Viktor Hermann Brack (* 9. November 1904 in Haaren; † 2. Juni 1948 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg) war ein deutscher politischer Funktionär. Als solcher war er Oberdienstleiter des Amtes II in der Kanzlei des Führers (KdF) und SS-Oberführer. Als einer der maßgeblichen Organisatoren der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus, der sogenannten Aktion T4, und von medizinischen Experimenten in Konzentrationslagern wurde er im Nürnberger Ärzteprozess 1947 zum Tode verurteilt und 1948 hingerichtet.
Bracks Vater war ein Arzt aus Göttingen, seine Mutter eine katholische Wolgadeutsche aus Saratow. Nach dem Besuch der Realschule in Bad Dürkheim und einer Oberrealschule in Ludwigshafen zog die Familie 1921 nach München, wo Brack 1923 die Reifeprüfung an der Luitpold-Oberrealschule ablegte. Schon 1922 hatte er sich als Zeitfreiwilliger der Reichswehr angeschlossen und gehörte dabei zu einer Ausbildungseinheit unter Eduard Dietl. Nach eigenen Angaben war er beim Marsch auf die Feldherrnhalle als Freikorpsangehöriger eingesetzt.
Brack studierte an der Technischen Hochschule München zunächst Landwirtschaft, nach drei Semestern wechselte er wegen schlechter Berufsaussichten zu Wirtschaftswissenschaften. 1928 legte er einen Abschluss als Diplomwirtschaftler ab. Bracks eigene Angaben zu seiner Berufstätigkeit zwischen 1928 und 1932 sind teilweise widersprüchlich: So will er weiter Vorlesungen an der Münchner Hochschule besucht haben, als „Schnellfahrer“ für BMW tätig gewesen sein, als Ingenieur für eine Maschinenfabrik in der Nähe von Tübingen gearbeitet haben und als Chauffeur für das Sanatorium seines Vaters beschäftigt gewesen sein.
1934 heiratete Brack Thea Ober. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor.
Zum 1. Dezember 1929 trat Brack in die NSDAP (Mitgliedsnummer 173.388) und SS (SS-Nummer 1.940) ein. 1930 wurde er vom späteren SS-Oberst-Gruppenführer Sepp Dietrich mit der Motorisierung der 1. SS-Standarte beauftragt. Im gleichen Jahr diente Brack Heinrich Himmler zeitweise als Chauffeur. Nach Bracks Aussagen in Nürnberg war sein Vater Geburtshelfer bei der Entbindung eines der Kinder Himmlers gewesen; seitdem waren die Familien befreundet.
Als Brack 1932 arbeitslos wurde, fand er Beschäftigung in der Münchner Parteizentrale der NSDAP, dem Braunen Haus. Er arbeitete als Stabsleiter für den Reichsgeschäftsführer Philipp Bouhler. Nach der Machtübernahme beauftragte Adolf Hitler 1934 Bouhler mit der Einrichtung der Kanzlei des Führers (KdF) in Berlin. Diese relativ kleine Dienststelle erledigte Hitlers Privatangelegenheiten, bearbeitete an ihn gerichtete Bittgesuche und sprach Begnadigungen aus. Bouhler nahm Brack mit nach Berlin. Ab 1936 war Brack Stellvertreter Bouhlers und auch Oberdienstleiter des Hauptamtes II der KdF, das für Staats- und Parteiangelegenheiten zuständig war.
Vom 1. April 1938 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges übernahm Brack als Reichsfachamtsleiter die Leitung des Deutschen Radfahrer-Verbandes bzw. des Fachamts Radsport im Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen und wurde gleichzeitig zum Führer des Berufsverbands des deutschen Radsports ernannt. Damit vereinigte er die Spitzenämter des deutschen Amateur- und Berufsradsports in einer Person. In dieser Funktion ließ Brack falsche Meldungen über den ominösen Tod des Radrennfahrers Albert Richter verbreiten; ob er indes persönlich, wie vielfach vermutet, die Tötung Richters befohlen hat, kann nicht belegt werden.
In der SS wurde Brack regelmäßig befördert: schon 1932 zum SS-Sturmführer, 1933 unter Auslassung eines Dienstgrades zum SS-Sturmhauptführer, 1935 zum SS-Sturmbannführer, 1936 zum SS-Obersturmbannführer, 1937 zum SS-Standartenführer und schließlich am 9. November 1940 zum SS-Oberführer.
