Walter Kardinal Brandmüller (* 5. Januar 1929 in Ansbach) ist ein deutscher Theologe, Kirchenhistoriker und Kardinal der römisch-katholischen Kirche. Er war von 1998 bis 2009 Präsident des Päpstlichen Komitees für Geschichtswissenschaft.
Walter Brandmüller wurde 1929 in einer Offiziersfamilie im mittelfränkischen Ansbach geboren. Sein Vater war Katholik und die Mutter Protestantin. Walter wurde evangelisch getauft, trat aber früh zum Katholizismus über. 1948 legte er am Gymnasium Carolinum sein Abitur ab und studierte danach katholische Theologie. Er empfing am 26. Juli 1953 in Bamberg durch Erzbischof Joseph Otto Kolb die Priesterweihe. Anschließend war er als Kaplan in Kronach und der Bamberger Pfarrei St. Martin tätig. Er wurde 1963 – nach einem Promotionsstudium bei Hermann Tüchle, zu dem er von Erzbischof Josef Schneider freigestellt worden war – an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit einer Arbeit zum Thema Das Wiedererstehen katholischer Gemeinden in den Fürstentümern Ansbach und Bayreuth promoviert. An selber Stelle wurde er 1967 mit einer Abhandlung über das Konzil von Pavia-Siena auch habilitiert. Am 30. Oktober 1969 wurde er als Professor an die damalige Philosophisch-Theologische Hochschule Dillingen berufen. Nach deren Auflösung kam der Hochschullehrer am 7. Oktober 1970 nach Augsburg, wo er bis zu seiner Emeritierung 1997 als Ordinarius für Neuere und Mittelalterliche Kirchengeschichte an der Universität Augsburg lehrte. Während dieser Zeit betreute er die Pfarrei Mariä Himmelfahrt in Walleshausen.
Er war ab 1981 Mitglied der Päpstlichen Kommission der historischen Wissenschaften, ab 1998 Präsident des Päpstlichen Komitees für Geschichtswissenschaft in Rom und von 1998 bis 2006 Präsident der Internationalen Kommission für vergleichende Kirchengeschichte. 1998 berief Papst Johannes Paul II. den damals 69-jährigen Professor zum Präsidenten des Päpstlichen Komitees für Geschichtswissenschaften in Rom. In diesen Stellungen koordinierte er die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Historiker- und Wissenschaftsakademien, die sich mit kirchengeschichtlichen Themen beschäftigen. Schwerpunkte waren der Fall Galileo Galilei sowie das Konzil von Konstanz und das Erste Vatikanische Konzil. Brandmüller hielt Vorträge am Institut für Universalgeschichte der Russischen Akademie der Wissenschaften in Moskau, an der Accademia Nazionale dei Lincei („Akademie der Luchse“) in Rom und am Deutschen Historischen Institut in Paris. 2009 ging er in den Ruhestand und übergab sein Amt im Päpstlichen Komitee für Geschichtswissenschaft PCSS an Bernard Ardura. Seit der Habilitation liegt der Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen Tätigkeit auf der Geschichte der Konzilien. So ist Brandmüller Mitbegründer und Herausgeber der Zeitschrift Annuarium Historiae Conciliorum (Paderborn, seit 1969, mit einigen Supplementen) und der Serie Konziliengeschichte (2 Reihen, seit 1979, bislang 37 Bände). Auch die ihm gewidmete Festschrift steht unter diesem Titel. Daneben gab er das Handbuch der bayerischen Kirchengeschichte (St. Ottilien, 1991–1999, 3 Bände) heraus.
Im feierlichen Konsistorium vom 20. November 2010 nahm ihn Papst Benedikt XVI. als Kardinaldiakon mit der Titeldiakonie San Giuliano dei Fiamminghi in das Kardinalskollegium auf. Zuvor war Brandmüller entsprechend dem Motu proprio Cum gravissima am 4. November 2010 zum Titularerzbischof von Caesarea in Mauretania ernannt worden und hatte am 13. November 2010 in der deutschen Nationalkirche Santa Maria dell’Anima durch Raffaele Kardinal Farina SDB die Bischofsweihe empfangen; Mitkonsekratoren waren der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick und der frühere Apostolische Nuntius Giuseppe De Andrea.
Kardinal Brandmüller zelebrierte am 15. Mai 2011 erstmals nach der Liturgiereform von 1969/70 ein Pontifikalamt im damaligen außerordentlichen Ritus an einem der beiden Hauptaltäre von St. Peter, dem Altar der Kathedra Petri.
