Ein Volksentscheid (nur in Baden-Württemberg: Volksabstimmung) ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Er ist in Deutschland eine üblicherweise verbindliche, direktdemokratische Sachabstimmung des Wahlvolkes über eine politische Angelegenheit. Bei einem Volksentscheid entscheiden die stimmberechtigten Bürger unmittelbar über die Annahme oder Ablehnung einer Vorlage (zum Beispiel eines Gesetzes). Volksentscheide gibt es in Deutschland in allen gesetzgebenden Gebietskörperschaften (also Bund und Länder), allerdings in unterschiedlicher Ausgestaltung. In aller Regel sind Volksentscheide in Deutschland verbindlich, es gibt jedoch einige wenige Ausnahmefälle hierzu. Laut Grundgesetz Artikel 20 äußert sich der Souverän in „Wahlen und Abstimmungen“, Volksentscheide sind damit eine der wesentlichen Säulen der politischen Willensbildung.
Der Ausdruck Volksentscheid wird in Deutschland häufig fälschlich synonym für Referendum und Volksabstimmung verwendet. Direktdemokratische Abstimmungen in Gebietskörperschaften ohne Gesetzgebungskompetenz (Kommunen und Landkreise) werden üblicherweise als Bürgerentscheid bezeichnet. Historisch wurde im Freistaat Bayern während der Weimarer Republik (Bamberger Verfassung 1919–1946) der Ausdruck Volksentscheidung verwendet.
Begrifflichkeit und Abgrenzung
In Deutschland werden die Ausdrücke Volksentscheid, Volksabstimmung und Referendum im Alltagsgebrauch häufig unterschiedslos benutzt. Seltener trifft dies auch auf die Begriffe Plebiszit und Volksbefragung zu. Während in der Politikwissenschaft und für Deutschland alle diese Begriffe mehr oder minder klar voneinander abgegrenzt sind, überwiegt in der medialen Berichterstattung und im alltäglichen Gebrauch eine fälschlich synonyme Verwendung.
Volksentscheid oder Volksabstimmung?
In Presseveröffentlichungen und im Alltagsgebrauch werden die Bezeichnungen Volksentscheid und Volksabstimmung sehr oft synonym gebraucht. Eine klare Abgrenzung ist tatsächlich schwierig, da beide Begriffe je nach Kontext und Region unterschiedlich verwendet werden.
So gibt es im alltäglichen Sprachgebrauch eine geographisch unterschiedliche Verwendung. Im südlichen deutschsprachigen Raum (Schweiz, Baden-Württemberg, Liechtenstein und Österreich) wird zumeist von Volksabstimmung gesprochen, im restlichen deutschsprachigen Raum hingegen ganz überwiegend von Volksentscheid. Beide Ausdrücke meinen in dieser Verwendung aber das gleiche, nämlich den förmlichen Akt einer direktdemokratischen Abstimmung.
Im politikwissenschaftlichen Kontext wird teilweise, aber auch besonders stark ausgeprägt bei den Anhängern des Konzepts der Sozialen Plastik von Joseph Beuys, zwischen beiden Ausdrücke unterschieden. Volksentscheid bedeutet hier ausschließlich der förmliche Akt der eigentlichen Abstimmung, während Volksabstimmung die Gesamtheit der dreistufigen Volksgesetzgebung bezeichnet, also Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid zusammen umfasst.
Diese Uneinheitlichkeit in der Begriffsverwendung spiegelt sich auch in den deutschen Gesetzen und Verfassungen wider. So sprach die Weimarer Reichsverfassung im Artikel 43 (Absetzung des Reichspräsidenten) von Volksabstimmung, nutzt aber hingegen in den Artikeln 73 bis 76 (Volksgesetzgebung) den Ausdruck Volksentscheid. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden alle drei durchgeführten Referenden als Volksabstimmungen bezeichnet. Das Grundgesetz und die Landesverfassungen fast aller Bundesländer sprechen von Volksentscheiden, lediglich in Baden-Württemberg wird der Begriff Volksabstimmung verwendet. In Hessen und Berlin werden beide Begriffe verwendet: So heißen aufgrund von Volksbegehren zustande gekommene Abstimmungen Volksentscheid, während obligatorische Referenden über die Änderung der Landesverfassung als Volksabstimmung bezeichnet werden (siehe Bild). Daneben wird der Ausdruck Volksabstimmung in den Gesetzen einiger Länder (beispielsweise Hamburg und Niedersachsen) im politikwissenschaftlichen Sinne zur Bezeichnung der Gesamtheit der dreistufigen Volksgesetzgebung genutzt.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass auf Deutschland bezogen, die Begriffe Volksentscheid und Volksabstimmung im allgemeinen Sprachgebrauch meist synonym verwendet werden. Im politikwissenschaftlichen und juristischen Zusammenhängen, können beide Begriffe etwas verschiedenes meinen, es gibt aber auch fachsprachlich keine allgemein akzeptierte Unterscheidung.
