Ernst Julius Waldemar Pabst (* 24. Dezember 1880 in Berlin; † 29. Mai 1970 in Düsseldorf) war ein deutscher Offizier und Waffenhändler. Im Ersten Weltkrieg war er Erster Generalstabsoffizier der Garde-Kavallerie-Schützen-Division, die nach der Novemberrevolution in Berlin gegen linksrevolutionäre Kräfte zum Einsatz kam. Er veranlasste nach der Niederschlagung des Januaraufstands 1919 die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, den einflussreichsten Führern der kurz zuvor gegründeten KPD. 1920 nahm Pabst maßgeblich am Kapp-Putsch teil. Zeitlebens arbeitete er an Schnittstellen zwischen der jeweiligen deutschen Armee, rechten politischen Organisationen und Rüstungsindustrie.
Pabst wurde als Sohn von Arthur Pabst, Direktor des Kunstgewerbe- und des Historischen Museums Köln, und dessen Frau Margarethe, geb. Lemonius, in Berlin geboren. Er besuchte die Preußische Hauptkadettenanstalt, wobei er eine lebenslange Freundschaft mit einem anderen Kadetten, dem späteren Reichskanzler Franz von Papen, schloss. Pabst gehörte zu den besten Kadetten seines Jahrgangs, 1899 wurde er Fähnrich, 1900 Leutnant und Zugführer im Infanterie-Regiment von Winterfeldt Nr. 23 in Schlesien. 1907–1910 besuchte Pabst die Kriegsakademie in Berlin und schloss mit „vorzüglich“ ab. 1910 wurde er Oberleutnant. Es folgte 1911–1913 der Dienst im Großen Generalstab, danach ein Kommando in seinem Regiment. Dort wurde er 1914 zum Hauptmann befördert. Zum Beginn des Ersten Weltkrieges war Pabst als Generalstabsoffizier der 12. Division in Belgien aktiv und diente von nun an ständig in höheren Stäben, so während der Schlacht von Verdun 1916 im Stab des V. Reserve-Korps unter General der Infanterie Erich von Gündell. Pabst erzählte später von einer Episode, in welcher der General Gündell den Befehl für einen weiteren Angriff verweigerte, da dieser sinnlos gewesen sei. Laut ihm war dies ein Beleg dafür, dass in der Deutschen Armee selbständiges Denken und Handeln durchaus erwünscht gewesen sei. Weiter verglich er dieses Handeln, Ende der 1940er Jahre, mit jenem der Generäle der Wehrmacht. So hätten diese die Pflicht gehabt, bei verbrecherischen Befehlen den Gehorsam zu verweigern. Hauptmann Pabst war 1916–1918 Erster Generalstabsoffizier der 7. Reserve-Division, somit faktisch der Stellvertreter des Kommandeurs Generalleutnant Bogislav Friedrich von Schwerin. Anfang 1918 war er in selbiger Funktion Teil der Garde-Kavallerie-Schützen-Division (GKSD), welcher der Obersten Heeresleitung direkt unterstellt war und als Elite-Division für den Kampf an der Westfront galt. Sein Vorgesetzter war der Generalleutnant Heinrich von Hofmann, von Pabst als „tapfer, ritterlich und großzügig“ beschrieben. Dieser war jedoch herzkrank, weswegen Pabst die Division (später das Garde-Kavallerie-Schützen-Korps) faktisch selbständig führte. Hofmann deckte fortan alle Handlungen Pabsts.
Ermordung Karl Liebknechts und Rosa Luxemburgs
Nach dem Kriegsende und Sturz der deutschen Monarchie in der Novemberrevolution war Pabst als Erster Generalstabsoffizier der GKSD an den Weihnachtskämpfen 1918 gegen die Volksmarinedivision und im Januar 1919 an der Niederschlagung des sogenannten Spartakusaufstands beteiligt. Nach Ende der Kämpfe wurden am Abend des 15. Januar 1919 Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg, die Anführer des Spartakusbundes und führende Gründungsmitglieder der aus ihm hervorgegangenen KPD, von der Wilmersdorfer Bürgerwehr in ihrem Versteck gefangen genommen und ins Eden-Hotel gebracht, wo sie Pabst übergeben wurden. Der Fall hat sich danach wie folgt abgespielt: Nachdem Liebknecht und Luxemburg in seiner Hand waren, befahl der Hauptmann seinem Adjutant Heinz von Pflugk-Harttung, einen Trupp Freiwillige der Marineoffiziers-Eskadron unter Kapitänleutnant Horst von Pflugk-Harttung zusammenzustellen. Pabst rief dann den Volksbeauftragten Gustav Noske an, dem damals die Regierungstruppen unterstanden, und bat um den Erschießungsbefehl. Laut Pabsts unveröffentlichten Memoiren hätte Noske diesen Befehl gerne gegeben, doch fürchtete er, die Partei würde daran zerbrechen, so soll er indirekt befohlen haben, der Hauptmann müsse „selbst verantworten, was zu