Wolfgang Walter Arnulf Abendroth (* 2. Mai 1906 in Elberfeld; † 15. September 1985 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Politologe, Jurist, Hochschullehrer und Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus. Nach Professuren an Hochschulen in Leipzig, Jena und Wilhelmshaven
war er von 1950 bis zu seiner Emeritierung 1972 Lehrstuhlinhaber für wissenschaftliche Politik an der Philipps-Universität Marburg. Er galt in seiner Zeit als einer der einflussreichsten Politologen der Bundesrepublik und begründete die Marburger Schule.
Wolfgang Abendroth wurde als Sohn des Mittelschullehrers Alfred Abendroth und dessen Frau Ida Abendroth, geborene Dambach, in Elberfeld geboren. Er besuchte das Helmholtz-Gymnasium, später das Realgymnasium Musterschule in Frankfurt am Main und studierte Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Tübingen, Münster und Frankfurt am Main, wo er 1930 die erste juristische Staatsprüfung „vollbefriedigend“ bestand, bei Juristen ein Prädikatsexamen. Von 1930 bis zu seiner Entlassung 1933 arbeitete er als Gerichtsreferendar in Hechingen.
Abendroth war als Sohn überzeugter Sozialdemokraten schon früh in der proletarischen Jugendbewegung tätig. Im November 1920 wurde er Mitglied des Kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), später auch der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD); außerdem schloss er sich der Roten Hilfe an. Zugleich war er im Deutschen Freidenker-Verband aktiv und als Mitglied der Bundesleitung des Bundes freier sozialistischer Jugend verantwortlich für die marxistische Erziehung einiger darin zusammengeschlossener Gruppen, die aus der Jugendbewegung hervorgegangen waren. Nachdem er aus der KPD ausgeschlossen worden war, weil er den Kurs der KPD und die damit verbundene Sozialfaschismusthese kritisiert hatte, schloss er sich 1928 der Kommunistischen Partei-Opposition an.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde Abendroth weitere juristische Arbeit untersagt. Politisch war er ab 1933 in verschiedenen illegalen Widerstandsorganisationen (KP-Opposition, Rote Hilfe, Neu Beginnen usw.) aktiv. 1935 wurde er summa cum laude mit einer völkerrechtlichen Dissertation bei Walther Burckhardt an der Juristischen Fakultät der Universität Bern promoviert. Seine Dissertation Die völkerrechtliche Stellung der B- und C-Mandate wurde Ende 1936 vom Verlag Marcus in Breslau veröffentlicht, jedoch kurz danach von der Gestapo beschlagnahmt. Im Oktober 1936 gelang es ihm, in einem Berliner Bankgeschäft eine Volontärstelle zu erhalten. Im Februar 1937 aber wurde er von der Gestapo verhaftet und am 30. November 1937 vom Oberlandesgericht Kassel wegen Hochverrats zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt, die er in Luckau verbüßte.
Nach seiner Entlassung im Juni 1941 zog Abendroth zu seinen Eltern nach Potsdam-Babelsberg und arbeitete zunächst als Revisionsassistent beim Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater Erhard Oewerdieck sowie anschließend als Wirtschaftsjurist bei einer Außenhandelsfirma in Berlin. Unmittelbar nach seiner Entlassung lernte er die Studentin Lisa Hörmeyer durch eine ihrer Kommilitoninnen kennen, die er wiederum aus dem Sozialistischen Schülerbund (SSB) und der Freien sozialistischen Jugend kannte.
Eine Heirat mit Lisa Hörmeyer konnte aber nicht stattfinden, weil er Anfang 1943 nach Verbüßung seiner Haftstrafe als „Bewährungssoldat“ zur Strafdivision 999 eingezogen wurde. In Griechenland auf der Insel Limnos eingesetzt, arbeitete er dort mit dem griechischen Widerstand zusammen und desertierte 1944 zur griechischen Widerstandsorganisation ELAS. Die Möglichkeit, sich nach Bulgarien in den Einflussbereich der Roten Armee abzusetzen, war für Abendroth keine Option. Im Oktober 1944 wurde er als britischer Kriegsgefangener nach Ägypten überführt.
Im Kriegsgefangenenlager Fanara südlich von Ismailia begann er mit dem Arbeitsrechtler Herbert Komm politische Schulungsarbeit in der Absicht, Kader auszubilden und auf Verwaltungsarbeit vorzubereiten, die nach der Niederlage des Nazi-Regimes bevorstehen würde. Später wurde Abendroth durch die Hilfe seiner Freunde Georg Schwarzenberger und Richard Löwenthal ins Umerziehungslager Wilton Park Training Centre überbracht, in dem „geeignet erscheinende Kriegsgefangene auf ihre Rückkehr nach Deutschland und die Mitarbeit am Aufbau der Demokratie vorbereitet wurden“. Mit Löwenthal diskutierte er vor dem Hintergrund des Wahlsieges der Labour Party im Juli 1945 die Perspektiven für die Arbeiterbewegung in Deutschland. Ein Ergebnis dieser Diskussionen war Löwenthals Programmschrift Jenseits des Kapitalismus, die 1946 unter dem Pseudonym Paul Sering in Nürnberg erschien. Noch im Herbst 1946 trat Abendroth in die SPD ein.
