Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen findet seit 1999 alle fünf Jahre statt. Vorher betrug die Legislatur bzw. Wahlperiode vier Jahre. Die Wahlen in den Jahren 1948 bis einschließlich 1989 beziehen sich auf Grund der politischen Spaltung der Stadt nur auf West-Berlin.
Maßgeblich für die Rahmenbedingungen der Wahl ist das Landeswahlgesetz (WahlG BE). Wahlberechtigt ist nach § 1 WahlG BE jeder Deutsche, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Berlin wohnt.
Die letzte Wahl fand am 20. September 2026 statt.
Wahlergebnisse bis 1989 (West-Berlin)
Regierungsparteien nach der Wahl in Fettschrift.
Die folgenden Karten zeigen, mit welchem Ergebnis die Parteien mit mindestens drei Prozent Stimmenanteil in den einzelnen Wahlkreisen abgeschnitten haben.
Ergebnisse der Landtagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland
Gesetz über die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Landeswahlgesetz) vom 25. September 1987 auf gesetze.berlin.de
Website des Landeswahlleiters für Berlin
Berliner Wahlergebnisse vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Wahlergebnisse mit relativen Stimmanteilen bei Wahlrecht.de
System der Wahlen zum Abgeordnetenhaus bei Wahlrecht.de
Berlins politische Landschaften In: tagesspiegel.de, abgerufen am 21. Oktober 2021