An diesem Tag

Todesstrafe in den Vereinigten Staaten

Element des Rechtssystems in den Vereinigten Staaten von Amerika

Anúncio

Die Todesstrafe in den Vereinigten Staaten ist eines der national wie international umstrittensten Elemente des Rechtssystems in den Vereinigten Staaten von Amerika. Ihre Verhängung sowie ihre Vollstreckung obliegt in den meisten Fällen den Bundesstaaten, von denen viele die Todesstrafe mittlerweile abgeschafft haben. Das Bundesstrafrecht sieht sie weiterhin vor, sowohl in der Militärgerichtsbarkeit als auch in den (wenigen) Strafangelegenheiten für Zivilisten nach Bundesrecht. Daher kann auch für Taten, die in einem Staat begangen wurden, der die Todesstrafe abgeschafft hat, diese verhängt werden, wenn der Täter nach Bundesrecht verurteilt wird. Aufgrund eines bundesweiten Vollstreckungsmoratoriums wurden zwischen 1967 und 1976 keine Hinrichtungen vorgenommen.

Die britischen Kolonien in Nordamerika verhängten bereits kurz nach ihrer Gründung die Todesstrafe. Die erste bekannte Hinrichtung war 1608 die von Kapitän George Kendall, der wegen Spionage für Spanien verurteilt worden war.

Die erste Frau, Jane Champion, wurde 1632 wegen Kindstötung hingerichtet. Bis in die 1990er Jahre waren weniger als drei Prozent der Hingerichteten weiblich. Seit Beginn der amerikanischen Kolonialzeit bis 1996 wurden etwa 20.000 Menschen hingerichtet, davon 400 Frauen, von denen wiederum 27 der Hexerei für schuldig befunden worden waren.

Ab 1834 begann man, Hinrichtungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu vollstrecken. Die letzte öffentliche Hinrichtung fand am 14. August 1936 in Owensboro (Kentucky) statt, als der 22-jährige Afroamerikaner Rainey Bethea vor etwa 20.000 Zuschauern gehängt wurde.

Mitte des 19. Jahrhunderts wurde in Wisconsin und Michigan die Todesstrafe abgeschafft. 1888 wurde der elektrische Stuhl anstelle der bisherigen Methoden des Erschießens und Hängens eingeführt. Von 1924 an gab es in einigen Bundesstaaten als weitere „moderne“ Vollstreckungsmethode die Gaskammer.

Im 20. Jahrhundert gab es mehrere Fälle mit politischem Hintergrund, die großes Aufsehen erregten und die Öffentlichkeit polarisierten, zum Beispiel die Todesurteile gegen Sacco und Vanzetti sowie gegen das Ehepaar Ethel und Julius Rosenberg. 1935 wurden in den USA 199 Menschen hingerichtet, mehr als in jedem anderen Jahr. Im Jahr 1944 wurde mit dem 14-jährigen George Stinney der jüngste Mensch in den USA seit Beginn des 20. Jahrhunderts exekutiert. Sein Todesurteil wurde postum 2014 wegen Verfahrensfehlern für ungültig erklärt.

Um das Jahr 1960 tendierte die öffentliche Einstellung allmählich gegen die Todesstrafe. Von 1940 bis 1949 fanden noch 1296 Hinrichtungen statt, zehn Jahre später waren es noch 715, und die Zahl fiel weiter auf 191 von 1960 bis 1967. Laut einer Umfrage im Jahre 1966 befürworteten zu dieser Zeit nur noch 42 Prozent der amerikanischen Bevölkerung die Todesstrafe.

Nach der Hinrichtung von Luis Jose Monge in der Gaskammer des Staates Colorado am 2. Juni 1967 kam es zu einem USA-weiten faktischen Vollstreckungsmoratorium, da mehrere Fälle über die grundsätzliche Zulässigkeit beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten vorlagen. 1972 kam der Fall Furman v. Georgia vor den Obersten Gerichtshof. Furman argumentierte, die Todesstrafe werde willkürlich und je nach Laune verhängt und verletze den 8. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, der jeder Person Schutz vor grausamer und ungewöhnlicher Strafe gewährt. Die Obersten Richter urteilten, dass eine Strafe „grausam und ungewöhnlich“ sei, wenn sie dem Verbrechen nicht angemessen sei, wenn sie willkürlich verhängt werde, wenn sie den öffentlichen Gerechtigkeitssinn verletze und wenn sie nicht wirksamer sei als eine andere harte Strafe. Die Richter gaben Furman schließlich Recht, dass die Todesstrafe grausam und ungewöhnlich sei und den 8. Zusatzartikel verletze. Am 29. Juni 1972 erklärte der Oberste Gerichtshof 40 Todesstrafengesetze für nichtig, setzte die Todesstrafe im ganzen Land aus und wandelte die Todesurteile von 629 Gefangenen in lebenslängliche Haftstrafen um.