Politologe und Rechtswissenschaftler im Nachkriegsdeutschland
Ende November 1946 wurde er aus der Kriegsgefangenschaft entlassen und versuchte zunächst, in Marburg als Jurist Fuß zu fassen. Im selben Jahr heiratete er die zum Dr. phil. promovierte Lisa Hörmeyer, mit der er die drei Kinder Elisabeth (* 1947), Barbara (* 1949) und Ulrich (* 1952) bekam. Da ihm noch das zweite Staatsexamen fehlte, entschied er sich auf Rat von Georg-August Zinn, einem Weggefährten aus Studententagen und neu ernanntem hessischen Justizminister, das fehlende Examen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) abzulegen. Von Zinn mit einem inoffiziellen Empfehlungsschreiben für Eugen Schiffer, den Leiter der Justizverwaltung der SBZ, ausgestattet, kehrte Abendroth nach Potsdam zurück, wo er 1946 zum Regierungsrat des Brandenburgischen Justizministeriums ernannt wurde.
Im Januar 1947 wurde Abendroth zum Richter beim Landgericht Potsdam bestellt, wobei er zugleich in den Dienst des Justizministeriums der Mark Brandenburg eintrat, ab 1. April als Regierungsrat. Nach einer Assessorprüfung wurde er im Sommer 1947 von der Deutschen Justizverwaltung für die Sowjetische Besatzungszone in Berlin als Oberjustizrat angestellt. Im September 1947 folgte seine Ernennung zum Dozenten an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Halle. Ende 1947 wurde er an die Universität Leipzig berufen und mit Wirkung vom 1. April 1948 zum außerordentlichen Professor für Völkerrecht ernannt. Im Oktober 1948 erhielt er von der Friedrich-Schiller-Universität Jena eine ordentliche Professur für öffentliches Recht, die aber ebenfalls nur wenige Monate dauerte.
Da Abendroth offiziell in West-Berlin gemeldet war, wurde er nach der Zwangsvereinigung von SPD und KPD nicht automatisch Mitglied der SED. Stattdessen blieb er illegal Mitglied der SPD und hielt verdeckt Kontakt zum von Stephan Thomas geleiteten Ostbüro der SPD. Vor dem Hintergrund der Repressionen gegen diejenigen Sozialdemokraten, die sich weigerten, in die SED einzutreten, betrieb er seine Übersiedlung in die westlichen Besatzungszonen und verhandelte über seinen Freund Herbert Komm, der in Berlin als Anwalt tätig war, mit dem niedersächsischen Kultusminister Adolf Grimme über eine Berufung an die neugegründete Hochschule für Arbeit, Politik und Wirtschaft in Wilhelmshaven-Rüstersiel. Als ein Kurier des Ostbüros enttarnt wurde, sah sich Abendroth mit Unterstützung des späteren DDR-Staatsrechtlers Karl-Heinz Schöneburg im Dezember 1948 zum fluchtartigen Verlassen der sowjetischen Besatzungszone gezwungen. Zusammen mit seiner Frau und seiner Tochter zog er nach Bremen zu seinen Schwiegereltern.
In Bremen begründete er der thüringischen Volksbildungsministerin Marie Torhorst schriftlich seinen Rücktritt, mit einem Durchschlag an Hilde Benjamin. Abendroth sprach sich gegen die sich abzeichnende Herausbildung des Blocksystems (Ostblock / Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe und westliche Welt) aus, versprach aber, sich nicht gegen den Sozialismus im Osten instrumentalisieren zu lassen, da er trotz der Aufgabe seiner Tätigkeiten Sozialist bleibe.
Am 21. Dezember 1948 wurde Abendroth zum ordentlichen Professor für öffentliches Recht und Politik an der Hochschule für Arbeit, Politik und Wirtschaft in Wilhelmshaven ernannt und lehrte dort ab 1949. Im darauf folgenden Jahr wurde er zum ordentlichen Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Bremen gewählt. Am 15. November 1950 erhielt er, wiederum durch Mithilfe von Zinn (nun hessischer Ministerpräsident), eine Professur für Wissenschaftliche Politik an der Philosophischen Fakultät der Philipps-Universität in Marburg und blieb an dieser Universität von 1951 bis zu seiner Emeritierung 1972. In diese Zeit fällt die zwischen ihm und Ernst Forsthoff um die Bedeutung der Sozialstaatlichkeit im Grundgesetz geführte Forsthoff-Abendroth-Kontroverse. Von 1959 bis 1963 war er außerdem Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen.