An diesem Tag

Volksstaat Württemberg

Ehemaliges deutsches Land während der Zeit der Weimarer Republik

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Der freie Volksstaat Württemberg war ein Land des Deutschen Reiches während der Weimarer Republik. Am Ende des Ersten Weltkriegs wurde durch die – in Württemberg unblutige – Novemberrevolution aus dem Königreich Württemberg ein Volksstaat. Die Grenzen blieben dabei unverändert, ebenso die Landesverwaltung. Württemberg war laut der neuen Verfassung von 1919, die die Verfassung des Königreichs von 1819 ersetzte, weiterhin ein Gliedstaat des Deutschen Reiches und war nun eine demokratische Republik, was im Verfassungstext mit den Worten freier Volksstaat umschrieben wurde.

Die politische Entwicklung des Landes in den teils turbulenten Jahren der Weimarer Republik war geprägt von Kontinuität und Stabilität. Die drei Legislaturperioden des württembergischen Landtages von 1920 bis 1932 erreichten anders als der Reichstag jeweils die von der Verfassung vorgesehene Dauer von vier Jahren. Die Sozialdemokraten verloren anders als im Nachbarland Baden früh ihren Einfluss auf die Regierungspolitik. Von 1924 bis 1933 regierte in Stuttgart eine konservativ geprägte Koalition. Die wirtschaftliche Entwicklung Württembergs verlief in den 1920er Jahren besser als in den anderen deutschen Ländern. Die Landeshauptstadt Stuttgart war ein aufstrebendes kulturelles und wirtschaftliches Zentrum.

Das NS-Regime unter Hitler beseitigte nach seiner Machtergreifung (30. Januar 1933) im gesamten Deutschen Reich die Demokratie, auch in Württemberg. Die Länder wurden gleichgeschaltet und ihre verfassungsmäßige Ordnung wurde aufgehoben.

Die staatliche Kontinuität des Landes endete im Jahr 1945. Die danach gebildeten Länder Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern gingen 1952 im heutigen Bundesland Baden-Württemberg auf.

Das Staatsgebiet Württembergs war ein Teil des Deutschen Reichs. Die Gesamtfläche betrug 19.508 km². Die Außengrenze hatte eine Gesamtlänge von 1800 Kilometern mit einer Vielzahl territorialer Besonderheiten. Im Osten grenzte Württemberg an den Freistaat Bayern, im Norden und Westen an die Republik Baden und im Süden an die Hohenzollernschen Lande, die zum Freistaat Preußen gehörten, sowie an den Bodensee. Durch die hessische Exklave Wimpfen besaß Württemberg auch eine gemeinsame Grenze mit dem Volksstaat Hessen. Die geografischen Gegebenheiten des Volksstaats Württemberg waren ansonsten dieselben wie zu den Zeiten des Königreichs (siehe hier).

Der Volksstaat Württemberg entstand am Ende des Ersten Weltkriegs durch die Beseitigung der bestehenden Konstitution des Königreichs Württemberg.

König Wilhelm II. von Württemberg dankte Ende November 1918 ab. Zwar wurde dabei die staatliche Kontinuität des Landes nicht unterbrochen, aber einige der bisherigen Selbstverwaltungsrechte gingen in der Folge an das Deutsche Reich über. Vertreter der Württembergischen Volkspartei dachten bereits Ende der 1880er Jahre über „Die Ablösung der Krone“ nach, wie ein Titel im Beobachter, der Zeitung der Volkspartei, überschrieben war. Der Autor dieses Artikels war Karl Mayer. 1907 vertrat Conrad Haußmann erneut den Gedanken einer württembergischen Republik, fand aber in seiner Partei keine große Zustimmung. Selbst die württembergischen Sozialdemokraten waren in dieser Frage nicht so entschieden, wie zu erwarten gewesen war. In der Stuttgarter SPD-Parteizeitung Schwäbische Tagwacht Nummer 160 vom 13. Juli 1906 wurde unter der Überschrift „Demokratie oder Monarchie“ ausgeführt, dass man sich anstelle einer Republik in Württemberg auch eine parlamentarische Monarchie gut vorstellen könne. Diese wurde jedoch auch im liberalen Württemberg bis zum November 1918 keine Wirklichkeit.

Die Vorgeschichte der württembergischen Revolution

Bis Ende September 1918 war der Öffentlichkeit stets ein für die Mittelmächte siegreicher Ausgang des Weltkriegs in Aussicht gestellt worden, dann aber gab die Oberste Heeresleitung zu, dass der Krieg verloren war.

Dies löste nach über vier Jahren Krieg in weiten Teilen der Bevölkerung große Unzufriedenheit und Verbitterung aus.