Abgrenzung Volksentscheid und Referendum
In der Politikwissenschaft wird der Begriff Volksentscheid stets verwendet, um die Abstimmung über eine vom Volk vorgebrachte Vorlage zu einem politischen Gegenstand (ein sogenanntes Initiativverfahren) zu bezeichnen. Ein Referendum bezeichnet im Gegensatz dazu stets eine Abstimmung über eine von der gewählten Vertretung (Parlament) oder der Regierung erarbeitete Vorlage. Diese deutliche sprachliche Unterscheidung ist insofern von Bedeutung, als sie eine bessere analytische Abgrenzung von Demokratien mit direktdemokratischen Elementen einerseits, und Diktaturen mit scheindemokratischen Referenden andererseits (vergleiche Bonapartismus), ermöglicht. So kennen viele Demokratien neben Initiativverfahren aus dem Volk auch Referenden, während autoritäre Regime die direkte Demokratie üblicherweise auf Referenden verkürzen.
Diese eindeutige begriffliche Unterscheidung in der Wissenschaft spiegelt sich allerdings nicht in den deutschen Verfassungen und Gesetzen. So spricht beispielsweise das Grundgesetz stets von Volksentscheiden, auch wenn es um nicht aus der Bevölkerung stammende Vorlagen geht. Beispielsweise unterscheiden auch die Verfassungen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sprachlich nicht, ob bei einer direktdemokratischen Abstimmung über eine Vorlage aus der Bevölkerung oder von Parlament beziehungsweise Regierung abgestimmt wird.
Die fälschlich synonyme Verwendung der Begriffe Volksentscheid und Referendum in Deutschland wird noch dadurch begünstigt, dass viele andere Sprachen diese Unterscheidung tatsächlich gar nicht vornehmen, was häufig zu Übersetzungsfehlern ins Deutsche führt. So wird sowohl im Englischen, Französischen und Spanischen einheitlich von Referendum (referendum, référendum, referéndum) gesprochen.
In der Schweiz wiederum, die über eine wesentlich ausgeprägtere Tradition und Praxis der direkten Demokratie verfügt, wird der Begriff Referendum auch in der Alltagssprache – und zwar in allen vier Landessprachen (Deutsch, Französisch (référendum facultatif), Italienisch (referendum facoltativo) und Rätoromanisch (referendum facultativ)) – deutlich häufiger verwendet. So ist das „Ergreifen des Referendums“ in Abgrenzung von der Volksinitiative eine feststehende Wendung. Die Bezeichnung Volksentscheid ist in der Schweiz völlig unüblich.
Abgrenzung Volksentscheid und Volksbefragung
In der Politikwissenschaft bezeichnet ein Volksentscheid üblicherweise eine einer Parlamentsentscheidung gleichgestellte Abstimmung. In den Fragen, in denen das Parlament einen verbindlichen Beschluss fassen kann, ist auch ein Volksentscheid verbindlich. In manchen Bundesländern (beispielsweise Berlin) kann im Volksentscheid auch über Angelegenheiten abgestimmt werden, in denen das Parlament lediglich einen unverbindlichen Entschluss fassen kann (sozusagen eine Empfehlung an die Regierung). Entscheidend für die Verwendung des Begriffs Volksentscheid ist die Orientierung an der Gleichstellung zum Parlament. In aller Regel sind einige wenige Angelegenheiten, zu denen ein Parlament verbindlich beschließen kann, für die Abstimmung durch Volksentscheid grundsätzlich ausgeschlossen (beispielsweise der Haushalt als Ganzes, teils auch Abgaben und Personalangelegenheiten), was dem Grundprinzip der Geltungsgleichsetzung jedoch nicht widerspricht.
Die Volksbefragung wiederum hat nur beratenden Charakter, entsprechend unterliegt sie keinerlei Themenausschlüssen. Das Votum der Abstimmenden ist für das Parlament oder die Regierung nicht verbindlich, es ist kein Be- oder Entschluss im eigentlichen Sinne. Diese thematische Beliebigkeit und die fehlende Prozessverlässlichkeit machen Volksbefragungen in ganz besonderem Maße für autoritären Missbrauch anfällig, wodurch wiederum der klaren Abgrenzung von Volksentscheid und Volksbefragung eine hohe Bedeutung zukommt.