Die UN-Klimakonferenz (englischer Originaltitel United Nations Climate Change Conference, auch (Welt-)Klimagipfel oder Welt-Klimakonferenz) ist die jährlich stattfindende Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, COP) der UN-Klimarahmenkonvention.
Seit 2005 ist die Konferenz um das Treffen der Mitglieder des Kyoto-Protokolls ergänzt worden (Conference of the Parties serving as the meeting of the Parties to the Protocol, COP/MOP, kurz CMP), seit 2018 um das der Mitglieder des Übereinkommens von Paris (Conference of the Parties serving as the meeting of the Parties to the Paris Agreement, kurz CMA).
Im Mittelpunkt der Klimakonferenzen stand lange Zeit, ein Nachfolgeprotokoll für das im Jahr 2012 auslaufende Kyōto-Protokoll und damit ein neues völkerrechtlich verbindliche Instrument der Klimapolitik zu entwickeln. Im Kyōto-Protokoll selbst sind nur vergleichsweise geringe Verpflichtungen der Industriestaaten zur Reduktion ihres Ausstoßes an Treibhausgasen festgeschrieben. Auf der UN-Klimakonferenz in Durban 2011 wurde beschlossen, dass das Kyōto-Protokoll um eine zweite Verpflichtungsperiode verlängert werden soll, Reduktionsziele und Dauer der zweiten Verpflichtungsperiode bis Ende 2020 wurden auf der 18. UN-Klimakonferenz in Katar 2012 festgelegt.
Eine globale Post-Kyoto-Regelung, an die viele nach dem Scheitern der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen 2009 nicht mehr glaubten, wurde auf der 21. UN-Klimakonferenz in Paris beschlossen. Der Vertrag trat am 4. November 2016 in Kraft.
Der Austragungsort des Klimagipfels rotiert zwischen den fünf UN-Ländergruppen: der afrikanischen, der asiatisch-pazifischen, der lateinamerikanisch-karibischen, der osteuropäischen und der westeuropäisch-nordamerikanisch-australischen.
Weltklimakonferenzen (WCC) 1979–1990
Eine erste „Weltklimakonferenz“ unter dem Dach der UN, die First World Climate Conference (WCC-1), fand vom 12. bis 23. Februar 1979 in Genf statt und wurde von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) organisiert. Hier berieten Experten von Organisationen der Vereinten Nationen über die Möglichkeiten der Eindämmung der durch den Menschen verursachten schädlichen Klimaveränderungen. Schwerpunkt und wichtiges Ergebnis war die hier ausgesprochene Warnung, dass die weitere Konzentration auf fossile Brennstoffe im Zusammenhang mit der fortschreitenden Vernichtung von Waldbeständen auf der Erde „zu einem massiven Anstieg der atmosphärischen Kohlendioxidkonzentration führen“ wird. Noch im selben Jahr erfolgte im Mai die Gründung des Weltklimaprogramms (WCP – World Climate Programme). Es enthält Empfehlungen zur weiteren Beobachtung klimatischer Phänomene und zur gezielten Klimaforschung in allen Regionen der Erde um weitere Erkenntnisse zu den Ursachen klimatischer Veränderungen zu gewinnen. Das betraf vor allem Untersuchungen zur Entwicklung des Anteils von Kohlendioxid und anderer Spurengase, die weitere Beobachtung des Ozonlochs und die Bewertung der Klimaanomalie El Niño im pazifischen Raum.
Der ersten Weltkonferenz in Genf folgten die Weltklimakonferenz 1988 in Toronto (World Conference on the Changing Atmosphere, auch Toronto-Conference) und die 1990 erneut in Genf tagende zweite Weltklimakonferenz (WCC-2). Die Toronto-Konferenz trug wesentlich dazu bei, den Klimawandel auf die internationale politische Agenda zu setzen. An ihr nahmen über 300 Abgesandte aus 40 Ländern und 24 internationalen Organisationen teil. Die Konferenz fand kurz nach Veröffentlichung des Brundtland-Berichtes statt und war stark beeinflusst von der Idee der nachhaltigen Entwicklung. Ergebnis waren die Toronto-Ziele, zu denen die Forderung einer Minderung der Treibhausgasemissionen um 20 % bis 2005 und 50 % bis zum Jahr 2050 gegenüber den Werten von 1988 gehörte.
Teil der WCC-2 war ein Review des ersten Sachstandsberichts des IPCC, das die Gründung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen mit vorbereitete. Während die WCC-1 vor allem eine wissenschaftliche Konferenz war, fand im Rahmen der WCC-2 auch ein zweitägiges ministerielles Treffen unter Beteiligung aus 137 Ländern statt. Ergebnis war eine im Konsens verabschiedete Erklärung, die zu internationalem kooperativen Handeln angesichts des Klimaproblems aufrief. Im Jahr 2009 fand eine dritte Weltklimakonferenz in Genf statt (WCC-3).
