Das Vierte Laterankonzil (lat. Concilium Lateranense IV; auch Vierte Lateransynode) war das bedeutendste Konzil des Mittelalters. Es wurde durch die Bulle Vineam Domini Sabaoth von Papst Innozenz III. vom 19. April 1213 einberufen und im November 1215 im römischen Lateran abgehalten. In der katholischen Kirchengeschichtsschreibung gilt es seit Bellarmins Disputationes de controversiis (1586) trotz Abwesenheit der Ostkirche als ökumenisches Konzil.
Innozenz III. gilt als einer der bedeutendsten Kirchenrechtler des Mittelalters. Dementsprechend ließ er auf dem Konzil eine Fülle von Verfahrensregeln verabschieden. Sein Entwurf über die Finanzierung der römischen Dikasterien wurde allerdings abgelehnt, die anderen Canones feierlich bestätigt. Diese wurden später von den Glossatoren gegliedert, nummeriert und in verschiedene Kirchenrechtssammlungen aufgenommen und fanden weiteste Rezeption in den europäischen Teilkirchen, u. a. auf Provinzialsynoden. Als bedeutendster und wohl einer der frühesten Kommentatoren des Vierten Laterankonzils gilt Johannes Teutonicus Zemeke.
Das Konzil ragte allein schon durch Anzahl und Einzugsbereich seiner Teilnehmer heraus. Bei der Ausschreibung des Konzils waren nicht nur alle Bischöfe und Äbte eingeladen worden – höchstens ein oder zwei Bischöfe sollten in jeder Kirchenprovinz verbleiben dürfen –, sondern auch die Kirchen- und Ordenskapitel, die Könige und Fürsten der christlichen Welt. Innozenz III. gelang es damit, im Bewusstsein der Öffentlichkeit an die Tradition der ökumenischen Konzile der Antike anzuknüpfen. Schon im Vorfeld waren die Teilnehmer ausdrücklich ersucht worden, Themenwünsche zu nennen.
Anwesend waren 71 Patriarchen und Metropoliten, einschließlich der Lateinischen Patriarchen von Jerusalem und Konstantinopel, 412 Bischöfe sowie rund 900 Äbte und Priores. Die Patriarchen von Antiochien und Alexandrien waren durch Abgesandte vertreten, ebenso der römisch-deutsche König und spätere Kaiser Friedrich II., der Kaiser des lateinischen Kaiserreichs von Konstantinopel Heinrich sowie die Könige von Frankreich, England, Aragon, Ungarn, Zypern und Jerusalem. Eine detaillierte Liste der Teilnehmer verzeichnet 71 Patriarchen und Metropoliten und 401 Bischöfe, jedoch nicht die Äbte und Prioren.
Obwohl gerade die Ostkirchen ausdrücklich nach einem allgemeinen Konzil verlangt hatten und auch eingeladen worden waren, blieben sie dem Konzil fern, da sich nach der Eroberung Konstantinopels im Zuge des Vierten Kreuzzuges 1204 die Beziehungen zwischen den genuin östlichen Kirchen und der römischen Kirche immer schwieriger gestalteten: „So stellten die Einsetzung eines lateinischen Patriarchen in Konstantinopel an die Stelle des griechischen Patriarchen und die Neuordnung im Aufbau der Zuständigkeitsbereiche in den Augen der Griechen das größte Hindernis für die Einigung dar; in den Augen der Lateiner war damit die Einigung bereits verwirklicht.“
In den Beratungen, die in Generalkongregationen unter Vorsitz des Papstes in Form von Gerichtsverfahren abgehalten wurden, genossen sowohl Bischöfe als auch akkreditierte Laien das Recht auf freie Meinungsäußerung. Als der Streit um die Thronfolge im Reich zu Tumulten führte, erklärte Innozenz, „das Konzil sei bekanntermaßen dazu eingerichtet, daß der Schuldige wie der Unschuldige gehört werde, der Arme wie der Reiche, sogar der Teufel selbst, wenn er imstande wäre, zu bereuen.“ Vom Ablauf der Versammlungen sind allerdings kaum Einzelheiten überliefert, nur die Ergebnisse wurden feierlich verkündet. Indirekt lässt sich aber erschließen, dass Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit Gültigkeit erlangten und dass der Papst an das Votum der Mehrheit gebunden war.
