Die Wehrmacht bezeichnete in der Zeit des Nationalsozialismus ab März 1935 die Gesamtheit der deutschen Streitkräfte. Sie ging aus der Reichswehr der Weimarer Republik hervor. Auf die Umbenennung der Reichswehr in Wehrmacht, die mit der Wiedereinführung der Wehrpflicht und dem Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht begann, folgten Umbenennungen der beiden Teilstreitkräfte Reichsheer in Heer und Reichsmarine in Kriegsmarine. Zugleich wurde als dritte Teilstreitkraft die Luftwaffe gegründet.
Die Auflösung der Wehrmacht wurde am 20. September 1945 durch die Proklamation Nr. 2 des Alliierten Kontrollrats angeordnet und durch das Kontrollratsgesetz Nr. 34 vom 20. August 1946 geregelt.
Erst ab 1952 kam es in Deutschland zur Wiederbewaffnung nach dem Zweiten Weltkrieg, und zwar 1952 mit der Kasernierten Volkspolizei in der DDR, 1955 mit der Gründung der Bundeswehr in Westdeutschland und 1956 mit der Gründung der Nationalen Volksarmee in der DDR.
Ursprünglich war „Wehrmacht“ ein anderes Wort für Streitmacht und tauchte zum Beispiel in der Reichsverfassung von 1849 für das deutsche Militär auf:
(2) Die Bemannung der Kriegsflotte bildet einen Teil der deutschen Wehrmacht. Sie ist unabhängig von der Landmacht.
Auch die Streitkräfte anderer Staaten wurden als Wehrmacht bezeichnet, wie die „italienische Wehrmacht“ oder die „englische Wehrmacht“. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Ausdrücke Reichswehr und Reichsmarine (ab 1935) nicht mehr offiziell verwendet, weil sie an die Zeit der demokratischen Weimarer Republik erinnerten. Von 1936 bis 1944 gab es eine vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) herausgegebene Zeitschrift mit dem Namen Die Wehrmacht.
Auch die deutsche Bundeswehr wurde anfänglich als „neue Wehrmacht“ bezeichnet. Zum Beispiel skizzierte am 12. November 1955 Verteidigungsminister Theodor Blank zur Gründung der Bundeswehr das politische Profil einer „neuen Wehrmacht“. Bis in die 1970er-Jahre oder darüber hinaus wurde der Ausdruck noch allgemein für Streitkräfte oder die deutschen Streitkräfte verwendet. Schließlich verengte sich die Bedeutung von „Wehrmacht“ jedoch auf die Streitkräfte des nationalsozialistischen Deutschlands.
Nach der Niederlage des Kaiserreiches im Ersten Weltkrieg beschränkten Frankreich, Großbritannien und die USA im Versailler Vertrag (den die deutsche Delegation nach ultimativer Aufforderung unter Protest am 28. Juni 1919 unterzeichnete) die zulässige Truppenstärke des deutschen Reichsheeres auf 100.000 Mann (plus 15.000 Mann Marine). Schwere Artillerie und Panzer waren ebenso verboten wie Luftstreitkräfte sowie ein Generalstab. Darüber hinaus verhängten sie ein Forschungsverbot über chemische Waffen. Unter diesen Auflagen wurde am 23. März 1921 die Reichswehr gegründet. Darin war der Anteil der Soldaten, die als Offizier oder Unteroffizier dienten, im Verhältnis zu den Mannschaftsdienstgraden extrem hoch. So war es später möglich, innerhalb weniger Jahre die Armee personell um ein Vielfaches zu vergrößern.
Unter dem Eindruck der Ruhrbesetzung durch französisches Militär (Januar bis September 1923), bei der die Reichswehr faktisch wehrlos war, gab General Hans von Seeckt einen geheimen detaillierten Aufrüstungsplan in Auftrag. Dieser formulierte das Ziel, ein „Großes Heer“ mit einer Kriegsstärke von 2,8 bis 3 Millionen Mann aufzubauen. Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung begann das NS-Regime mit der Aufrüstung der Wehrmacht und führte mit dem Wehrgesetz vom 21. Mai 1935 die allgemeine Wehrpflicht wieder ein. Ein Heer dieser Stärke stand im Spätsommer 1939 für den Überfall auf Polen bereit. Aus den zehn Divisionen des 100.000-Mann-Heeres waren 102 Divisionen geworden, genau die Planzahl von 1925 und 600.000 Mann mehr als die Stärke des kaiserlichen Heeres von 1914. Dieser Plan von 1925 zeigt, dass aus Sicht der Generalität (über die Landesverteidigung hinaus) ein Bedrohungspotential aufgebaut werden sollte, das eine deutsche Hegemonie auf dem europäischen Kontinent ermöglichen sollte und auch einen Revanchekrieg möglich gemacht hätte.
