Die Tschechoslowakei (tschechisch und slowakisch Československo, deutsch buchst. Tschechienslowakei; am längsten bestehende amtliche Bezeichnung Tschechoslowakische Republik) war ein von 1918 bis 1992 bestehender Binnenstaat in Mitteleuropa auf dem Gebiet der heutigen Staaten Tschechien, Slowakei und einem Teil der Ukraine. Die Tschechoslowakei war einer der Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns und bestand aus den Ländern Böhmen, Mähren, Schlesien, der Slowakei und (bis 1946) aus Karpatenrussland (heute: Karpatenukraine).
Die Tschechoslowakei wurde am 28. Oktober 1918 in der neuen Hauptstadt Prag als freiheitlich-demokratischer und sozialer Rechtsstaat nach westlichem Vorbild proklamiert. Nach dem Münchner Abkommen und dem Ersten Wiener Schiedsspruch im Jahr 1938 musste die Republik das Sudetenland an das Deutsche Reich und Teile der Südslowakei an Ungarn abtreten. Die Tschecho-Slowakische Republik bestand bis zum März 1939, als sich der Slowakische Staat für unabhängig erklärte. Nach der sogenannten „Zerschlagung der Rest-Tschechei“ wurde unmittelbar darauf das Protektorat Böhmen und Mähren errichtet und von der Wehrmacht besetzt. Die nach dem Zweiten Weltkrieg wiederhergestellte Republik musste 1946 die Karpatenukraine an die Sowjetunion abtreten.
Die Tschechoslowakei war 1920 Gründungsmitglied des Völkerbunds, 1945 der Vereinten Nationen, 1949 des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe und 1955 des Warschauer Paktes und trat 1991 dem Europarat bei. Sie war von 1924 bis 1938 mit Frankreich und Großbritannien und ab 1935 mit der Sowjetunion verbündet. Nach dem Februarumsturz 1948 geriet sie unter die Herrschaft der kommunistischen Partei und wurde in den von der Sowjetunion dominierten Ostblock integriert. Mitglieder der kommunistischen Partei strebten Ende der 1960er Jahre ein Demokratisierungsprogramm an, das als Prager Frühling bekannt wurde. 1968 marschierten Truppen des Warschauer Paktes daraufhin in das Land ein und schlugen diese Bestrebungen nieder. In der folgenden Periode wurden verschiedene repressive Maßnahmen wie die Zensur und „Säuberungen“ in der Partei wieder eingeführt. Die Herrschaft der Kommunistischen Partei dauerte bis zur Samtenen Revolution im Jahr 1989. Am 31. Dezember 1992 wurde der Staat aufgelöst und in seine beiden Nachfolgestaaten, die Tschechische und die Slowakische Republik, aufgeteilt.
Die Tschechoslowakei hatte mehrere offizielle Landesnamen. Diese wurden aus ideologischen Gründen mehrmals geändert. Während in der provisorischen Verfassung von 1918 die Namen Tschecho-Slowakische Republik oder Tschecho-Slowakischer Staat verwendet wurden, setzte die Verfassung von 1920 den Namen Tschechoslowakische Republik (Československá republika, ČSR) ohne Bindestrich fest. Im Oktober 1938, nach dem Münchner Abkommen, wurde der Name in Tschecho-Slowakische Republik geändert.
Nach 1945 kehrte man wieder zum alten Namen Tschechoslowakische Republik zurück, der auch nach dem Februarumsturz 1948 beibehalten wurde. Im Jahr 1960 wurde der Name in Tschechoslowakische Sozialistische Republik (Československá socialistická republika, ČSSR) geändert. Nach dem Sturz des Regimes im Jahr 1989 wurde der Name kurzzeitig in Tschechoslowakische Föderative Republik, 1990 schließlich in Tschechische und Slowakische Föderative Republik geändert. Der Streit zwischen tschechischen und slowakischen Politikern Anfang der 1990er-Jahre um die Schreibung mit oder ohne Bindestrich ist als Gedankenstrich-Krieg bekannt geworden.
Es wurde in der Republik lange überlegt, welche Flagge der neue Staat haben solle. Seit 1918 wurden vorläufig verschiedene Formen der traditionellen weiß-roten böhmischen Flagge verwendet. 1918 wurde sie zur Flagge der Tschechoslowakei erklärt. Das wiedergegründete Polen führte aber fast die gleiche Flagge. Nur durch das Seitenverhältnis von 5:8 statt 2:3 konnte man beide Flaggen unterscheiden. Zwei Jahre später, am 30. März 1920, wurde am linken Rand der Flagge ein blaues gleichschenkliges Dreieck für die Slowakei eingefügt. Das Blau entstammt der slowakischen Flagge. Nach anderen Quellen ist die blaue Farbe dem Wappen Mährens entnommen. Die Flagge dient heute (als Rechtsnachfolger der Tschechoslowakei) als Flagge von Tschechien.