Die Bundesstaaten überarbeiteten ihre Todesstrafengesetze, um Willkür bei der Verhängung eines Todesurteils auszuschließen. Es wurden Richtlinien festgelegt, die es einem Richter oder den Geschworenen ermöglichen, erschwerende oder strafmildernde Faktoren zu berücksichtigen. Weiterhin wurden zwei unterschiedliche Phasen der Gerichtsverhandlung eingeführt – eine, in der über Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten entschieden wird, und eine zweite, in der im Falle eines Schuldspruchs die Höhe der Strafe bestimmt wird. Außerdem wurden automatische Rechtsmittel festgelegt, nach denen Urteil und Strafe in der Berufung noch einmal geprüft werden können. Am 2. Juli 1976 erklärte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die Todesstrafe für einen 1973 in Georgia begangenen Mord für zulässig, da dort ein neues Gesetz eingeführt worden war (Gregg v. Georgia).

Von Juli 1967 bis Dezember 1976, also neuneinhalb Jahre lang, fanden in den USA keine Vollstreckungen von Todesurteilen statt. Die Hinrichtungen wurden am 17. Januar 1977 wiederaufgenommen. Gary Gilmore wurde im Staatsgefängnis Utah durch ein Peloton exekutiert. Am 7. Dezember 1982 wurde mit Charlie Brooks in Texas erstmals ein Verurteilter per Giftspritze getötet. Am 2. Dezember 2005 wurde in den USA Kenneth Lee Boyd als der 1000. Häftling seit Wiedereinführung der Todesstrafe hingerichtet.

Im Oktober 2009 schlossen die USA und die Europäische Union ein neues Auslieferungs- und Amtshilfeabkommen ab, demzufolge durften Gefangene aus einem EU-Land nur dann ausgeliefert werden, wenn ihnen in den Vereinigten Staaten nicht die Todesstrafe droht. Das Abkommen trat im Februar 2010 in Kraft. Bereits vorher galt jedoch ein allgemeines Verbot der Auslieferung, wenn die Todesstrafe drohen sollte, in Deutschland etwa durch § 8 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen oder durch Artikel 19 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der europäischen Union.

Todesstrafe in der öffentlichen Meinung

Nach Meinungsumfragen des Gallup-Instituts bewegte sich die Zustimmungsrate der Bevölkerung zur Todesstrafe im Zeitraum von 1985 bis 2007 zwischen 64 und 80 Prozent, im Oktober 2007 lag sie bei 69 Prozent. Wird bei der Frage ausdrücklich die Möglichkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung angeboten, sinken die Werte auf 47 bis 54 Prozent. In der Gallup-Meinungsumfrage vom November 2019 befürwortete erstmals eine Mehrheit der Befragten die lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung als Strafe für Mord gegenüber der Todesstrafe. Jedoch befürwortete weiter eine Mehrheit grundsätzlich die Todesstrafe als Bestandteil des Strafrechts.

Die Todesstrafe in den USA gilt als kostenintensiv. Eine Studie aus dem Jahr 2011 kam am Beispiel Kaliforniens zu dem Ergebnis, dass seit der Wiedereinführung der dortigen Todesstrafe 1978 insgesamt Mehrkosten in Höhe von über vier Milliarden Dollar entstanden waren. Dies entsprach Kosten von 307.692.308 Dollar für jede der im Untersuchungszeitraum durchgeführten 13 Hinrichtungen.

Bis 2007 wurden in den USA insgesamt 15 zum Tode Verurteilte aufgrund neuer DNA-Beweise freigesprochen. Nach Einschätzung von Amnesty International wurden im Zeitraum von 1900 bis 1985 in den USA 350 Menschen zum Tode verurteilt, die unschuldig gewesen seien. In 97 Fällen von ihnen sei erst postum die Unschuld festgestellt worden. Bei 23 weiteren Hinrichtungen bestehen sehr starke Zweifel an der Schuld der hingerichteten Personen, in einem Fall erst durch einen DNA-Vergleich.

Seit 1973 wurden in 29 Bundesstaaten insgesamt 202 Menschen, wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld, aus dem Todestrakt entlassen. Ursachen sind laut Amnesty inkompetente Verteidiger, Verfehlungen von Judikative und Exekutive oder die Zulassung von unglaubwürdigen Zeugen und Beweismitteln. In vielen Fällen konnten nachträgliche DNA-Analysen die Unschuld beweisen.

Eine 2014 in der Zeitschrift Proceedings of the National Academy of Sciences veröffentlichte Studie der Universität Michigan schätzt, dass über vier Prozent der in den Vereinigten Staaten zum Tode verurteilten Häftlinge unschuldig seien und, würden alle von ihnen weiterhin unter der Androhung der Todesstrafe bleiben, rehabilitiert werden müssten. Ein Teil von ihnen versterbe jedoch vorher oder erlebe die Umwandlung in eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht, was Untersuchungen mit dem Ziel einer Entlastung unwahrscheinlich mache. Die Autoren bezeichnen ihr Ergebnis als konservative, also vorsichtige Schätzung.

Anúncio

Bald in der World in Stories App

Audio, Offline-Download, keine Werbung und mehr.

Premium entdecken
Todesstrafe in den Vereinigten Staaten | World in Stories