An diesem Tag

Wilhelmine von Grävenitz

Mätresse Eberhard Ludwigs von Württemberg

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Christine Wilhelmine Friederike von Grävenitz, Gräfin von Würben (* 4. Februar 1685 in Schilde; † 21. Oktober 1744 in Berlin) war eine Mätresse des württembergischen Herzoges Eberhard Ludwig. Mit Wilhelmines Platzierung in Stuttgart erhoffte sich die Familie Grävenitz ihren politischen Einfluss auf den Herzog weiter festigen zu können. Wilhelmine gelang es trotz des Widerstandes der Landstände und Gegnern am Hofe (allen voran der Herzogin Johanna Elisabeth von Baden-Durlach), sich 24 Jahre lang an der Seite Eberhard Ludwigs zu halten. Ihrer Beziehung zum Herzog verdankte sie den Aufstieg zur Reichsgräfin, den Erwerb mehrerer Herrschaften und Einflussmöglichkeiten auf die Politik. Dennoch war ihre Rolle am württembergischen Hof zweimal existenziell gefährdet. Im Jahr 1707 löste ihre Heirat mit dem bereits vermählten Eberhard Ludwig eine Staatsaffäre aus, die erst mithilfe einer Scheinehe überwunden werden konnte. 1711 heiratete sie den Grafen Franz Ferdinand von Würben. In der zweiten Krise sagte sich der Herzog 1731 von ihr los, um mit der alternden Herzogin doch noch einen thronfolgeberechtigen Abkömmling zu zeugen und so die Herrschaft der katholischen Nebenlinie Württemberg-Winnental unter dem späteren Herzog Carl Alexander zu verhindern. Nach einer kurzzeitigen Inhaftierung in Urach und Verbannung aus dem Herzogtum Württemberg verbrachte sie ihre letzten Jahre unter dem Schutz des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I. in Berlin.

Wilhelmine von Grävenitz wurde in eine kleinadlige Familie hineingeboren. Ihre Mutter, Dorothea von Grävenitz, geb. von Wendessen († 1718), genoss die besondere Gunst der Herzoginwitwe Christine Wilhelmine von Mecklenburg.

Die Familie Grävenitz unterhielt weit verzweigte Verbindungen zu den Fürstenhöfen des Heiligen Römischen Reiches, etwa in das Herzogtum Mecklenburg-Güstrow, dem Wilhelmines Vater Hans Friedrich von Grävenitz als Hofmarschall diente, in das Königreich Preußen, wo Wilhelmines Schwester Eleonore von Grävenitz als „Vertraute“ von Königin Sophie Luise war, und in das Herzogtum Württemberg. Dort machte Wilhelmines Bruder Friedrich Wilhelm von Grävenitz unter Herzog Eberhard Ludwig als Geheimer Rat, Oberhofmeister und Premierminister Karriere. Friedrich Wilhelm von Grävenitz gehörte jedoch nicht dem württembergischen Adel an. Dies erhöhte seine Abhängigkeit vom württembergischen Herzog. Um sich Eberhard Ludwigs Gunst zu sichern, positionierte er schließlich seine Schwester Wilhelmine am Hof.

Beginn der Beziehung zu Eberhard Ludwig (1706)

Der intrigante Plan von Friedrich Wilhelm fand eine Unterstützerschaft am württembergischen Hof; durch den Hofmarschall Johann Friedrich von Staffhorst, die Mätresse Madame de Ruth und den Geheimrat Georg Wilhelm von Reischach. Der mit dem Herzog befreundete Fürst Friedrich Wilhelm von Hohenzollern-Hechingen war ebenfalls eingeweiht. Die näheren Motive der einzelnen Personen sind nicht geklärt. Sicher ist nur, dass Wilhelmine zunächst an den Pocken erkrankte. Ihre Reise nach Stuttgart verzögerte sich um ein Jahr. 1706 nahm Hofmarschall Staffhorst sie in sein Stuttgarter Haus auf. Dort erhielt sie die für den Hofaufenthalt erforderliche Garderobe und wurde auf das standesgemäße Auftreten in der Hofgesellschaft vorbereitet. Am Anfang galt das Interesse des Herzoges jedoch noch einer anderen Mätresse, der Madame von Geyling.

Langfristig konnte sich Wilhelmine gegen die konkurrierende Mätresse durchsetzen. Es entstand eine Liebesbeziehung zwischen dem Herzog und Wilhelmine. Begünstigt wurde ihr Aufstieg durch das distanzierte Verhältnis Eberhard Ludwigs zu seiner Ehefrau Johanna Elisabeth von Baden-Durlach. Der Herzog sprach sich, das geht aus schriftlichen Quellen hervor, eindeutig gegen seine arrangierte Vernunftehe aus. Mit Johanna Elisabeth war er nicht aufgrund von Gefühlen, persönlichen Gemeinsamkeiten und sexuellem Begehren verheiratet worden, sondern um eine politische Allianz mit der benachbarten Markgrafschaft Baden-Durlach einzugehen. Eberhard Ludwig sah seine freiwillig gewollte Verbindung mit Wilhelmine als legitim an, da diese für ihn allein „Gottes Sache“ sei. Dennoch war es keine ebenbürtige Liebe im modernen Sinne. Eberhard Ludwig und Wilhelmine führten ihre Beziehung in der Öffentlichkeit des Hofes. Einen intimen Rückzug gab es für sie nicht. Außerdem blieb Eberhard Ludwig stets in der Rolle des Reichsfürsten und zwang Wilhelmine beispielsweise dazu, eine andere kurzzeitige Liebschaft seinerseits zu respektieren. Eine gleichberechtigte Stellung zwischen ihnen existierte nicht.

