklagten eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Während des Verfahrens wurden sieben Zeugen gehört, und die Angeklagten sagten aus, der Erlös aus dem Verkauf sei für den Bau eines Brunnens in einem Dorf bei İzmir verwendet worden. Am 24. Oktober 1960 wurde vom Gericht bekanntgegeben, dass das Verfahren mit dem Verfahren wegen Verletzung der Verfassung zusammengelegt würde. Am 15. September 1961 wurde Celâl Bayar zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt.

Das Verfahren gegen Celâl Bayar, Fahrettin Kerim Gökay, Mehmet Fuat Köprülü, Adnan Menderes, Fatin Rüştü Zorlu und sechs weitere Angeklagte begann am 20. Oktober 1960 und endete am 5. Januar 1961.

Das Gericht stellte fest, dass die Bombe, die am 6. September 1955 im Geburtshaus Mustafa Kemal Atatürks explodierte, auf Befehl der Regierung von Oktay Engin gelegt und die Ereignisse vom 6./7. September somit von der Demokratischen Partei organisiert wurden. Als Reaktion auf dieses Ereignis fand das Pogrom von Istanbul statt.

Menderes wurde zu sechs Jahren, Ahmet Kemal Hadımlı zu vier Jahren und sechs Monaten und Zorlu zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die übrigen Angeklagten wurden freigesprochen.

In diesem Verfahren wurde Adnan Menderes vorgeworfen, er habe sein Kind, das aus einer außerehelichen Beziehung stammen soll, durch den Arzt und späteren Bürgermeister Istanbuls, Fahri Atabey, töten lassen. Die Staatsanwaltschaft legte dem Gericht als Beweis für die Beziehung Unterwäsche und Nacktfotos vor, welche angeblich aus Menderes’ Safe sichergestellt wurden.

Die Mutter des Kindes, die Opernsängerin Ayhan Aydan, sowie Adnan Menderes gaben ihre Beziehung offen zu, beteuerten aber, dass das Kind während der Geburt verstarb. Eine Kindstötung konnte nicht bewiesen werden. Das Verfahren, das vom 31. Oktober bis zum 22. November 1960 andauerte, endete mit einem Freispruch für Menderes und Atabey.

Die Angeklagten in dem Prozess, der am 4. November 1960 begann, waren Hasan Polatkan, Hüseyin Altay, Necati Dolay und Ragıp Sipahi. Dem ehemaligen Finanzminister Polatkan wurde Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft verschaffte er der Firma Vinileks illegal Geldkredite und nahm für diese Leistung 110.000 Lira Schmiergeld an.

In diesem Verfahren wurden 14 Zeugen gehört, von denen einige aussagten, dass die Kredite rechtskonform vergeben wurden.

Das Verfahren endete am 26. November 1960; das Urteil wurde am 15. September 1961 ausgesprochen. So wurde Polatkan zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zu einer Geldstrafe in Höhe von 550.000 Lira, die restlichen Angeklagten zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Hayrettin Erkmen wurde wegen Veruntreuung von Staatsgeldern in Höhe von 12.000 Lira zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der zweite Angeklagte in diesem Prozess, Zeyyat Mandalinci, wurde freigesprochen.

Dieses Verfahren fand zwischen dem 8. November und dem 3. Dezember 1960 statt.

Der Prozess gegen Nedim Ökmen begann am 11. November 1960. Ihm wurde vorgeworfen, durch die Ausnutzung seiner Stellung ein seiner Frau gehörendes Grundstück für einen Höchstpreis an die Türkiye İş Bankası verkauft zu haben. Ökmen wurde am 26. November 1960 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Das Verfahren wegen unrechtmäßiger Änderungen der Vorschriften zur Schiffseinfuhr und Devisenschmuggel begann am 15. Oktober 1960 und endete am 19. Januar 1961. Die Angeklagten waren Ahmet Sebati Ataman, Medeni Berk, Hayrettin Erkmen, Ali İpar, Adnan Menderes, Hasan Polatkan und Fatin Rüştü Zorlu.

Der Prozess gegen İbrahim Sıtkı Yırcalı begann am 18. November 1960. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, er habe durch die Ausnutzung seiner Position dem Teigwarenhersteller und Mühlenbesitzer Şemsi Demirkan illegal Geldkredite verschafft. Das Verfahren wurde am 3. Dezember 1960 wegen Verjährung eingestellt.

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