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Tokioter Prozesse

Kriegsverbrecherprozess

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In den Tokioter Prozessen (japanisch 東京裁判, Tōkyō Saiban) vor dem Internationalen Militärgerichtshof für den Fernen Osten (engl. International Military Tribunal for the Far East IMTFE, 極東国際軍事裁判, Kyokutō Kokusai Gunji Saiban) wurden nach Ende des Pazifikkriegs durch die Siegermächte 28 der politischen und militärischen Führer des Japanischen Kaiserreiches als Hauptkriegsverbrecher (major war criminals) insbesondere wegen Verbrechen gegen den Frieden angeklagt und verurteilt.

Die Anklage wurde am 29. April 1946 erhoben. Die Verhandlungen begannen am 3. Mai 1946, die Urteilsverkündung erfolgte am 12. November 1948. Alle wesentlichen Originalunterlagen, Dokumente und Fotos sind abrufbar z. B. in der umfangreichen IMTFE – Digitalsammlung (The International Military Tribunal For The Far East) der University of Virginia Law Library oder im National World War II Museum, New Orleans.

Am 2. September 1945 hatte die Kaiserlich Japanische Armee gegenüber den Alliierten unter Führung der Vereinigten Staaten von Amerika bedingungslos kapituliert. Damit war der Zweite Weltkrieg auch in Asien beendet.

Der Supreme Commander for the Allied Powers Douglas MacArthur war von der Far Eastern Commission beauftragt worden, einen internationalen Militärgerichtshof zur Untersuchung und Verhandlung von Kriegsverbrechen zu errichten. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher war das Gericht aufgrund des Londoner Viermächte-Abkommens vom 8. August 1945 (Nürnberger Charta) errichtet worden. An dieser Charta orientierte sich MacArthur, als er am 19. Januar 1946 im Rahmen seiner Amtsgewalt das IMTFE-Statut, auch Tokio Charta genannt, in Kraft setzte. Im Gegensatz zur Nürnberger Charta war die Grundlage des Gerichtshofes keine internationale Vereinbarung, sondern eine militärische Anordnung. Dieser Umstand wird als Indikator für den Einfluss der Vereinigten Staaten im Prozess gesehen, aber auch als Grund, warum der Prozess im Gegensatz zu dem in Nürnberg weniger Aufmerksamkeit bekam.

Neben militärischen Befehlshabern standen Politiker, Diplomaten und hohe Staatsbeamte vor Gericht. Der politische Philosoph und Propagandist Ōkawa Shūmei stellte hierbei eine Ausnahme dar. Der Oberbefehlshaber der Streitkräfte Japans, Kaiser Hirohito, wurde nicht angeklagt und auch nicht als Zeuge vorgeladen.

Dieses und das Verhalten General Douglas MacArthurs und des Brigadier General Bonner Fellers, die sich nach dem Krieg bemühten, Kaiser Hirohito und die kaiserliche Familie vor Strafverfolgung zu schützen, wird unter anderem von den Historikern John Dower und Herbert Bix kritisiert. Die Verantwortlichkeiten der kaiserlichen Familie seien heruntergespielt und Tōjō Hideki – in dessen Amtszeit als Premierminister der Großteil des Pazifikkrieges fällt – als Hauptschuldiger dargestellt worden. MacArthur und Fellers hatten maßgeblichen Einfluss auf die Nachkriegsordnung Japans und auf die amerikanische Entscheidung, Kaiser Hirohito auf dem Thron zu belassen.

Weitere Mitarbeiter des Anklägerteams: Solis Horowitz, Willis E. Mahoney

Verschwörung gegen den Weltfrieden (Klagegründe 1 bis 36). Rechtsgrundlage war hier u. a. der Briand-Kellogg-Pakt, der Angriffskriege ächtete. Japan war diesem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag beigetreten. Das Gericht entschied, dass andere Anklagepunkte, die sich auf eine Verschwörung beziehen, nicht unter die Zuständigkeit des Gerichtes fielen.

Mord an Kriegsgefangenen, Zivilisten und Militärangehörigen (Klagegründe 37 bis 52)

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Klagegründe 53 bis 55). Rechtsgrundlage waren hier u. a. die Haager Landkriegsordnung mit Japan als Signatarstaat sowie das Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen. Dem Abkommen war Japan allerdings nicht beigetreten, es galt aber als Völkergewohnheitsrecht.

Am Ende wurden 55 Anklagepunkte in zehn zusammengefasst. Zwei Punkte, „Verschwörung von Japan, Italien und Deutschland um Weltherrschaft“ und „Invasion in Thailand“, wurden aus Mangel an Beweisen nicht verhandelt.

Während in die Nürnberger Charta noch die Verfolgung aufgrund von religiösen Gründen aufgenommen worden war, wurde dieser Anklagegrund in Tokio gestrichen. Auch gab es in der Tokio Charta keine Vorschriften über das Verbot krimineller Organisationen wie in Nürnberg.

Die Formulierungen der Anklagepunkte wurde auch in Nachfolgeprozessen in China genutzt.

Die meisten Verteidiger kamen aus dem ehemaligen Kriegs-, Marine- oder Außenministerium oder auch von verschiedenen Rechtsanwaltskammern. Mit den ebenfalls zugelassenen amerikanischen Verteidigern, die sich anders als die japanischen auch mit dem anglo-amerikanischen Recht auskannten, kam es zu heftigen Konflikten um die Verteidigungsstrategie. Während es den Japanern auf eine Gesamtverteidigung der Nation ankam, wollten die Amerikaner den Schwerpunkt auf die individuelle Verteidigung jedes einzelnen Angeklagten legen.

Aus der Möglichkeit für das Gericht im MTFE-Statut, nach eigenem Ermessen Verteidiger von der Verhandlung ausschließen sowie die Beweiserbringung oder Beweisführung der Verteidigung zu beschränken, konstatieren einzelne „eine systematische Behinderung der Verteidigung“.

Vorsitzender (Präsident): William F. Webb

Als Urteil wurde das Mehrheitsvotum von Richtern aus den USA, Großbritannien, der Sowjetunion, der Republik China, Kanada und Neuseeland angenommen. Richter aus den Niederlanden, Frankreich, Indien, Philippinen und Australien veröffentlichten einzelne Minderheitsvoten. Besonders das Freispruchsvotum des indischen Richters Radhabinod Pal, der die Prozesse als Siegerjustiz betrachtete, wurde bekannt – wenn auch nur im Ausland; die Veröffentlichung seines Votums in Japan wurde von den Besatzungsmächten verboten. Von besonderem Interesse sind die Verurteilungen wegen „Führen eines Angriffskrieges gegen die UdSSR“, da die UdSSR vor dem Kriegsende Friedensvermittlungen zwischen Japan und den USA angekündigt hatte, am 8. August 1945 jedoch überraschend Japan den Krieg erklärte, wozu sie jedoch nach den Abkommen von Jalta gezwungen war. Die Anklage basiert in diesem Punkt auf den militärischen Auseinandersetzungen zwischen Japan und der Sowjetunion 1938/39.

Die Todesurteile wurden am 23. Dezember 1948, dem 15. Geburtstag von Prinz Akihito, im Sugamo-Gefängnis in Tokio vollstreckt.

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