Es wurde klar, dass vier Jahre Entbehrungen, Not und Leid vergeblich gewesen waren. Auch die Württemberger ergriff eine deutlich negative Grundstimmung. Am 26. Oktober 1918 versammelte sich etwa die Hälfte der 8000 Arbeiter in der Rüstungsindustrie um Friedrichshafen auf dem dortigen Marktplatz, um für Frieden zu demonstrieren. In Stuttgart kam es am 30. Oktober 1918 zu einer von der USPD veranstalteten Kundgebung, bei der der Reichstagsabgeordnete Ewald Vogtherr und der Stuttgarter Spartakistenführer Fritz Rück vor 5000 Zuhörern redeten. Danach wurde ein Manifest des Spartakusbunds verlesen, in dem die Auflösung des Reichstags und aller Landtage gefordert wurde. An deren Stelle sollte ein Volksparlament aus Soldaten, Arbeitern und Bauern treten. Der Kundgebung folgte ein Demonstrationszug, dem sich jedoch nur 2000 Zuhörer anschlossen.

Am 3. November versammelten sich über 3000 Menschen auf dem Cannstatter Wasen in Erwartung einer Rede von Karl Liebknecht. Die Ankündigung erwies sich für die Wartenden als enttäuschende Falschmeldung: Liebknecht war nicht in Stuttgart. Am 4. November 1918 gab es auf Initiative der Spartakisten eine Großdemonstration in Stuttgart, bei der über 10.000 Arbeiter und Arbeiterinnen durch die Innenstadt zogen und auf dem Schlossplatz eine Ansprache von Fritz Rück hörten, in der Rück die Abdankung des Kaisers Wilhelm II. und auch von Württembergs König Wilhelm forderte.

An diesem Tag bildete sich in Stuttgart ein Arbeiter- und Soldatenrat. Dessen Organ war ab 5. November das Mitteilungsblatt Die Rote Fahne.

Während es in Stuttgart bis zum 9. November wieder ruhig blieb, kam es in Friedrichshafen am 5. und 6. November zu einem Generalstreik. Ein Sprecher der USPD forderte vor 4000 Zuhörern einen sofortigen Waffenstillstand. Am 5. November wurde auch in Friedrichshafen ein Arbeiter- und Soldatenrat gebildet. Nach diesen Ereignissen trat die bisherige württembergische Regierung unter dem nationalliberalen Ministerpräsidenten Karl von Weizsäcker am 6. November 1918 zurück, um einer parlamentarischen Regierung Platz zu machen.

Das neue königliche Staatsministerium unter dem Demokratisch-Liberalen Theodor Liesching ordnete am 9. November 1918 im Namen König Wilhelms II. eine konstituierende Landesversammlung an, die nach allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl durch alle württembergischen Staatsangehörigen, die das 24. Lebensjahr vollendet hatten, gewählt werden sollte. Die Aufgabe der Versammlung war, eine Verfassung auf demokratischer Grundlage auszuarbeiten. Auf diese Weise sollte über die künftige Regierungsform Württembergs entschieden werden. In der Anordnung heißt es durch den König, der beim Volke sehr beliebt gewesen war, „... daß seine Person niemals ein Hindernis einer von der Mehrheit des Volkes geforderten Entwicklung sein wird, wie er auch bisher seine Aufgabe einzig darin erblickt hat, dem Wohl und den Wünschen seines Volkes zu dienen.“ Diese Ankündigung, wohl unter dem Eindruck der bereits am 7. November in München, Braunschweig und anderen deutschen Großstädten ausgebrochenen Revolution entstanden, sollte einer Revolution in Stuttgart vorbeugen. Die Anordnung war am Tag der Veröffentlichung bereits Makulatur, denn an diesem 9. November kam es in Stuttgart unter dem Eindruck der Nachrichten aus Berlin am Nachmittag ebenfalls zur Revolution. Der Volksstaat Württemberg wurde gebildet.

Die Revolution am 9. November 1918 in Stuttgart und ihre Folgen

Am Vormittag des 9. November formierte sich in Stuttgart eine von MSPD und USPD getragene Großdemonstration. Neben anderen sprach Wilhelm Keil (MSPD) am Vormittag auf dem Schloßplatz vor fast 100.000 Zuhörern und kündigte eine „Soziale Republik“ an. Die Spartakisten waren am 9. November in einer geschwächten Lage, weil ihre Führer Fritz Rück und August Thalheimer am Abend des 6. November in Ulm verhaftet worden waren, als sie auf dem Weg von Stuttgart nach Friedrichshafen waren. Sie kamen erst am späten Abend des 9. November wieder frei.

Einige Revolutionäre drangen noch am Vormittag gegen den Willen der Demonstrationsleitung in den Wohnsitz des Königs, das Wilhelmspalais, ein und hissten an Stelle der königlichen Hausstandarte die rote Fahne auf dem Gebäude. Dabei wurde ein wachhabender Offizier, der sich den Eindringlingen entgegenstellte, niedergeschlagen. Dies blieb Zeitzeugen zufolge die einzige Gewalttat der unblutigen Demonstration in Stuttgart.

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