An diesem Tag

Todesstrafe

Tötung eines Menschen als gesetzlich vorgesehene Strafe für ein Verbrechen

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Die Todesstrafe ist die Rechtsfolge eines Todesurteils für eine in einem Strafgesetz definierte Straftat. Ihr geht in der Regel ein gesetzliches Gerichtsverfahren voraus, in dem die verurteilte Person der angeklagten Straftat für schuldig befunden wurde. Mit der Hinrichtung der verurteilten Person wird das Todesurteil vollstreckt.

Seit Jahrtausenden werden Personen hingerichtet, deren Taten als besonders schwere Verbrechen gelten. Ab dem 18. Jahrhundert wurde die Rechtmäßigkeit der Todesstrafe in Europa in Frage gestellt. Im Jahr 1786 schaffte zuerst das Großherzogtum Toskana unter Leopold II. die Todesstrafe ab. Dem folgten seither immer mehr Staaten, darunter alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein und die Schweiz.

Heute ist die Todesstrafe ethisch, strafrechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit den Menschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Als Schritt zu diesem Ziel fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007, Hinrichtungen weltweit auszusetzen (Moratorium).

Die Todesstrafe setzt durch Strafgesetze definierte Straftatbestände voraus, für die sie vorgesehen ist, sowie die gesetzmäßige Inhaftierung, Überführung und Verurteilung des Täters. Diesen gesamten Strafprozess müssen dazu beauftragte und legitimierte Vertreter eines Staates mit einem dort gültigen und funktionierenden Rechtssystem vollziehen. Das setzt Ordnungs- und Herrschaftsstrukturen voraus, darunter eine Legislative und Exekutive mit einem Gewaltmonopol und einer irgendwie gearteten Verfassung, die die meisten Staaten – unabhängig von ihrer tatsächlichen Verwirklichung von Demokratie – durch Bezug auf den Volkswillen legitimieren.

Die meisten Staaten erlauben ihrer Exekutive unter bestimmten gesetzlich definierten Umständen zur akuten Notwehr und in Notstand-Situationen auch gezielte Tötungen ohne vorherige Rechtsverfahren und Todesurteile; so auch völkerrechtlich legitimiertes Töten im Krieg. Nicht gesetzlich autorisierte Tötungen mutmaßlicher oder tatsächlicher Straftäter, etwa durch Lynchjustiz, gelten in Rechtsstaaten als strafbares Tötungsdelikt.

Neben illegalen Hinrichtungen durch nicht autorisierte Personen gibt es auch Hinrichtungen durch Staatsvertreter mit fraglicher oder fehlender Gesetzesgrundlage. So erteilen manche Regierungen illegale Tötungsaufträge, selbst in Staaten, die die Todesstrafe verboten und die Charta der Vereinten Nationen unterzeichnet haben, und lassen vermeintliche oder tatsächliche Regimegegner, Terroristen oder Kriminelle ohne Gerichtsverfahren hinrichten. Militär-, Polizei- oder Geheimdienstvertreter sowie Todesschwadronen handeln dabei unter Umständen eigenmächtig, etwa weil die Regierung bestehende Gesetze nicht durchsetzt, berufen sich auf eine angebliche Notwehrsituation und erhalten nachträglich staatliche Rückendeckung dafür. Solche außerrechtlichen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen werden nach rechtsstaatlichen Maßstäben wie Justizmorde bewertet. Die schwierige Unterscheidung legaler Todesurteile von Tötungen auf ungesicherter Rechtsbasis trägt dazu bei, dass die Todesstrafe insgesamt ethisch und gesellschaftspolitisch in Frage gestellt wird.

Die im gewöhnlichen Strafrecht verankerte Todesstrafe wird meist für Mord verhängt. In manchen Staaten werden auch weitere direkte und indirekte Verbrechen gegen Leib und Leben von Personen mit dem Tod bestraft:

Menschenhandel (Volksrepublik China),

Raub mit Todesfolge (Vereinigte Staaten)

Vergewaltigung (China, Saudi-Arabien)

Vergewaltigung mit Todesfolge oder wenn das Opfer dauerhaft ins Koma fällt (Indien),

sexueller Missbrauch von Kindern (China und Indonesien),

Drogenhandel bzw. Drogenbesitz ab einer bestimmten Menge (Indonesien, Saudi-Arabien, Malaysia, Singapur, Thailand, Republik China (Taiwan) und Volksrepublik China),

illegale Herstellung und Verkauf von toxischem Alkohol (Gujarat, siehe auch Prohibition in Indien)

illegaler Schusswaffengebrauch (Singapur),

terroristische Anschläge auf Erdöl- und Gasleitungen (Indien), Terroranschläge (Kamerun, Vereinigte Arabische Emirate),

In manchen, meist islamischen Staaten gelten folgende Tatbestände als todeswürdige Verbrechen:

Ehebruch (Saudi-Arabien, Iran, Afghanistan, Vereinigte Arabische Emirate, Brunei),

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