Im Sommer 1939 beauftragte Hitler die Kanzlei des Führers (KdF) mündlich mit der Vorbereitung und Durchführung der sogenannten „Aktion T4“, der massenhaften Tötung von Geisteskranken und Behinderten. Die KdF war schon zuvor mit der sogenannten Kinder-„Euthanasie“ betraut worden. Eine schriftliche Beauftragung Hitlers zur Gewährung des „Gnadentods“ ist auf den 1. September 1939 datiert, wahrscheinlich aber erst im Oktober 1939 entstanden. Der Brief nennt Hitlers Begleitarzt Karl Brandt und den Leiter der KdF, Philipp Bouhler als „Euthanasie“-Beauftragte. Bouhler übertrug die Leitung der „Aktion T4“ weitgehend an Viktor Brack. Beide nahmen an einer Besprechung teil, bei der vermutlich Ende Juli 1939 mehrere Psychiater in die „Euthanasie“-Planungen einbezogen wurden. Diese Mediziner, darunter Werner Heyde und Paul Nitsche, bauten das System der T4-Gutachter auf, die von der Zentraldienststelle T4 einberufen wurden und über die Auswahl der zu tötenden Patienten zu entscheiden hatten. Brack war sowohl während der Vorbereitung als auch während der Durchführung der „Aktion T4“ für die Auswahl und die Einstellung des Personals verantwortlich. Zudem beteiligte er sich im Oktober 1939 an der Bestimmung von Schloss Grafeneck zur Tötungsanstalt Grafeneck und war im Januar 1940 bei einer „Probevergasung“ in Brandenburg anwesend. Zur Verschleierung der Verantwortung der KdF für die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ wurden mehrere Tarnorganisationen gegründet. Brack benutzte den Decknamen „Jennerwein“, wenn er für diese Tarnorganisationen tätig war.
Im Januar 1940 begann die Tötung von Kranken in den Gaskammern der Anstalten Brandenburg und Grafeneck. Am 3. April 1940 referierte Brack auf dem Deutschen Gemeindetag: 30 bis 40 Prozent der etwa 300.000 Geisteskranken im Deutschen Reich seien „asoziale“ oder „lebensunwerte“ Elemente. Diese würden jetzt in „primitive Unterkünfte“ umgelegt, wodurch mit einer höheren Sterblichkeit zu rechnen sei. Brack bat die etwa 200 Vertreter der Kommunen, auf die Bevölkerung beruhigend einzuwirken und sich auf das Eintreffen von Urnen vorzubereiten. Trotz umfangreicher Bemühungen, die Aktion T4 geheim zu halten, sickerten immer wieder Gerüchte durch: So informierte Himmler am 19. Dezember 1940 Brack schriftlich, dass der wahre Zweck der Tötungsanstalt Grafeneck bekannt geworden sei.
Unter der Bezeichnung „Sonderbehandlung 14f13“ wurde die Aktion T4 wahrscheinlich Ende März 1941 auf die Häftlinge in den Konzentrationslagern ausgeweitet. Brack dürfte hierbei der Verbindungsmann zwischen Himmler und den Tarnorganisationen der Aktion T4 gewesen sein. Am 23. April 1941 sprachen Viktor Brack und Werner Heyde auf einer Tagung der Generalstaatsanwälte und Präsidenten der Oberlandesgerichte beim Reichsjustizminister. Sie stellten die Aktion T4 vor, zeigten den Brief Hitlers von 1939 und erwähnten, dass Hitler die Verabschiedung eines förmlichen Gesetzes zur „Euthanasie“ aus außenpolitischen Gründen abgelehnt hatte.
Transfer von Personal und Technik zur Aktion Reinhardt
Am 24. August 1941 wurde die „Aktion T4“ in ihrer bisherigen Form auf Befehl Hitlers eingestellt. Tatsächlich wurde die Ermordung Behinderter durch systematische Unterernährung und Überdosierung von Medikamenten bis zum Kriegsende fortgeführt. Diese zweite Phase der NS-Euthanasie wurde unter dem Namen „Aktion Brandt“ bekannt.
Wahrscheinlich über 100 Angehörige des T4-Personals wurden bis Sommer 1942 in die Vernichtungslager der Aktion Reinhardt in Polen versetzt. Zu diesem Personenkreis zählten unter anderem Christian Wirth, Franz Stangl, Irmfried Eberl und Erich Hermann Bauer. Die bei der Aktion Reinhardt verwandten Gaskammern entsprachen ebenso wie die Methoden zur Täuschung der Opfer weitgehend den Praktiken bei der Aktion T4.
Für Brack lassen sich zahlreiche Verbindungen zur Aktion Reinhardt nachweisen: Schon im September 1941 besuchte er Odilo Globocnik in Lublin. Am 14. Dezember 1941 sprach er mit Himmler vermutlich über die geplante Ermordung der europäischen Juden mit Hilfe von Giftgas. Im April 1942 trafen sich Brack und Bouhler mit Globocnik in Berlin. Nach Aussagen von Josef Oberhauser hielt sich Brack im Mai 1942 erneut in Lublin auf, um mit Globocnik die Abstellung weiteren Personals von T4 zu besprechen. Am 23. Juni 1942 berichtete Brack Himmler über den erfolgten Personaltransfer nach Lublin.