Nach der Auflösung Österreich-Ungarns und nach Provisorien in den ersten zwei Jahren der Republik wurden in der Verfassung vom 29. Februar 1920 drei Wappen konstruiert, wobei das Große Wappen das offiziell alleinige Wappen der Ersten Tschechoslowakischen Republik war. In der Zweiten Republik wurde das mittlere Wappen als Staatswappen verwendet und 1945 das kleinste Wappen. Mit der neuen „sozialistischen“ Verfassung wurde das kleine Wappen 1960 abgelöst. 1990 wurde das letzte Wappen konstruiert und bis zur Teilung des Landes 1992 verwendet.
Von 1918 bis 1992 waren „Kde domov můj“ (Wo ist meine Heimat) und „Nad Tatrou sa blýska“ (Über der Tatra blitzt es) die Nationalhymnen der Tschechoslowakei.
Nach der friedlichen Teilung der Tschechoslowakei wurde Kde domov můj die Nationalhymne der unabhängigen Tschechischen Republik und Nad Tatrou sa blýska die der Slowakischen Republik.
Die Tschechoslowakei bestand aus dem tschechischen, dem slowakischen und bis 1946 dem karpatenukrainischen Landesteil (Podkarpatská Rus, Karpatoukraine, Karpatenukraine).
Der tschechische Teil wurde aus den Ländern Böhmen, Mähren und Schlesien gebildet. Dieses bestand seinerseits aus dem ehemaligen Österreichisch-Schlesien und dem vorher preußischen Gebiet um Hultschin, aber ohne einen Gebietsstreifen östlich von Teschen, der nach dem Polnisch-Tschechoslowakischen Grenzkrieg an Polen fiel, das sogenannte Olsagebiet.
Der Charakter der Landschaft in den einzelnen Landesteilen war sehr unterschiedlich. Das westliche Gebiet war Teil des nord-mitteleuropäischen Oberlandes.
Die Tschechoslowakei hatte Grenzen zu Österreich, Ungarn, der Ukraine (ab 1991, davor 1945–1991 zur Sowjetunion), Rumänien (bis 1946), Polen und Deutschland (bzw. 1949–1990 zur Deutschen Demokratischen Republik und zur Bundesrepublik Deutschland).
Die Grenzen des tschechoslowakischen Staates waren bei seiner Unabhängigkeitserklärung 1918 noch unbestimmt. Erst in den Verträgen von Saint-Germain 1919 wurden die Grenzen der Tschechoslowakei vorerst festgeschrieben. Österreich musste 1920 noch separat zwei kleine Gebiete Niederösterreichs abtreten. Nach dem Vertrag von Trianon 1920 wurde die Karpatenukraine an den neuen Staat angegliedert und es kam zur Grenzlegung mit Ungarn. 1920 musste Deutschland nach dem Friedensvertrag von Versailles das Hultschiner Ländchen (tschechisch Hlučínsko) abtreten. 1919 brach mit Polen ein Grenzkrieg um das umstrittene Olsagebiet aus, den die Tschechoslowakei 1920 für sich entscheiden konnte. Die Fläche der Tschechoslowakei betrug danach bis 1920 140.446 km². Mit dem Königreich Rumänien kam es im Zuge des Vertrags von Sèvres zu einem kleineren Gebietsaustausch in der Karpatenukraine (1921); dabei wurde ein an der Grenze zum slowakischen Landesteil gelegenes Gebiet gegen ein weiter östlich gelegenes Gebiet getauscht. Der neue Staat hatte damit von 1921 bis 1938 eine Fläche von 140.800 km² und war damit etwa dreieinhalb mal so groß wie die Schweiz und mit einer Länge von 820 km fast so lang wie Italien. An seiner breitesten Stelle maß das Land 250 km und an seiner schmalsten nur 80 km.
Durch das Münchner Abkommen 1938 verlor die Tschechoslowakei etwa 14 % ihrer Staatsfläche. Ungarn erhielt 1938 durch den Ersten Wiener Schiedsspruch 11.882 km² der südlichen Slowakei. Polen erwarb die Stadt Teschen mit deren Umgebung (etwa 906 km²) und zwei kleinere Grenzgebiete in der nördlichen Slowakei, die Regionen Zips und Orava (226 km²). Die Fläche der Gebietsverluste betrug im Gesamten 41.442 km² (etwa ein Viertel des Staatsgebiets). 1939 waren der Tschechoslowakei nur noch 99.348 km² verblieben.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Republik in ihren Grenzen von 1937 wiederhergestellt; bei Bratislava konnte 1946 der sogenannte Pressburger Brückenkopf vergrößert und ein 4.400 km² großer Landesstreifen im Osten zu Lasten Ungarns erworben werden. Das von der Tschechoslowakei kontrollierte Gebiet hatte nun eine Fläche von 144.846 km² und bedeutete für das Land die größte Ausdehnung in seiner Geschichte. 1946 wurde die Karpatenukraine nach einem Abkommen von 1945 an die Sowjetunion gezwungenermaßen abgetreten. Das Staatsgebiet verlor 12.777 km² und umfasste bis 1992 noch 127.876 km².