Hans Willibalt Apelt (* 18. Oktober 1877 in Löbau als Hans Willibald Apelt; † 16. Juni 1965 in Gräfelfing bei München) war ein deutscher Jurist und Politiker (DDP). Als Referent im Reichsinnenministerium war er 1919 maßgeblich an der Formulierung der Weimarer Reichsverfassung beteiligt. Von 1923 bis 1933 hatte er einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, an der Universität Leipzig inne. Apelt gehörte zur Minderheit der deutschen Staatsrechtler jener Zeit, die fest auf dem Boden der demokratisch-republikanischen Verfassung standen. Er unterbrach seine Lehrtätigkeit als Professor von 1927 bis 1929, als er sächsischer Staatsminister des Innern war. In der NS-Zeit verlor er seine Professur. Von 1946 bis 1952 lehrte er als Professor für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verwaltungsrecht an der Universität München.
Apelt war Sohn des Juristen Karl Alexander Apelt (Ministerialdirektor, Geheimer Rat, Dr. jur.) und der Antonie Apelt, geborene Heyer. Der Professor der Philosophie an der Universität Jena Ernst Friedrich Apelt war sein Großvater. Apelt wuchs in Zwickau und Dresden auf, sein Abitur legte er 1896 am Dresdner Vitzthum-Gymnasium ab. Nach einem Semester Germanistik in Lausanne und dem Militärdienst als Einjährig-Freiwilliger studierte er Rechts- und Staatswissenschaften in München, Freiburg im Breisgau und Leipzig und schloss 1901 mit dem Referendarexamen ab. Mit einer zivilrechtlichen Arbeit wurde er 1904 bei Emil Strohal zum Dr. jur. promoviert.
Im Jahr darauf bestand er das Assessorexamen und trat als Beamter in den Dienst der königlich-sächsische Innenverwaltung. Nach Stationen bei einer Amtshauptmannschaft (entspricht einem Landratsamt), dem sächsischen Kultus- und Innenministerium war er von 1915 bis 1918 Regierungsrat. Parallel verfolgte er seine wissenschaftliche Karriere weiter: Mit einer von Otto Mayer betreuten Arbeit zum Verwaltungsrechtlichen Vertrag schloss er 1916 an der Universität Leipzig die Habilitation in Fach Verwaltungsrecht ab und lehrte anschließend als Privatdozent an der Leipziger Juristenfakultät.
Im Juni 1918 wurde Apelt in das Reichsamt des Innern abgeordnet. Nach der Novemberrevolution wirkte er 1919 als enger Mitarbeiter des Reichsinnenministers Hugo Preuß im Verfassungsreferat. Er begleitete fachlich die Verhandlungen des Verfassungsausschusses der Weimarer Nationalversammlung, war maßgeblich an der Ausarbeitung der Verfassungsentwürfe und Ausführungsgesetze beteiligt. Wie sein Minister Preuß war Apelt ab 1918 Mitglied der liberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP), deren sächsischen Landesverband er mit aufbaute.
Zurück in Dresden übernahm Apelt 1919 als Ministerialdirektor das Hochschulreferat im Sächsischen Ministerium für Kultus und öffentlichen Unterricht. Neben seiner Tätigkeit als Ministerialbeamter lehrte er ab 1920 als ordentlicher Honorarprofessor für Verwaltungsrecht an der Universität Leipzig. Er nahm 1922 an der Gründung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Berlin teil. An der Leipziger Juristenfakultät wurde er 1923 als ordentlicher Professor auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, berufen. Nach dem Ausscheiden aus dem Amt des sächsischen Innenministers (s. u.) kehrte er 1929 auf seinen Lehrstuhl zurück.
Im Mai 1933 wurde Apelt wegen seines Engagements für die Demokratie und die Weimarer Republik von den Nationalsozialisten emeritiert. Dies geschah unter anderem auf das Betreiben des gerade eingestellten nationalsozialistischen Hochschulreferenten im sächsischen Volksbildungsministerium Heinrich Lange. Nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde die Emeritierung zurückgenommen. Von 1946 bis 1952 lehrte Apelt als ordentlicher Professor für Staatsrecht, Staatslehre und Verwaltungsrecht an der Universität München. Zu seinen Schülern gehörte der Staatsrechtsprofessor Günter Dürig.
Aus der Ehe mit seiner Frau Christa (geb. Schnorr von Carolsfeldt) gingen die Söhne Friedrich Apelt und Heinrich Apelt hervor, die beide promovierte Juristen waren und im Zweiten Weltkrieg als Soldaten fielen. Ihnen ist Apelts Werk Geschichte der Weimarer Verfassung (1946) gewidmet.
Apelts Lieblingsbeschäftigungen waren Musik und Gesang.
Von 1927 bis 1929 war Apelt Sächsischer Staatsminister des Innern.
Apelt arbeitete an der Formulierung der Weimarer Verfassung und später als sächsischer Innenminister an der Reichsreform mit. Er lieferte wichtige Beiträge zur Neugestaltung des Verfassungsrechts; u. a. veröffentlichte er Betrachtungen zum Bonner Grundgesetz.
Jurist im Wandel der Staatsformen. Lebenserinnerungen. Mohr, Tübingen 1965.
Zum Begriff Föderalismus. In: Um Recht und Gerechtigkeit. Festgabe für Erich Kaufmann zu seinem 70. Geburtstage, 21. September 1950. Kohlhammer, Stuttgart 1950.
Die Gesetzgebungstechnik. Referat und Diskussionsbeiträge der Arbeitstagung der Hochschule für Politische Wissenschaften mit Abgeordneten des Bundestages und Bayerischen Landtages am 23.8.1950. Isar-Verlag, München 1950.
Hegelscher Machtstaat oder Kantsches Weltbürgertum. Vortrag, gehalten an der Universität München im November 1947. Leibniz, München 1948.
Geschichte der Weimarer Verfassung. Biederstein, München 1946.
Der Instanzenzug der Verwaltung in Reich und Ländern. Referat über „Angleichung von Organisation und Verfahren in der Verwaltung von Reich und Ländern“. Teubner, Leipzig 1929.
Vom Bundesstaat zum Regionalstaat. Betrachtungen zum Gesetzentwurf über den endgültigen Reichswirtschaftsrat. Hobbing, Berlin 1927.
Der verwaltungsrechtliche Vertrag. Felix Meiner Verlag, Leipzig 1920.