Der 1. Canon referiert, paraphrasiert und entfaltet das große Glaubensbekenntnis von Nizäa und Konstantinopel unter Verwendung von Formulierungen des sogenannten Athanasischen Glaubensbekenntnisses und reagiert dabei auf seinerzeit umstrittene Punkte. So seien auch der Teufel und andere Dämonen ursprünglich gut geschaffen, dann aber aus sich selbst böse geworden. Der Canon betont weiterhin die Heilsnotwendigkeit der einen Kirche, „in der Jesus Christus zugleich Priester und Opfergabe ist“, dessen Leib und Blut durch eine wesensmäßige Verwandlung von Brot und Wein im Sakrament des Abendmahls enthalten seien. Zustandebringen könne dieses Sakrament nur ein korrekt (rite) geweihter Priester, die Taufe sei möglich bei Kindern wie Erwachsenen, die Buße sei wiederholbar und die ewige Seligkeit nicht nur für enthaltsam lebende, sondern für alle Menschen durch den rechten Glauben, gute Werke und das Wohlgefallen Gottes zu erlangen. Ohne ausdrückliche Nennung richten sich viele dieser Erläuterungen gegen die Katharer, die einen ursprünglichen Dualismus guter himmlischer und böser irdischer Mächte lehrten, das Abendmahl nicht als Sakrament ansahen und nur asexuell lebenden Anhängern die Möglichkeit zum Heil einräumten.
Die Lehre der Transsubstantiation von Brot und Wein im Sakrament der Eucharistie ist heute noch relevant bis in die ökumenische Diskussion der römisch-katholischen Kirche.
Der 2. Canon verteidigt die Trinitätslehre des Petrus Lombardus gegen den Vorwurf des Joachim von Fiore († 1202), Petrus habe neben die drei göttlichen Personen Vater, Sohn und Heiligen Geist deren gemeinsames Wesen als eine vierte Größe einführen wollen. Die Ausführungen dazu gehen auf die Möglichkeit und Begrenztheit analoger Rede von Gott ein. Dabei fällt die systematisch wichtige Aussage: „Zwischen Schöpfer und Geschöpf läßt sich keine so große Ähnlichkeit feststellen, dass zwischen ihnen nicht noch eine größere Unähnlichkeit festzustellen wäre.“ Der Canon verurteilt jeden, welcher der Lehre Joachims de Fiore in diesem speziellen Punkt anhängt, nimmt aber dessen Kloster in Fiore ausdrücklich davon aus, zumal auch Joachim selbst alle seine Schriften dem apostolischen Stuhl zur Approbation unterbreitet habe. In einem Nachsatz wird ohne weitere Erläuterung ein „perversissimum dogma“ des Amalrich von Bena († 1206) verdammt, das bis heute in der Forschung nicht eindeutig identifiziert ist.
Der 3. Canon exkommuniziert und bannt alle Häretiker, die sich gegen die oben dargestellte Glaubenslehre stellen, und überantwortet sie der weltlichen Gerichtsbarkeit. Verdächtige werden mit dem Bann belegt und, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ihre Unschuld nachweisen, wie erwiesene Häretiker behandelt. Weltliche Mächte, die sich an der Verfolgung der Häresie nicht beteiligen, werden ihrerseits nach Mahnung exkommuniziert. Nach Ablauf eines Jahres werden ihre Vasallen und Lehnsnehmer von ihrem Treueid entbunden und der Papst gibt ihre Ländereien zur Besetzung durch kirchentreue Christen frei.
Wer an den Kreuzzügen gegen Häretiker teilnimmt, genießt dieselben Privilegien wie ein Jerusalemfahrer. Wer hingegen den Häresien anhängt, wer sie verteidigt, in Schutz nimmt oder begünstigt, verfällt der Exkommunikation. Nach Ablauf eines Jahres verliert er seine Rechtsfähigkeit, wird von der Erbfolge ausgeschlossen, Richter verlieren ihre Jurisdiktionsgewalt, Kleriker ihre Ämter und Pfründen sowie ihr Recht, die Sakramente zu spenden.
Ausdrücklich mit der Exkommunikation bedroht wird auch jeder, der als Laie oder als nicht beauftragter Kleriker predigt. Mindestens jährlich sollen verdächtige Pfarreien begangen werden und dabei Personen, die sich vom üblichen Umgang mit den Gläubigen in Leben und Sitten getrennt halten, dem Bischof denunziert werden. Bischöfe, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden ihrerseits aus dem Amt entfernt. Dieses Verbot der Laienpredigt traf vor allem die wiederum nicht namentlich genannten Waldenser.
Der 4. Canon mahnt die griechische Kirche, die lateinische Kirche nicht zu verachten, ihre Taufe anzuerkennen und zum Gehorsam gegenüber der römischen Kirche zurückzukehren, damit es nur „eine Herde und einen Hirten“ gebe.
Der 5. Canon bestätigt die seit alters anerkannte Hierarchie der Patriarchatssitze in folgender Reihenfolge: Rom–Konstantinopel–Alexandria–Antiochien–Jerusalem.