tun sei“. In selbigen Aufzeichnungen erläuterte Pabst auch seine (und laut ihm auch Noskes) Gedankengänge hinter den folgenden Morden. Deutschland sei wegen Liebknecht und Luxemburg ins Chaos und in den Bürgerkrieg gerutscht. Damit Deutschland zur Ruhe kommt und weiteres Blutvergießen verhindert wird, müssten die beiden Politiker weg. Pabst verwies hierbei auf Lenin, unter dessen Führung die Bolschewisten Russland im Bürgerkrieg verwüsten würden. Um Deutschland dieses Schicksal zu ersparen, müssten Liebknecht und Luxemburg weg, so zumindest der Rechtfertigungsversuch von Pabst. Die Morde wurden nach Pabsts Plan von den Männern der Marineoffiziers-Eskadron ausgeführt. Ein Kommando unter Kapitänleutnant von Pflugk-Harttung sollte Liebknecht nach Moabit transportieren, doch mussten sie wegen einer „Panne“ im Tiergarten halten. Der Politiker wurde dann „auf der Flucht erschossen“. Luxemburg sollte vom Trupp unter Oberleutnant Kurt Vogel abtransportiert werden, wobei ein „Unbekannter“ (Leutnant Hermann Souchon) aufs Trittbrett des Wagens sprang, sie erschoss und flüchtete. Oberleutnant Vogel warf die Leiche, gegen den Befehl von Pabst, in den Landwehrkanal. Im Vorfeld der Morde kam es bereits zu Gewaltszenen, so hatte (unabhängig von Pabst) ein Stabsmitglied der Garde-Kavallerie-Schützen-Division, Hauptmann Petri, einem Soldaten namens Otto Runge Geld geboten, damit dieser mit dem Gewehrkolben auf die beiden Spartakistenführer einschlägt. Runge verwundete sowohl Liebknecht als auch Luxemburg, wobei letztere kaum noch bei Bewusstsein war. Ein Gerichtsurteil gab es nicht; Pabst meinte im Spiegel vom 18. April 1962, er habe sie „richten lassen“.
Nach dem Tod von Waldemar Pabst wurde in seinem Nachlass die Abschrift eines Briefes aus dem Jahr 1969 gefunden, in dem es heißt:
Doch schon im Spiegel-Interview von 1962 erklärte er, sowohl Noske als auch Generalleutnant Heinrich von Hofmann seien mit seiner Tat einverstanden gewesen („Er hat mir gedankt“, so Pabst über Hofmann).
Politische und berufliche Aktivität
Im Sommer 1919 umfasste das maßgeblich von Pabst auf- und ausgebaute Garde-Kavallerie-Schützen-Korps (GKSK) drei Divisionen mit zusammen 40.000 Mann. Kommandierender General war weiterhin Generalleutnant von Hofmann. Mit diesen Truppen ging Pabst Ende Juni auf Befehl der Regierung gegen einen Generalstreik der Eisenbahner im Großraum Berlin vor, der am 24. Juni begonnen hatte. Noske hatte den Streik am 25. Juni verboten und in einem Erlass mit der „Anwendung von Waffengewalt“ sowie der Verhaftung der Streikführer gedroht. Diese Aktion stieß erstmals auf den offenen Widerspruch zahlreicher sozialdemokratischer Parteifunktionäre und Gewerkschafter, woraufhin Noske, der eine Parteikrise befürchtete, anordnete, die Truppen zurückzuziehen. Pabst warf Noske daraufhin vor, letztlich doch nur „Parteimann“ zu sein. Pabst wollte nun mit der Regierung, die ihm zu weich erschien, „Schluss machen“ und plante den Umsturz. Pabst fand mit diesem Vorhaben bei der Generalität, die wegen des unkalkulierbaren Risikos eines in diesem Fall zu erwartenden Generalstreiks vor einem unverhüllten Militärputsch zurückschreckte, zwar Sympathie, aber keine Unterstützung. Wilhelm Groener hielt am 9. Juli 1919 in einer Tagebuchnotiz Pabsts „törichte Ideen“ fest und urteilte, dass dieser „komplett größenwahnsinnig“ geworden sei.
Trotz des Disputs über den Einsatz von Truppen blieb Pabst Noske weiterhin verbunden. So bot er an, ihn mit seiner Truppe zu unterstützen, wenn er sich zum Militärdiktator aufschwingen würde. Jedoch lehnte Noske ab. Dagegen konnte Pabst die Offiziere des GKSK, die im Falle der Umsetzung des am 28. Juni unterzeichneten Versailler Vertrages mit dem Verlust ihrer Dienststellungen rechnen mussten, für sein Vorhaben gewinnen. Dieser Kreis verständigte sich am 12. Juli darauf, die Regierung ab- und ein „Direktorium“ einzusetzen, war aber bereit, Reichspräsident Ebert als Staatsoberhaupt im Amt zu belassen. Pabst bereitete mehrere Erlasse vor, durch die unter anderem Streiks verboten und Widerstandshandlungen aller Art, darunter das Abreißen von plakatierten Bekanntmachungen der neuen Regierung, mit der Todesstrafe belegt werden sollten.