Aufgrund seines Alters – Brandmüller war zum Zeitpunkt seiner Kreierung zum Kardinal schon älter als 80 Jahre – war er beim Konklave 2013 nicht wahlberechtigt.
Am 19. September 2016 wandte sich Kardinal Brandmüller gemeinsam mit den Kardinälen Raymond Leo Burke, Carlo Caffarra und Joachim Meisner in dem Schreiben Klarheit suchen: eine Bitte, die Knoten in ‚Amoris Laetitia‘ zu lösen an Papst Franziskus und die Kongregation für die Glaubenslehre. Das aus Sorge um das „wahre Wohl der Seelen, das höchste Gesetz der Kirche“ entstandene Schreiben in lateinischer Sprache enthält fünf Dubia („Zweifel“) mit dem Wunsch nach Klarstellungen zum kontroversen achten Kapitel des päpstlichen Schreibens Amoris laetitia, insbesondere zur Frage der Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur heiligen Kommunion. Das Formulieren solcher Dubia, die nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können, ist ein gebräuchliches kirchliches Mittel, das in Bezug auf theologische Fragen seit Jahrhunderten von Bischöfen genutzt wird. Am 14. November 2016 machten die Kardinäle das Schreiben öffentlich, da der Papst nicht geantwortet habe, was als Einladung zum Diskurs verstanden worden sei. Ende November 2016 erhob der Dekan der Römischen Rota, Pio Vito Pinto, Vorwürfe gegen die vier Kardinäle, die „einen schwerwiegenden Skandal erregt“ hätten.
Im September 2018 antwortete der emeritierte Papst Benedikt XVI. auf ein Schreiben, in dem die Schaffung des Amtes eines Papa emeritus (Papst im Ruhestand) durch den Amtsverzicht des Papstes 2013 kritisiert wurde. Der Brief wurde von der New York Times Walter Brandmüller zugeschrieben. Papst emeritus Benedikt machte deutlich, dass er diese Kritik als eine an seinem Pontifikat als Ganzem empfinde; das gesamte Pontifikat werde „entwertet und in die Trauer über die Situation der Kirche von heute eingeschmolzen“.
Am 3. Mai 2021 wurde er von Papst Franziskus unter Beibehaltung seiner Titeldiakonie als Titelkirche pro hac vice zum Kardinalpriester ernannt.
Am 19. November 2011 nahm Brandmüller bei einer Priesterweihe in Bettbrunn zu einigen Fragen der Predigt Stellung. Eine Predigt müsse mit der Lehre der Kirche übereinstimmen, dann hätten die Zuhörer die „Pflicht“, sie bereitwillig und mit Ehrfurcht anzuhören. Eine Predigt erfordere das „lebenslange Studium der Heiligen Schrift“. Die Predigtvollmacht sei unauflöslich an die Weihe gebunden. Nur Bischof, Priester, Diakon dürften und könnten „im Namen und in der Vollmacht Jesu Christi das Evangelium verkündigen“. Folglich sei die sogenannte Laienpredigt illegitim.
Walter Brandmüller bewertete Anfang Januar 2019 in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur die Empörung über den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche auf Basis der Daten der MHG-Studie als Heuchelei: „Da benimmt sich die Gesellschaft ziemlich heuchlerisch. […] Was in der Kirche an Missbrauch passiert ist, ist nichts anderes, als was in der Gesellschaft überhaupt geschieht.“ Man solle auch nicht verschweigen, dass 80 Prozent der Missbrauchsfälle im kirchlichen Umfeld männliche Jugendliche betrafen, nicht Kinder.
Er kritisiert den Synodalen Weg der Kirche in Deutschland, dem er eine „Los-von-Rom“-Absicht unterstellt; in den Beratungen fehlten „genuin katholische Themen“, was für ihn eine „Los-auch-vom-katholischen-Glauben“-Haltung bedeute. Bischöfen warf er die Missachtung des kirchlichen Rechts, der Glaubens- und Sittenlehre vor.
Beirat des Dignitatis Humanae Institute.
1981 wurde er von Kardinal-Großmeister Maximilian Kardinal von Fürstenberg zum Ritter des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem ernannt und am 14. November 1981 im Kölner Dom durch Franz Hengsbach, Großprior des Ordens in Deutschland, investiert.
Ernennung zum Päpstlichen Ehrenprälaten durch Papst Johannes Paul II. (1983)
Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (1990)
Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse (1990)
Berufung zum Kanoniker der Peterskirche in Rom (1997) und Ernennung zum Apostolischen Protonotar (1997).