1992: Umweltgipfel in Rio de Janeiro
Im Juni 1992 wurde auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung im brasilianischen Rio de Janeiro („Erdgipfel Rio“) die UN-Klimarahmenkonvention vereinbart.
Seit 1995: Vertragsstaatenkonferenzen (COP)
Seit 1995 finden als Institution der Klimarahmenkonvention die UN-Weltklimakonferenzen (United Nations Climate Change Conferences, UNCCC, Conference of Parties, COP) in aller Regel jährlich an wechselnden Orten statt. Erster Tagungsort war 1995 Berlin.
Die erste UN-Klimakonferenz fand vom 28. März bis 7. April 1995 in Berlin statt. Auf dieser ersten Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, COP) zur Klimarahmenkonvention einigten sich die teilnehmenden Staaten auf das „Berliner Mandat“: Dies umfasste die Einrichtung einer formellen „Ad-hoc-Gruppe zum Berliner Mandat“ (Ad hoc Group on the Berlin Mandate, AGBM). Diese wiederum hatte die Aufgabe, zwischen den jährlich stattfindenden Klimakonferenzen ein Protokoll oder ein anderes rechtlich verbindliches Instrument zu erarbeiten, welches feste Treibhausgas-Reduktionsziele und einen Zeitrahmen zu ihrer Erreichung beinhalten sollte. Im Sinne des in der Klimarahmenkonvention festgeschriebenen Grundsatzes der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten“ wurden Schwellen- und Entwicklungsländer bereits zu diesem Zeitpunkt von verbindlichen Reduktionen ausgeklammert. Außerdem wurden die Nebenorgane Subsidiary Body for Scientific and Technical Advice (SBSTA) für wissenschaftliche und technische Fragen und Subsidiary Body for Implementation (SBI) für Fragen zur Umsetzung begründet sowie Bonn als Sitz des UN-Klimasekretariats festgelegt.
Die damalige deutsche Bundesumweltministerin Angela Merkel hatte maßgeblichen Anteil an dem weitgehenden Versprechen seitens der deutschen Delegation, sich frühzeitig auf den größten einzelnen Beitrag zur Treibhausgas-Reduktion unter allen Industriestaaten zu verpflichten. Diese frühzeitige Verpflichtung wird als ein entscheidender Faktor angesehen, weshalb einer rechtlich verbindlichen Emissionsreduktion zunächst ablehnend gegenüberstehende Staaten bis 1997 doch noch „ins Boot“ geholt werden konnten.
Im Vorfeld der zweiten Konferenz der Vertragsstaaten im Juli 1996 in Genf hatte die eingerichtete Arbeitsgruppe zum Berliner Mandat unter dem Vorsitz des Argentiniers Raúl Estrada Oyuela bereits drei vorbereitende Sitzungen abgehalten. In Genf selbst fand zeitgleich mit der COP-2 die vierte Sitzung dieser Arbeitsgruppe statt: Die anwesenden Minister und andere Verhandlungsführer einigten sich nach einem komplizierten Abstimmungsprozess auf die „Genfer ministerielle Deklaration“ (Geneva Ministerial Declaration). Darin wurden die Schlussfolgerungen aus dem 1995 fertiggestellten Zweiten IPCC-Sachstandsbericht zur wissenschaftlichen Grundlage für den weiteren Prozess der internationalen Klimaschutzpolitik gemacht sowie die anstehende Ausarbeitung einer rechtlich verbindlichen Regelung zur Reduktion von Treibhausgasen bekräftigt. Auf der Berliner Konferenz noch offen zutage getretene Widerstände seitens der USA, Kanadas, Australiens und besonders der OPEC-Staaten gegen ausdrückliche Reduktionsziele konnten damit überwunden werden.
Die dritte UN-Klimakonferenz, ursprünglich für den Zeitraum vom 1. bis 10. Dezember 1997 geplant und bis in den 11. Dezember verlängert, fand in Kyōto, Japan, statt. Unter der Leitung von Hiroshi Oki verabschiedeten die Teilnehmer nach einem turbulenten Konferenzverlauf das Kyoto-Protokoll. Die im Annex I des Protokolls aufgeführten Industrieländer verpflichteten sich, ihre Treibhausgasemissionen von 2008 bis 2012 um 5,2 % zu senken.
Buenos Aires, Argentinien, war Veranstaltungsort der vierten UN-Klimakonferenz vom 2. bis 13. November 1998. Ihre Konferenzpräsidentin war Maria Julia Alsogaraym. Ergebnis war ein Arbeitsplan, der Buenos Aires Plan of Action, der bis zur COP 6 im Jahr 2000 reichte und Fachprobleme zum im Jahr zuvor verabschiedeten Kyoto-Protokolls klären sollte mit dem Ziel, das Protokoll zur Umsetzungsreife zu bringen.