Tischler oder Schreiner bezeichnet einen Ausbildungsberuf bzw. das Handwerk, welches sich auf die schneidende, fügende oder veredelnde Verarbeitung von Holz und Holzwerkstoffen spezialisiert hat. Damit ist der Bau von Möbeln bis hin zu Bauelementen im Sinn der Holztechnik gemeint. Eine Tischlerei oder Schreinerei ist die entsprechende Werkstatt.
Je nach Region des deutschen Sprachgebiets hat das Handwerk einen anderen Namen:
In Nord-, West- und Ostdeutschland, Österreich und Südtirol wird „Tischlerei“ gebraucht;
in Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, im Saar- sowie Rheinland und vereinzelt im Ruhrgebiet sowie in der Deutschschweiz und Westösterreich, insbesondere Vorarlberg, „Schreinerei“.
„Schreinerei“ leitet sich ab von
„Schrein“ (= Truhe, Sarg, Kiste, Schrank), „Tischlerei“ von „Tisch“. Nicht mehr gebräuchlich sind die historischen Bezeichnungen Kistenmacherei, Kistnerei, Kistlerei sowie Tischerei und Tischmacherei.
Kunstschreiner werden seit dem 17. Jahrhundert auch Ebenisten genannt.
Von der Zimmer- zur Tischlerei
Seit dem 14. Jahrhundert spaltete sich die Tischlerei von der Zimmerei ab. In einer ersten Ordnung mit „Lehrling“, „Geselle“ sowie „Meister“ fanden sich die Tischler schon früh in einer Zunft zusammen. Ihnen war die Herstellung bestimmter Werkstücke vorbehalten. Dazu gehörten Fenster, Türen, Wand- und Decken-Vertäfelungen, Möbel und ab dem 16. Jahrhundert die neu aufkommenden Särge. Die Aufnahme in die Tischlerzünfte war an bestimmte Voraussetzungen gebunden (z. B. eheliche Geburt, Abstammung von ehrbaren Eltern, guter Leumund, zeitweilig auch die deutsche Nationalität) und geschah nach der Beendigung der Lehrzeit in geheimen Zeremonien, bei denen der Proband „gehobelt“ und von einem „Altgesellen“ in der ebenso geheimen „Hobelpredigt“ über das Selbstverständnis und die Verhaltensregeln der Zunftmitglieder unterwiesen wurde. In ländlichen Gebieten konnte das Schreinerhandwerk offenbar erst in der Frühen Neuzeit Fuß fassen.
Die Zünfte umfassten zu keiner Zeit alle Angehörigen eines Berufsstandes, zeitweilig sogar nicht einmal die Mehrheit. Außerhalb des Zunftwesens entstanden im 17. und 18. Jahrhundert von den Fürsten- und Herrscherhöfen lanciert sogenannte „Hofschreinereien“, die sich oft zu Zentren außergewöhnlicher Kunstfertigkeit (Peinture en bois) entwickelten. Bekanntestes Beispiel ist in Deutschland die Werkstatt von Abraham und David Roentgen in Neuwied (1750–1800), die neben dem französischen und dem preußischen König auch die Zarin Katharina II. belieferte. Daneben hat sich seit dem 16. Jahrhundert die Erscheinung der verhassten und von den Zunfthandwerkern vielfältig verfolgten „Störer, Pfuscher und Bönhasen“ ausgeweitet. Das waren Landschreiner, ehemalige Kirchen- oder Armeetischler oder aber verheiratete Gesellen, die alle als „nichtzunftfähig“ galten und in ihrer Not illegal für billigeres Geld für Stadtkunden arbeiteten. Ein Hinweis auf die Brisanz dieses Problem ergab eine Zählung des Senates von Bremen im Jahr 1804: es arbeiteten 50 Tischlermeister in der Stadt, zugleich aber auch über 200 sogenannte „Böhnhasen“ im gleichen Berufsfeld.
Im Gegensatz zu den Zünften, die auf Stadtebene lokal organisiert waren, überschritten die Vereinigungen der Tischlergesellen diesen engen Rahmen und agierten bei Auseinandersetzungen um Lohn, Arbeitsbedingungen und Fragen der Standesehre mit der Unterstützung ihrer überregionalen Mobilisierungsmöglichkeiten. Kampfmittel waren Streiks in der Form des Auszuges aus der Stadt, vor allem aber „Verrufe“, Schimpfbriefe, die die Betroffenen sozial isolierten und ökonomisch schädigten, indem sie diese zum Beispiel von der Versorgung mit neuen Arbeitskräften abschnitten. Vor allem im 18. Jahrhundert eskalierten die Auseinandersetzungen zwischen den Meistern und Gesellen des Tischlerhandwerks in zahlreichen Zwischenfällen, die zum Teil heftige Ausmaße annahmen. 1793 setzte zum Beispiel der preußische König Militär ein, um eine Ruhestörung aus der Welt zu schaffen, die maßgeblich von Berliner Tischlergesellen getragen worden war. Neben den Rädelsführern wurden 52 Gesellen in der Folge öffentlich ausgepeitscht und zu langwährenden Haftstrafen, zu Gefängnis oder zur Verbannung verurteilt.
