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Visum

Einreisedokument

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Ein Visum (pl. Visa od. Visen) ist eine – normalerweise in einen Reisepass eingetragene – Bestätigung eines fremden Landes, dass Einreise, Durchreise oder Aufenthalt des Passinhabers erlaubt sind.

Während in der DDR die Bezeichnung Visum gebräuchlich war, nutzte der westdeutsche Gesetzgeber das Wort Visum bis 1990 überhaupt nicht. Statt „Visum“ wurde bis dahin – ohne Unterschied in der Sache – das Wort Sichtvermerk verwendet. Vor allem durch das Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 und nach der Einführung des einheitlichen Schengen-Visums, das in allen Vertragsstaaten gültig ist, fand die Bezeichnung Visum nach und nach Einzug in die Gesetzgebung und verdrängte das Wort Sichtvermerk Ende 2011 schließlich vollständig. Das Wort Sichtvermerk wird jedoch noch in deutsche Reisepässe eingedruckt.

Die Entwicklung in Österreich war ähnlich. Zuletzt fand sich in der Urfassung von § 15 Abs. 2 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) noch die Definition der Sichtvermerkspflicht, die als Verpflichtung des Drittstaatsangehörigen, zur rechtmäßigen Einreise nach Österreich ein Visum zu besitzen, verstanden wurde. Mit Inkrafttreten des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2011 am 1. Juli 2011 ist das Wort Sichtvermerk auch aus der österreichischen Rechtsordnung verschwunden; die Wörter Sichtvermerksfreiheit und Sichtvermerkspflicht wurden dort durch Visumfreiheit und Visumpflicht ersetzt. Der Begriff Sichtvermerk findet jedoch noch in österreichischen Reisepässen Verwendung.

Das Wort Visum (Pluralform Visa, auch Visen) stammt aus dem Lateinischen (Partizip Perfekt Neutrum zu videre ‚sehen‘, wörtlich also ‚das Gesehene‘). In anderen Sprachen wird das Wort vom lateinischen charta visa abgeleitet und heißt daher auch im Singular Visa („das gesehene Papier“) und im Plural entsprechend Visas. Diese Formen finden gelegentlich auch in der deutschen Umgangssprache Verwendung.

In den meisten Fällen wird das Visum als Einreisevisum ausgestellt, manche Staaten verlangen auch ein Ausreisevisum oder ein Visum für Reisen innerhalb des Landes (Reisevisum, Durchreisevisum nur für den unmittelbaren Transit). Ein Visum zur Durchreise durch die internationalen Transitzonen eines oder mehrerer Flughäfen wird als Flughafentransitvisum bezeichnet.

Das Visum kann – abhängig von der Rechtsordnung des Ausstellerstaates – neben der Erlaubnis zum Grenzübertritt zugleich Aufenthaltserlaubnis sein. Ebenso bestimmt die Rechtsordnung des Ausstellerstaates, welche Behörde das Visum erteilt. Zuständige Stelle für die Erteilung von Einreisevisa ist zumeist ein Konsulat und die Konsularabteilung einer Botschaft des jeweiligen Landes. Die Erteilung an einer Grenzübergangsstelle oder am Flughafen ist in einigen Staaten nur ausnahmsweise zulässig, während sie in anderen Staaten den Regelfall darstellt.

Regelmäßig wird ein Visum in dem Reisepass oder Passersatz des Reisenden angebracht, oder – vor allem, wenn das Reisedokument des Antragstellers von dem visumausstellenden Staat nicht anerkannt wird – es wird ein gesondertes Blatt für die Anbringung des Visums verwendet.

Allgemeiner Zweck der Visumpflicht

Eine Visumpflicht existiert vor allem, um zu verhindern, dass Personen in den Ausstellerstaat einreisen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen. Dazu wird die Zulässigkeit des Grenzübertritts in einem vorgeschalteten Verwaltungsverfahren geprüft. Die Vorabprüfung kann mehrere Ursachen und Ziele haben, z. B.:

Bei der Grenzkontrolle selbst besteht aus zeitlichen und zahlreichen praktischen Gründen nur eine eingeschränkte Möglichkeit, die Einreisevoraussetzungen zu prüfen. So kann z. B. bei der Prüfung eines Antrages auf ein Einreisevisum eine im Herkunfts- oder Wohnsitzstaat ortskundige Auslandsvertretung die Echtheit und den Aussagegehalt vorgelegter Urkunden aus diesem Staat besser beurteilen. Zudem besteht ausreichend Zeit zur Beteiligung anderer Stellen, etwa von Polizeibehörden oder Nachrichtendiensten.