Staatsaffäre und Exil (1707–1711)

Ohne eine von der höfischen Öffentlichkeit bezeugte Vermählung mit Eberhard Ludwig blieb Wilhelmines rechtlicher und sozialer Status höchst ungesichert. Sie hatte jederzeit das Risiko, vom Herzog in einer kritischen Situation verleugnet zu werden. Ihr Rang und ihre wirtschaftliche Absicherung waren somit in Gefahr. Im Jahr 1707 gelang es ihr, Eberhard Ludwig zumindest von einer geheimen Heirat auf dem Rittergut Neuhaus bei Bierlingen (Gemeinde Starzach) zu überzeugen. Der Herzog beging damit Bigamie, denn bereits im Jahr 1697 war er ja mit Johanna Elisabeth von Baden-Durlach die Ehe eingegangen. Die morganatische Zweitehe traf sowohl innen- wie außenpolitisch noch auf den Widerstand der württembergischen Landstände, der Bevölkerung, des Kaisers, der Ehefrau und einiger Reichsfürsten. Die religiös-moralisch begründeten Bedenken des Pfarrers Johann Jakob Pfähler, der der heimlichen Heirat seinen kirchlichen Segen und damit Rechtmäßigkeit verleihen sollte, konnte Eberhard Ludwig mit der Aussicht auf eine bessere Pfarrstelle zerstreuen. Der genaue Ablauf des Heiratszeremoniells und das Datum sind bis heute unbekannt.

Bekanntgabe der Heirat und Aufstieg zur Reichsgräfin (1707)

Da die Heirat der Öffentlichkeit vorerst nicht bekannt gegeben wurde, hatte sich Wilhelmines unsichere Situation nicht verbessert. Obwohl Gerüchte einer Heirat kursierten, wurde sie von der Hofgesellschaft weiterhin nur als eine kurzfristige Geliebte des Herzogs angesehen, die bald von einer anderen Favoritin verdrängt werden konnte. Um doch noch als seine rechtmäßige Ehefrau anerkannt zu werden, drohte sie Eberhard Ludwig vermutlich damit, ihn zu verlassen, sollte er nicht ihrer Forderung nachkommen. Mit der sogenannten Uracher Proklamation gab der Herzog schließlich die Heirat mit Wilhelmine bekannt. In dem Dokument ließ er die Heirat fälschlicherweise um ein Jahr zurückdatieren. Die schon länger bestehende Ehe sollte Zweifel an der Rechtsgültigkeit unterbinden. In Urach stellte er Wilhelmine von Grävenitz erstmals unter Anwesenheit des Hofes und der Minister als seine Ehefrau vor. Darüber hinaus verfügte er am 19. November 1707 in Pfullingen vertraglich, dass sie den vererbbaren Titel einer Gräfin von Urach annehme, auf Lebenszeit 10.000 Gulden jährlich erhalte, ein Wohnrecht in der Uracher Residenz genieße und er bestätigte alle von ihm geschenkten Juwelen und Mobilien. Für die Rangaufwertung hatte Eberhard Ludwig seit Monaten in Wien Verhandlungen führen lassen, denn nur der Kaiser konnte Wilhelmine unanfechtbar in den Reichsgrafenstand erheben. Dass der Herzog ihr den Titel als Gräfin von Urach noch vor der urkundlichen Bestätigung des Kaisers zugestand, war formal ein Rechtsbruch, der aber nicht geahndet wurde. Im Dezember 1707 händigte der Wiener Hof ein Diplom aus, das den begehrten Titel sowohl Wilhelmine als auch ihrem Bruder zugestand. Damit erlangten Christina Wilhelmina von Grävenitz und ihr Bruder Einfluss auf die württembergische Politik und gerieten in Konflikte mit der württembergischen Landschaft als Vertretung der vermögendsten und einflussreichsten Familien des Landes. Die Landschaft hatte durch die Bestimmungen des Tübinger Vertrages von 1514 Mitspracherechte in der Landespolitik.

Ausweitung zur Staatsaffäre (1707)

Die Nachricht von der Doppelehe Eberhard Ludwigs hatte bereits am 15. November 1707 Durlach erreicht. Dort regierte mit Markgraf Friedrich Magnus von Baden-Durlach der Vater der vom württembergischen Herzog betrogenen Johanna Elisabeth. Der Markgraf befahl unverzüglich, Boten an befreundete und verwandte Fürstenhöfe zu entsenden, um die Nachricht zu verbreiten. Besonderes Interesse zeigte die badische Regierung daran, wie sich der Kaiserhof in Wien positionieren würde. Am Wiener Hof wirkten enge Verwandte der badischen Dynastie, welche die Stimmungslage zu Gunsten Johanna Elisabeths neigen konnten. Bevor der Markgraf handelte, wollte er sich der Rückendeckung Kaiser Josephs I. versichern. Tatsächlich bildete sich in Wien eine Kommission, die Eberhard Ludwig dazu bewegen sollte, sich von der Gräfin von Grävenitz scheiden zu lassen. Zwar lehnte Kurfürst Georg Ludwig I. von Hannover den Auftrag der Kommission ab, doch Herzog Anton Ulrich von Braunschweig und Landgraf Karl von Hessen-Kassel befürworteten eine Verbannung Wilhelmines aus Württemberg. Alle Beteiligten verzichteten jedoch auf eine Eskalation der Staatsaffäre, indem sie auf Verhandlungen setzten. Von einer Klage beim Reichshofrat blieb Eberhard Ludwig somit verschont.

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