War im 16. Jahrhundert Augsburg unumstrittener Mittelpunkt des Tischlerhandwerks in Deutschland, so entwickelte sich seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Berlin zu dem wichtigsten Zentrum des handwerklichen Möbelbaus. Dieses rührt aus seinem Status als aufstrebender Residenzstadt, aus dem langwährenden Neutralitätspakt des preußischen Königs mit Napoleon, der nach 1800 große Teile Deutschlands seiner Herrschaft unterworfen hatte, und aus dem andauernden Vorgehen des preußischen Staates gegen die alten Zunftrechte, weshalb es zum Beispiel preußischen Tischlern bereits 1790 erlaubt war, ihre Beschäftigtenzahl frei zu bestimmen. Im übrigen Deutschland waren zu der Zeit Zunftmitgliedern in der Regel nicht mehr als zwei Gesellen gestattet. In Berlin entstanden bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten großen Möbel-Manufakturen, die bald mithilfe der inzwischen gebauten Eisenbahnen ganz Deutschland belieferten und das überkommene Tischlerhandwerk massiv unter Konkurrenz setzten. Der „Berliner Schund“ war berüchtigt wegen seiner Qualität, aber gefürchtet wegen seiner Preise und seiner allgegenwärtigen, massenhaften Verfügbarkeit.
Die Tischlerzünfte waren unter der napoleonischen Herrschaft wie die anderen Zünfte auch per Dekret aufgehoben worden. Die Reaktion versuchte nach der Niederlage Napoleons, in der Wirtschaftspolitik an die alten Zustände wieder anzuknüpfen: Die Zünfte wurden wieder eingesetzt – allein wichtige Vorrechte wie die Zulassung zur Meisterprüfung und ihre Regulierung, z. T. auch die Beschränkung der Beschäftigtenzahl, wurden in vielen deutschen Staaten nicht mehr durchgesetzt. In den 1860er Jahren wurde mit der Einführung der Gewerbefreiheit in den meisten deutschen Staaten das Zunftwesen aufgelöst und die Gesetze der kapitalistischen Wirtschaftsordnung beherrschten auch den Bereich des Tischlerhandwerks.
Waren durch die Industrialisierung seit etwa 1840 wichtige Maschinen der Holzbearbeitung wie die Kreissäge, die Hobelmaschine und die Fräsmaschine in Gebrauch, so verhinderte doch die notwendige Größe des Antriebssystems einen Einsatz im handwerklichen Bereich, ebenso der entsprechende Kapitaleinsatz. Erst als 1875 die Abrichthobelmaschine erfunden worden war, stand ein System der durchgängigen maschinellen Bearbeitung von Holz zur Verfügung, das ab 1890 Einzug in die Tischlerwerkstätten halten konnte, weil ab diesem Zeitpunkt mit Gas- und später vor allem Elektromotoren kleinere Antriebsmöglichkeiten zur Verfügung standen. Zugleich entstanden vor allen Dingen im Raum Herford nahe dem Ruhrgebiet erste Fabriken der industriellen Möbelherstellung, die innerhalb kürzester Zeit wichtige Marktanteile gewinnen konnten, wenn sie nicht gar das Tischlerhandwerk völlig aus einigen Segmenten wie zum Beispiel der Parkettbodenproduktion verdrängten.
Die vor allem seit der Jahrhundertwende 1900 erfolgende Mechanisierung des Tischlerhandwerks stülpte die herkömmliche Arbeitsweise wesentlich um. Nicht nur wurde Menschenkraft durch Maschinenkraft ersetzt und der Ausstoß erhöht, auch die Methoden, wie etwas gefertigt wurde und was gefertigt werden konnte, mussten der neuen Technik angepasst werden. Dieses geschah auch unter ideeller Mithilfe einiger Architekten (z. B. Bruno Paul) und nicht zuletzt der Arbeit des Bauhauses (Weimar/Berlin). Da der Markt der Massenmöbel durch die neu entstandene Möbelindustrie besetzt worden war, entwickelte sich die Bautischlerei zum wichtigsten Arbeitsgebiet der Tischler. Eine untergeordnete Rolle spielten die Herstellung von Luxusmöbeln und die Einrichtungen von Schiffen und Yachten, zum Teil auch schon von Geschäften/Läden. Viele der Tischler, die den Weg der Mechanisierung nicht gegangen waren, gerieten durch Zulieferer- und Montagetätigkeiten in die Abhängigkeiten des Verlagssystems, mit dem die Möbelindustrie Arbeitsplätze ausgelagert hatte. In der Weltwirtschaftskrise und in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft wurden die Wohnungsbautätigkeiten immer mehr reduziert. Viele der Kleinstwerkstätten mit einem Alleinmeister oder ein oder zwei Gesellen wurden im Jahr 1937 bzw. 1942 bei den „Säuberungswellen“ des NS-Staats unter Zwang geschlossen; besser ging es nur einigen größeren Betrieben, die Staatsaufträge vor allem im Umfeld der Rüstungsausgaben des Deutschen Reiches erhalten hatten.