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Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Verdienstauszeichnung der Bundesrepublik Deutschland

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, verkürzt meist Bundesverdienstkreuz genannt, ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung der Bundesrepublik Deutschland. Er wird für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet verliehen. Der Verdienstorden kommt regulär in acht Stufen zur Verleihung, ferner gibt oder gab es das Großkreuz in besonderer Ausführung und das Verdienstkreuz am Bande für Arbeitsjubilare. Alle deutschen Länder außer Bremen und Hamburg verleihen zudem eigene Landesauszeichnungen.

Die Verleihung ist dem Bundespräsidenten vorbehalten. Die Überreichung wird in aller Regel an zuständige Amtsinhaber delegiert.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde am 7. September 1951 durch den damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss per Erlass gestiftet. Im Erlaß über die Stiftung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, den Heuss mit Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem Bundesinnenminister Robert Lehr unterzeichnete, heißt es:

Der Verdienstorden wird nach internationaler Norm in drei Klassen (Verdienstkreuz, Großes Verdienstkreuz, Großkreuz) verliehen, die wiederum in mehrere Stufen unterteilt sind.

Im Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 7. September 1951 war zunächst folgende Ordnung geplant:

Verdienstkreuz (ohne weitere Bezeichnung als Steckkreuz ausgeführt, später umbenannt in 1. Klasse)

Großes Verdienstkreuz mit Stern

Großkreuz in besonderer Ausführung.

Das erste Verdienstkreuz, in der Ausprägung am Bande, erhielt der Bergmann Franz Brandl aus Nentershausen (Hessen) am 19. September 1951 von Theodor Heuss.

Im Jahr 1952 kam es zu einigen Neuerungen. Es wurde eine besondere Ausführung des Verdienstkreuzes für Arbeiter und Angestellte, die 50 Jahre lang für denselben Dienstherrn gearbeitet hatten, eingeführt. Die Verleihung dieser als Verdienstkreuz am Bande für Arbeitsjubilare bezeichneten Ausführung wurde 1966 wieder eingestellt. Zudem wurde das Große Verdienstkreuz mit Stern in zwei Stufen aufgeteilt: Großes Verdienstkreuz mit Stern und Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband.

Schließlich kam 1955 als unterste Stufe die Verdienstmedaille hinzu und als oberste Stufe die Sonderstufe des Großkreuzes, die jedoch schon 1953 verliehen worden war.

Die höchste Stufe, die Sonderstufe des Großkreuzes, ist Staatsoberhäuptern und ihren Familienangehörigen sowie mit Amtsantritt dem deutschen Bundespräsidenten vorbehalten.

Für spezielle Verdienste in einem bestimmten Bereich wurden neben dem Bundesverdienstkreuz auch noch weitere deutsche Ehrenzeichen gestiftet; so etwa das Silberne Lorbeerblatt für sportliche Leistungen, die Eichendorff-Plakette für Gebirgs- und Wandervereine, mehrere Einsatzmedaillen Fluthilfe oder das Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks. Andere Auszeichnungen wie der Pour le Mérite für wissenschaftliche Leistungen oder das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz werden von privaten Trägern verliehen. Für militärische Verdienste gibt es seit 1980 das Ehrenzeichen der Bundeswehr in mehreren Stufen sowie die Einsatzmedaille der Bundeswehr und die Einsatzmedaille Gefecht.

Anfang der 1980er Jahre wurden jährlich etwa 6000 Verdienstorden hauptsächlich an Männer verliehen. Der Anteil der Frauen lag mit rund 14 Prozent deutlich unter dem tatsächlichen Bevölkerungsanteil. Dieser Umstand veranlasste den damaligen Bundespräsidenten Karl Carstens (1979–1984) im Jahre 1983 in die Neufassung der Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens hinzuzufügen, dass „Verdiensten bei Tätigkeiten, die nach der Lebenserfahrung vor allem von Frauen ausgeübt werden, besondere Beachtung zu schenken ist“.

Im Oktober 2006 führte der damalige Bundespräsident Horst Köhler zusätzlich eine Quotenregelung für Frauen von mindestens 30 Prozent ein. Dieses Minimum wurde 2007 mit 30,3 Prozent erstmals erreicht und auch in den folgenden Jahren (2008: 31,2 Prozent; 2009: 30,5 Prozent) eingehalten. Die Vorschlagslisten der Ministerpräsidenten der Länder, über die die Ordensanträge vorwiegend beim Bundespräsidialamt eingereicht werden, werden nur noch angenommen, wenn von zehn Personen, die mit dem Verdienstorden ausgezeichnet werden sollen, mindestens drei Frauen sind. Wenn den Ländern nicht genügend Frauen vorgeschlagen werden, um diese Quote zu erfüllen, führte dies beispielsweise in Sachsen-Anhalt (Stand 2014) dazu, dass Männer dem Bundespräsidialamt nicht zeitnah zur Ehrung vorgeschlagen, sondern auf eine wachsende Warteliste gesetzt wurden und erst nach längerer Wartezeit ihre Auszeichnung erhielten. Im Jahr 2022 erweiterte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Quotenregelung für Frauen auf mindestens 40 Prozent.

Seit 1991 sind die Verleihungszahlen stark rückläufig. Von über 5000 Verleihungen im Jahre 1991 und knapp 2500 Verleihungen im Jahre 2007 fiel die Zahl auf 1064 Verleihungen im Jahre 2017. Dies entspricht etwa dem Stand des Einführungsjahres 1951, wobei jedoch damals die Bevölkerung der Bundesrepublik und insbesondere die Zahl älterer Personen deutlich geringer waren. Danach stieg die Zahl der Verleihungen wieder auf 1354 im Jahr 2019 und sank darauf erneut auf 1111 im Jahr 2021.

Ende 2010 wurde bekannt, dass seit Mitte der 1990er Jahre eine nicht öffentlich gemachte Abmachung zwischen den Bundestagsfraktionen besteht, nach der pro Legislaturperiode 30 Orden unabhängig von tatsächlichen Verdiensten für Abgeordnete des Deutschen Bundestages entsprechend den Fraktionsstärken reserviert sind. Der Verfassungsrechtler Herbert von Arnim bezeichnete dies als „absolute Anmaßung“ und „ganz neue Form der Selbstbedienung“. In der 19. Legislaturperiode (2017 bis 2022) wurden 25 Orden an Abgeordnete verliehen. Im Februar 2022 wurde öffentlich, dass maximal 5 % der Bundestagsabgeordneten pro Legislaturperiode mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet werden dürfen. Hierfür müssen sie mindestens zwei Legislaturperioden im Deutschen Bundestag vertreten sein.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird regulär in acht Stufen verliehen, wobei als Erstauszeichnung im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande vergeben wird (Stand 2019). Als Sonderform gibt es das bisher nur dreimal (Adenauer, Kohl, Merkel) verliehene Großkreuz in besonderer Ausführung, zudem existierte von 1952 bis 1966 das Verdienstkreuz am Bande für Arbeitsjubilare, das als eine Variante des Verdienstkreuzes am Bande galt.

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