Unter Vandalismus versteht man allgemein eine „blinde Zerstörungswut“. Das Wort Vandalismus leitet sich sprachlich – jedoch historisch wenig begründet – von der germanischen Volksgruppe der Vandalen ab, die in der Spätantike in das römische Reich einwanderten.
Mit Vandalismus wird heute in der Kriminologie eine vorsätzliche Handlung bezeichnet, die meist eine Zerstörung oder Beschädigung einer privaten oder öffentlichen Sache (Sachbeschädigung) bis hin zu Körperverletzung oder Tierquälerei zur Folge hat. Er ist meist eine Form von deviantem und meist auch delinquentem Verhalten häufig (aber nicht nur) von (meist männlichen) Jugendlichen, die allgemein als zwecklos, irrational oder auch nihilistisch erscheint. Manche Formen von Vandalismus werden als eine Form von oder ein Aspekt von Rowdytum betrachtet (so beispielsweise ehemals im DDR-Strafrecht). Täter versuchen durch Zerstörung sich ihre körperliche Kraft zu beweisen und das Ablehnen einer öffentlichen Ordnung ihrer Umgebung zu demonstrieren. Resozialisierung ist gut durch Verurteilung zu Schadensersatz und durch Sozialstunden zu erreichen.
Das Wort Vandale (auch Wandale) im Sinne eines „von sinnloser Zerstörungswut Besessenen“ ist laut Konrad Vössing „vollständig enthistorisiert“. Der Begriff stand ursprünglich für einen Angehörigen des ostgermanischen Stammes bzw. des spätantiken Kriegerverbandes der Vandalen, der im Jahr 455 Rom zwei Wochen lang plünderte. Ziellose Zerstörung gab es dabei jedoch gerade nicht. Zeitgenössische Quellen bezeugen, dass die Vandalen unter Geiserich im Rahmen eines Bürgerkrieges agierten und von Feinden des Kaisers Petronius Maximus kampflos in die Ewige Stadt eingelassen worden waren. Bereits im 6. Jahrhundert warf ihnen hingegen der Chronist Johannes Malalas vor, Rom erobert zu haben und dabei ebenso gründlich wie grausam vorgegangen zu sein – allerdings auf Einladung der Kaiserin. Auch dass Geiserichs Vandalen Arianer waren und zeitweilig gegen die katholische Kirche in ihrem nordafrikanischen Herrschaftsgebiet vorgingen, was Autoren wie Victor von Vita in dramatischen Farben schilderten, trug dazu bei, ihr Bild in der Überlieferung weiter zu verfinstern.
So wurde von lat. Vandalī (Plur.) zunächst ins Altfranzösische übertragen (wandele = „Räuber, Dieb“). Im Jahr 1733 wurde der Begriff durch Voltaire als frz. vandale („Barbar“) sowie als Adjektiv für „barbarisch“ wieder aufgenommen (vgl. auch Barbarei). Entlehnt in die deutsche Sprache wurde der Begriff in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts; entsprechend gilt das Adjektiv „vandalisch“ als Synonym für „barbarisch, verheerend, zerstörungswütig“. Zuvor stand der Begriff unabhängig vom Französischen „zum Volk der Wandalen gehörig“ (17. Jahrhundert). Im Jahr 1794 prägte Henri Grégoire im Zusammenhang mit seiner Kritik an der Plünderung der Königsgräber in der ehemaligen Abteikirche von Saint-Denis während der Französischen Revolution den Ausdruck vandalisme, der als „Vandalismus“ darauf auch ins Deutsche entlehnt wurde.
Man unterscheidet zwischen mehreren Formen von Vandalismus:
Vandalismus im Sinne destruktiven Zeitvertreibs, aus Lust am Zerstören, aus aggressiver Abreaktion von Wut oder aber als Form von Imponiergehabe (einer Kraftmeierei) oder Mutprobe ohne darüber hinausgehenden Sinn (aus Mangel bzw. Desinteresse an anderem lustvollen Handeln bzw. als Ergänzung dazu). Beispiele: Einwerfen von Scheiben, Demolieren von Autos oder Aufschlitzen von Polstersitzen in Bussen oder U-Bahnen, Beschädigen von Grabsteinen, siehe Destruktivität, Aggressivität, Krawall und Randale.