Militärische Zusammenarbeit mit der Sowjetunion
Bereits seit 1920 gab es ernstzunehmende Gespräche, gegenseitige Besuche zwischen Politikern, der Generalität und der Rüstungsindustrie Sowjetrusslands und Deutschlands um die Bestimmungen des Versailler Vertrages zu unterlaufen, die hier festgelegten technischen Einschränkungen im Bereich Militärtechnik zu umgehen und Schritte zur geheimen Aufrüstung Deutschlands in Gang zu setzen. Zur Koordination der Aktivitäten wurde bereits 1921 die Sondergruppe R(ußland) beim Chef des Truppenamtes geschaffen. Nach dem Rapallo-Vertrag wurde diese geheime militärische Zusammenarbeit zwischen der Reichswehr und der sowjetischen Roten Armee weiter intensiviert. Bereits am 15. März 1922 wurde der erste Geheimvertrag mit einer Investitionshöhe von 140 Millionen Reichsmark abgeschlossen. Schwerpunkt war hier der Aufbau der verbotenen deutschen Militärluftfahrt. Im Februar 1923 reiste der neue Chef des Truppenamtes, Generalmajor Otto Hasse, dafür zu weiteren Geheimverhandlungen nach Moskau.
Das Deutsche Reich unterstützte den Aufbau der sowjetischen Militärindustrie, Kommandeure der Roten Armee erhielten eine Generalstabsausbildung im Deutschen Reich, Deutschland stellte technische Unterlagen und Lizenzen zum Bau von Militärtechnik und Investitionen in sowjetische Rüstungsbetriebe zur Verfügung. Dafür erhielt die Reichswehr die Möglichkeit, eigene Kommandeure (spätere Heerführer) auszubilden, Artilleriemunition aus der Sowjetunion zu beziehen, Kampfpiloten und Panzerkommandanten auf sowjetischem Boden auszubilden und dort chemische Kampfstoffe herzustellen und erproben zu lassen. Deutsche und sowjetische Rüstungsexperten erarbeiteten neuartige Panzerprototypen unter dem Deckmantel der Traktorenproduktion. Der Firma Junkers wurde gestattet, Flugzeuge in die Sowjetunion zu liefern und in der Nähe von Moskau ein eigenes Flugzeugwerk zu errichten. Auf dem geheimen Ausbildungsfliegerhorst Lipezk wurden etwa 120 bis 130 deutsche Piloten und Flugbeobachter ausgebildet, der Stamm für die Jagdflieger bzw. die Luftwaffe. Bei Kasan wurden an der Panzerschule Kama ab 1930 etwa 30 Panzerfachleute ausgebildet. Bei Saratow wurde auf dem geheimen Objekt Tomka Giftgas (weiter-)entwickelt, die Technik zum Ausbringen von Kampfgas modernisiert und die Strategie des Einsatzes von Chemiewaffen geplant, technisch weiterentwickelt und erprobt.
Unmittelbar nach dem Tod Paul von Hindenburgs am 2. August 1934 wurden die Streitkräfte auf die Person Hitlers vereidigt. Viele später betroffene Soldaten führten diese persönlichen Eide als Begründung dafür an, keinen aktiven Widerstand gegen verbrecherische Befehle der Führung geleistet zu haben.
Am 21. Mai 1935 verkündete Hitler in einer Sitzung seines Kabinetts das neue Wehrgesetz, wonach der „Führer und Reichskanzler“ „Oberster Befehlshaber der Wehrmacht“ sei. Unter ihm übe der Reichskriegsminister Werner von Blomberg als „Oberbefehlshaber der Wehrmacht“ Befehlsgewalt über die Wehrmacht aus. Somit erhielt der Eid durch Gesetz vom 20. Juli 1935 folgende Fassung:
Beide Eide waren jedoch verfassungswidrig zustande gekommen, denn der erste war ein Produkt des Chefs des neu geschaffenen Wehrmachtamtes, Walter von Reichenau, und der zweite wurde von Hitler kreiert, um mit der Änderung „Oberbefehlshaber“ in „Oberster Befehlshaber“ seinen militärischen Machtanspruch zu festigen. Eine Abstimmung mit dem Reichstag fand nicht statt. Ebenfalls verstieß gegen die (formal noch bestehende) Weimarer Verfassung die Zusammenlegung des Amtes des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers. Im Remer-Prozess (1952) gegen den ehemaligen Generalmajor Otto Ernst Remer wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener betonte Staatsanwalt Fritz Bauer (1903–1968), dass eine eidliche Verpflichtung auf unbedingten Gehorsam gegenüber einer Person unsittlich und auch nach NS-Recht ungesetzlich und damit ungültig gewesen sei. Des Weiteren betonte er: „Ein Unrechtsstaat, der täglich Zehntausende Morde begeht, berechtigt jedermann zur Notwehr.“ Aus heutiger juristischer Sicht hätte sich niemand an diese Eide gebunden fühlen müssen.