Das Veltlin ([vɛlt'li:n] oder [fɛlt'li:n] – besonders schweizerisch, italienisch Valtellina, lombardisch Valtulina, rätoromanisch ) ist das Tal der Adda mit seinen Seitentälern in Norditalien an der Grenze zur Schweiz.
Der Name ist wahrscheinlich abgeleitet von Tellius, dem heutigen Teglio, einem alten Dorf in der Mitte des Tales.
Das Veltlin ist Teil der italienischen Region Lombardei und speziell der Provinz Sondrio. Es beginnt im Nordosten im Kessel von Bormio und endet mit der Mündung der Adda in den Comer See. Das Veltlin besteht aus zwei sehr unterschiedlichen Teilstücken: Das obere Veltlin ist ein enges, steiles, hauptsächlich in südlicher und südwestlicher Richtung verlaufendes Tal. Etwa von Tirano an verläuft das untere Veltlin breit und fast ohne Gefälle in westlicher Richtung.
Nach der Alpenvereinseinteilung der Ostalpen wird das obere Veltlin von der Ortlergruppe im Osten und den Livigno-Alpen im Westen gesäumt, während das untere Veltlin im Norden von der Berninagruppe und im Süden von den Bergamasker Alpen eingegrenzt wird. Nach SOIUSA-Einteilung zählt der Bereich auf der orographisch rechten Talseite zu den Westlichen Rätischen Alpen und die orographisch linke Talseite im Norden zu den Südlichen Rätischen Alpen und ab dem Apricapass zu den Bergamasker Alpen.
Das untere Veltlin ist Teil der großen Verwerfung (Periadriatische Naht), die die (zentralen) Ostalpen von den Südalpen trennt.
Vom oberen Veltlin führen das Stilfser Joch nach Südtirol, der Passo di Gavia ins Valcamonica, der Umbrailpass ins Münstertal, der Passo di Fraele ins Unterengadin und der Passo di Foscagno nach Livigno. Vom unteren Veltlin führen der Apricapass ins Val Camonica (und weiter über den Tonalepass ins Trentino), der Berninapass ins Oberengadin und der Murettopass ins Bergell.
Hauptort ist Sondrio, weitere bedeutende Orte sind Morbegno, Tirano und Bormio. Im Tal leben ca. 180 000 Menschen.
Comunità Montana della Valtellina di Morbegno
Comunità Montana della Valtellina di Sondrio
Comunità Montana della Valtellina di Tirano
Comunità Montana Alta Valtellina
Das Veltlin wurde in der Antike von keltischen, ligurischen und etruskischen Stämmen besiedelt. Bei den römischen Schriftstellern Vergil, Martial und Plinius d. J. gibt es Hinweise auf die vorrömische Besiedlung des Tales. Mit den Ligurern soll auch der Weinbau in die Gegend gekommen sein.
Im Frühmittelalter ließen sich auch Langobarden im Veltlin nieder, wie archäologische Funde zeigen. Das Tal ging dann im 8. Jahrhundert durch eine Schenkung Karls des Großen an die Abtei St. Denis bei Paris. Die Landeshoheit blieb mehrheitlich beim Bischof von Como. Die Talschaften Chiavenna, Poschiavo und Bormio waren jedoch zwischen den Bischöfen von Como und Chur umstritten. Im Namen der Bischöfe von Chur übten dort die Herren von Matsch die Vogteigewalt aus.
1335 fiel das Gebiet von Como an das Herzogtum Mailand. Bis 1348 sicherte sich Mailand auch das ganze Veltlin, inklusive Chiavenna, Bormio und Poschiavo. Letztere Talschaft schloss sich 1408 dem Gotteshausbund an und wurde damit Teil des Freistaats der Drei Bünde.
Die Bündner Herrschaft nach 1512
Schon 1486 hatten die Drei Bünde versucht, die Kontrolle über das Veltlin zu erlangen. Aber erst 1512 gelang ihnen im Zuge der Mailänderkriege der Eidgenossen die Eroberung der drei Talschaften Chiavenna, Veltlin und Bormio, die von da an ein Untertanenland des Freistaates der Drei Bünde bildeten. Dieser war ein zugewandter Ort der alten Eidgenossenschaft. Die italienischen Untertanengebiete waren in die Vogteien des Addatales Morbegno, Traona, Teglio, Tirano, Bormio (Worms) sowie Chiavenna (Cläven) und Piuro (Plurs) gegliedert.
Die drei Talschaften Chiavenna, Veltlin und Bormio hatten traditionellerweise unterschiedliche Rechte und Freiheiten. Die Bündner verpflichteten sich, die talschaftliche Selbstverwaltung, den Veltliner Talrat, zu respektieren und sich an die regionalen Statuten zu halten. Am meisten Autonomie besaß Bormio, wo nur die Administration in den Händen der Bündner Amtsleute lag, am wenigsten Rechte besaß das Veltlin, wo die ganze Jurisdiktion und die Administration in den Händen der Drei Bünde lagen. Die Untertanen bildeten gegenüber den Herrschenden keine Einheit, auch gesinnungsmäßig nicht, denn die unterschiedlichen Privilegien gaben immer wieder Anlass zu Neid und Intrigen.
Die zentrale Verwaltung der Bündner Untertanenlande lag in den Händen eines Gouverneurs (Gubernator oder Landshauptmann), der zusammen mit dem Cavaliere (Weibel und Anführer der Polizeimannschaft) und einem Vikar (Vicari; Zivilrichter in Sondrio und Untersuchungsrichter in allen Amtsbezirken außer Chiavenna) in Sondrio residierte. In Bormio und Chiavenna sowie in den einzelnen Terzieri des Veltlins übte je ein Potestat (Podestà) die Herrschaftsgewalt der Bünde aus, der dem Gouverneur unterstellt war. In Chiavenna wurden sie Commissari und in Plurs Prätor genannt. Daneben gab es die Syndikatur, eine Geschäftsprüfungs- und Appellationsbehörde, mit drei Mitgliedern pro Bund und einem Präsidenten. Alle diese Amtsleute wurden vom Bundestag der Drei Bünde gewählt, besoldet wurden sie hingegen von den Untertanenlanden. Die einzigen Steuern, die während dieser Zeit durch die Bündner eingezogen wurden, dienten der Deckung der Administrationskosten. Nur für Notfälle stand den Drei Bünden das Recht zu, außerordentliche Abgaben zu erheben. Daneben bestanden natürlich die Steuern der einzelnen Gemeinden, die zur Deckung der Infrastrukturkosten dienten. Die Bündner Grundbesitzer waren jedoch von solchen Steuern explizit ausgenommen.