Wird Beförderungsunternehmern die Pflicht auferlegt, Ausländer nur mit einem gültigen Einreisevisum zu befördern, wird die Wahrscheinlichkeit verringert, dass Personen auf dem Luft- oder Seeweg zunächst in das Gebiet des Zielstaates gelangen, wo ihnen sodann die Einreise verweigert wird, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, im Anschluss hieran aber eine Rückbeförderung z. B. wegen der fehlenden Rückkehrberechtigung in einen Staat oder wegen der Verschleierung der Herkunft des Einreisenden scheitert.

Neben der Regulierung der Einreise im Allgemeinen werden Visa im Speziellen auch zur Steuerung der Einwanderung genutzt.

Übliche Ausstellungsvoraussetzungen

Um ein Visum zu erhalten, sind zumeist der Zweck der Reise, die Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes sowie die Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr in das Herkunftsland zu belegen. Als Nachweise hierfür können eine Einladung aus dem Zielland und Dokumente gefordert werden, die die finanzielle Lage des Antragstellers im Herkunftsland belegen, wie etwa Gehaltsnachweise. Eine Verpflichtungserklärung ermöglicht es nach dem Recht vieler Staaten, Rückgriff auf Mittel des Einladers zu nehmen, wenn staatlichen Stellen durch den Aufenthalt Kosten entstehen (etwa Sozialhilfekosten oder Kosten einer Abschiebung bei unerlaubtem Aufenthalt).

Rückkehrwilligkeit bzw. Rückkehrbereitschaft

In der Praxis besonders problematisch ist oftmals der Nachweis der geforderten Rückkehrbereitschaft bzw. Rückkehrwilligkeit. Im Zusammenhang mit Schengen-Visa hat die zuständige Auslandsvertretung zu prüfen, ob in der Person des Antragstellers begründete Zweifel an der von ihm bekundeten Absicht bestehen, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des beantragten Visums wieder zu verlassen. Begründete Zweifel an der Rückkehrbereitschaft von Antragstellern liegen nach der Rechtsprechung dann vor, wenn der Antragsteller keine hinreichende wirtschaftliche oder familiäre Verwurzelung im Heimatland nachweisen kann, die eine Rückkehr wahrscheinlich macht. Eine wirtschaftliche Verwurzelung liegt demnach nicht bereits dann vor, wenn der Antragsteller im Heimatland einer Berufstätigkeit nachgeht; vielmehr muss die gesamte wirtschaftliche Lage, inkl. ggf. vorhandenen Wohn- oder Grundstückseigentums im Verhältnis zu den Lebensverhältnissen in Deutschland so günstig sein, dass ein Zurücklassen der heimatlichen wirtschaftlichen Existenz nicht wahrscheinlich ist. Eine relevante familiäre Verwurzelung kann sich durch (nicht mitreisende) Ehepartner und kleine Kinder oder bei älteren Menschen durch eine starke Einbindung in den Verband der Großfamilie (Mehrgenerationenhaushalt) ergeben, wobei die Beurteilung der familiären Situation letztlich einem erheblichen Beurteilungsspielraum unterliegt.

In sehr vielen Fällen sind Visa mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen verbunden, z. B. darf der Inhaber kurzfristiger Visa üblicherweise keiner Berufstätigkeit mit Ausnahme von typischen Geschäftsterminen auf einer Geschäftsreise nachgehen. Langfristige Visa für Studenten oder Arbeitnehmer werden von vielen Ländern ausgestellt.

Bürger aus Ländern der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) können aufgrund der guten Beziehungen in nahezu alle Staaten der Welt entweder visumfrei einreisen oder haben zumindest kaum Schwierigkeiten, ein Touristenvisum zu erhalten.

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