Vandalismus im vorgenannten Sinne, aber verengt auf den Bereich der Kunst. Beispiel: das Nutzen von Denkmälern als Zielscheibe (Sphinx von Gizeh, was allerdings unbestätigt ist; Reiterstatue des Regisole auf dem Domplatz von Pavia; Leonardo da Vincis Reiterbild von Ludovico il Moro in Mailand, 1796; und andere). In der Nähe dessen liegt die Zerstörung von Herrscherbildern (Königsstatuen, Stalinbüsten) bei politischen Aufständen. Den Bildersturm der Reformation verstanden die Reformatoren dagegen als „Reinigung“ der Andachtsräume von vorgeblich „heidnischen“ Verirrungen. „So hat […] das Wort ‚Vandalismus‘, das an sich bis ins Mittelalter zurückreicht, seine eigentliche Aufnahme erst in der Reaktion auf die jakobinischen Zerstörungen der französischen Revolution gefunden.“
Zerstörerische Handlungen gegen Kulturgüter durch psychisch Kranke, die oft an irregeleitetem Sendungsbewusstsein leiden. Beispiele: Antike: Herostrat; 20. Jahrhundert: Säureattentate auf Gemälde wie den Höllensturz der Verdammten von Rubens in München 1959 oder den Jakobsegen von Rembrandt van Rijn in Kassel-Wilhelmshöhe 1977; Beschädigung der Pietà Michelangelos in Rom 1972.
Zerstörung aus Fanatismus oder Ideologie wie das Fällen von Eichen, die Thor geweiht waren, durch christliche Missionare (etwa Bonifatius) sowie die Zerstörung von Götterbildnissen oder religiösen Symbolen wie der Buddhastatuen von Bamiyan durch die Taliban 2001 kann auch als Vandalismus betrachtet werden.
Kulturvandalismus oder „negative Kulturgeschichte“ bezeichnet die rohe Zerstörung von Kunstwerken, weil die Vandalen unter Geiserich zu Rom in dieser Weise gehaust haben sollen (der von Lucan in anderem Zusammenhang so genannte Furor teutonicus); weitere rhetorisch kanonisierte Schreckensfiguren im Sinne des Begriffs Vandalismus stellen Alarich und seine Goten (Gothorum et Vandalorum furor, die Wut der Gothen und Vandalen, Inschrift auf der Karlsbrücke in Prag von 1648), Attila und seine Hunnen sowie die Wikinger dar.
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Der Begriff in der Französischen Revolution
Der Begriff Vandalismus für blinde Zerstörungswut geht auf Henri-Baptiste Grégoire, Bischof von Blois, zurück. In seiner im Konvent zu Paris am 28. August 1794 veröffentlichten Schrift Rapport sur les destructions opérées par le vandalisme prangerte er mit dieser Wortneuschöpfung schlagwortartig sinnlose Morde sowie die Zerstörung christlicher Kunst und Ikonographie durch radikale Jakobiner in der Französischen Revolution an. Bereits 1798 nahm die Académie française den Begriff in ihr Wörterbuch auf.
Der Begriff im baltisch-preußischen Raum
Im deutschsprachigen Raum [Preußen–Baltikum] war der Begriff Vandalen schon zu Anfang des 19. Jahrhunderts geläufig, was sich aus dem Schreiben des Generalgouverneurs von Riga, dem Marquis Paulucci, an den General von Yorck noch kurz vor der Konvention von Tauroggen am 22. Dezember 1812 ersehen lässt, in dem dieser formulierte: „Unsere siegreichen Heere verringern (wie sie selbst aus den Papieren ersehen werden, die ich Ihnen zu übersenden die Ehre habe) die Bedeutung des Besitzes jener festen Plätze (damit waren Danzig, Königsberg und Pillau gemeint) um ein Beträchtliches, da keine Armee vorhanden ist, um sie zu decken, – zumal wenn die preußischen Truppen die Partei der modernen Vandalen (damit war Napoleon und die Grande Armée gemeint) verlassen haben.“
Erstmals im übrigen Deutschland nachweisbar ist der Umgang mit dem Begriff Vandalismus im juristischen Zusammenhang 1840/1841: Während des Baus des Hermannsdenkmal bei Detmold warf der lippische Hofbaumeister Brune dem Baumeister des Monuments ‚Vandalismus‘ vor und verklagte ihn. Der Bildhauer Ernst von Bandel (1800–1876), für den die Errichtung des Denkmals für den Sieger in der Schlacht im Teutoburger Wald eine Herzensangelegenheit war und der er sein Leben widmete, hatte, um Material für den Sockel des Denkmals zu gewinnen, „eine keltische Anlage der Latènezeit (5.-1. Jahrhundert v. Chr.) […] als Steinbruch benutzt.“ Bandel, der die Anlage zuvor noch als eindrucksvoll beschrieb, meinte „vier Jahre später, nachdem er nach seinen eigenen Angaben die Hälfte des Walls zerstört und verbaute hatte, […] die vorgefundenen Mauern seien bloß 60 cm hoch und würden ‚irrig für Reste alten Gemäuers gehalten‘“.