An diesem Tag

Video-Assistent

Überprüfung strittiger Schiedsrichterentscheidungen im Fußball per Videotechnologie

Anúncio

Der Video-Assistent oder Videoschiedsrichter (englisch video assistant referee, kurz VAR) soll im Fußball auf Fehlentscheidungen des leitenden Schiedsrichters hinweisen. Er sitzt fernab des Spielfelds im Video Assist Center (VAC) und schaut sich strittige Entscheidungen des Schiedsrichters auf einem Bildschirm in der Wiederholung und in Zeitlupe an und teilt dem Schiedsrichter per Funk seine Sicht der Dinge mit. Der Assistent des Video-Assistenten wird Assistant Video Assistant Referee (AVAR) genannt. VAR und AVAR sind die Video-Spieloffiziellen (Video Match Officials, VMO).

Überprüft der Videoschiedsrichter eine strittige Spielszene, so wird als Oberbegriff auch vom Videobeweis gesprochen.

In Deutschland wurde der Video-Assistent in der 1. Bundesliga in der Saison 2017/18 eingeführt, in der 2. Bundesliga zwei Jahre später.

Es gibt vier Arten von Entscheidungen, die überprüft werden:

Tor (wegen möglicher Regelverstöße im Vorfeld der Torerzielung, z. B. Abseitsposition, Foul oder Handspiel)

falsche Identität (Verwechslung von Spielern)

Außerdem seit der Weltmeisterschaft 2026:

Eckstoß („sofern die Überprüfung sofort und ohne Verzögerung der Spielfortsetzung durchgeführt werden kann“)

In diesen Fällen wird nur unter zwei Bedingungen eingegriffen: bei einer „klaren und offensichtlichen Fehlentscheidung“ des Schiedsrichters oder bei „schwerwiegenden übersehenen Vorfällen“.

Dazu ist der Schiedsrichter per Funk mit dem Video-Assistenten verbunden. Der Schiedsrichter kann sich zudem bestimmte Szenen auf Empfehlung des VAR selbst an einem Monitor am Spielfeldrand ansehen (On-Field Review). Trifft der Schiedsrichter auf Basis des VAR eine Entscheidung oder kommt es zum On-Field Review, signalisiert er dies per Handzeichen, indem er mit beiden Händen ein Rechteck in der Luft nachzeichnet.

Diskussionen um den Nutzen technischer Assistenzsysteme im Fußball kommen regelmäßig nach strittigen und (vermeintlichen) Fehlentscheidungen des Schiedsrichters auf. Hierzu zählen Spielsituationen wie ein verkanntes Foul im Strafraum, ein nicht gegebener Elfmeter oder ein übersehenes Handspiel bei der Torerzielung. Umgekehrt kann eine Schwalbe im Strafraum fälschlich als Foul bewertet, eine Abseitssituation vor dem Torschuss übersehen oder eine rote Karte zu Unrecht (nicht) gegeben werden. Umstritten kann auch sein, ob der Ball die Torlinie vollständig überquert hat oder vor der Torerzielung nach Überquerung der Seiten- oder Torlinie bereits im Aus war.

Dazu kamen mehrere konkrete Vorfälle, darunter:

Im Achtelfinale Deutschland gegen England der WM 2010 in Südafrika war der Ball im Tor. Fernsehbilder zeigten eindeutig (durch Zeitlupen, verschiedene Kamerawinkel etc.), dass der Ball für Sekundenbruchteile deutlich hinter der Torlinie war, bevor er zur Querlatte hochsprang und vom deutschen Torwart Manuel Neuer gefangen wurde. Der Schiedsrichter entschied hier auf „kein Tor“, da die Situation weder für ihn noch für den Linienrichter zweifelsfrei erkennbar war. (Die offiziellen Anweisungen des DFB zu den Fußballregeln besagen: „Bestehen Zweifel, ob der Ball vollständig im Tor war, soll der Schiedsrichter das Spiel weiterlaufen lassen.“)

Im Spiel England – Ukraine, Gruppe D bei der Europameisterschaft 2012, wurde ein Treffer des Ukrainers Marko Dević nicht anerkannt. Schiedsrichter und Torrichter nahmen wahr, dass ein Verteidiger den Ball auf der Torlinie „rettete“; tatsächlich traf er ihn aber hinter der Torlinie.

Bei einem Bundesligaspiel im Oktober 2013 flog ein von Stefan Kießling geschossener Ball seitlich durch ein Loch im Netz ins Tor; der Schiedsrichter erkannte fälschlicherweise den Treffer an (siehe Phantomtor).

Im DFB-Pokalfinale vom 17. Mai 2014 zwischen Borussia Dortmund und Bayern München kam es zu einer viel diskutierten Fehlentscheidung. Dortmunds Verteidiger Mats Hummels traf zum vermeintlichen 1:0 für seine Mannschaft, der Ball überquerte vollständig die Linie, wurde aber von Bayerns Spieler Dante zurück ins Spielfeld geschlagen. Der Schiedsrichter Florian Meyer ließ das Spiel weiterlaufen, welches schließlich 2:0 n. V. für Bayern München endete. Diese Tatsachenentscheidung zu Ungunsten Dortmunds befeuerte erneut die Diskussion um die Einführung des Videobeweises, der zwei Monate zuvor nach Abstimmung von den Vereinen der Bundesliga als auch der 2. Liga mehrheitlich, u. a. aus Kostengründen, abgelehnt worden war.

Im Fußball war der Video-Assistent von der FIFA bis zum Juli 2012 nicht zugelassen. Dann – kurz nach der EM 2012 – beschloss sie die Einführung der Torlinientechnologie, also die Unterstützung durch technische Hilfsmittel, um festzustellen, ob der Ball die Torlinie vollständig überquert hat. Die zulässigen Systeme sind Torkamera (Hawk-Eye und GoalControl) zur Überwachung der Linie, sowie ein Funk-Chip im Ball (GoalRef-System).

Schrittweise Einführung ab 2016

Anúncio

Bald in der World in Stories App

Audio, Offline-Download, keine Werbung und mehr.

Premium entdecken
Video-Assistent | World in Stories