Thorner Blutgericht (polnisch tumult toruński) ist die historische Bezeichnung für die Hinrichtung von zehn lutherischen Bürgern in Thorn in Polnisch Preußen am 7. Dezember 1724 nach vorangegangenen Ausschreitungen gegen das dortige Jesuitenkloster. Die Begriffsprägung als „Blutgericht“ geschah im protestantischen Deutschland. Das Ereignis führte zu einem starken Ansehensverlust Polen-Litauens bei vielen Gebildeten in Mittel- und Westeuropa. Polen erschien diesen zunehmend als ein rückständiges Land, das sich den aufklärerischen Ideen der religiösen Toleranz anhaltend verweigerte.
Thorn war mit seiner meist deutschen Bevölkerung seit 1557 größtenteils protestantisch (zumeist lutherisch). Noch während des 16. Jahrhunderts hatte unter den letzten beiden Jagiellonenkönigen, Sigismund I. und Sigismund II. August, im Königreich Polen beziehungsweise in Polen-Litauen (ab 1569) ein vergleichsweise hohes Maß an religiöser Toleranz vorgeherrscht und das Königreich Polen galt auch als ein Land „ohne Scheiterhaufen“.
Im Januar 1573 wurde die Konföderation von Warschau (auch als Warschauer Religionsfriede bezeichnet) begründet. Die Konföderation verfolgte auch das Ziel eines konfessionellen Toleranzedikts, welches die politische Gleichstellung der sogenannten Dissidenten (d. h. den konfessionellen Minderheiten) mit den Katholiken vorsah. Diese Übereinkunft wird als der Beginn der durch das Staatsrecht gesicherten Religionsfreiheit in Polen-Litauen betrachtet. In der Folge garantierte diese Übereinkunft den konfessionellen Minderheiten, die nicht der dominierenden katholischen Staatsreligion folgten, nicht nur religiöse Toleranz, sondern ebenso das Bürgerrecht und die politische Gleichstellung.
Unter König Stephan Báthory und seinem Nachfolger Sigismund III. Wasa jedoch setzte die Gegenreformation in Polen-Litauen ein. Mit der Gründung des Jesuitenklosters mit Gymnasium 1593 sollte der katholische Einfluss in der Stadt gestärkt werden. Im Verlauf der folgenden Jahrzehnte wurden der konfessionelle und der politische Druck von Seiten des polnischen Staates erhöht. Eine polnische Garnison, die Krongarde, kam in die Stadt und legte ihr drückende Lasten auf. Es kam wiederholt zu Konflikten zwischen der protestantischen Bevölkerung und katholischen Gymnasiasten. Zu den Maßnahmen der Gegenreformation kam im Verlauf des 17. Jahrhunderts und des frühen 18. Jahrhunderts noch der Umstand hinzu, dass Polen-Litauen sowohl im Zweiten Nordischen Krieg (1655 bis 1660) als auch im Großen Nordischen Krieg (1700 bis 1721) von (protestantischen) schwedischen Truppen zeitweise besetzt und systematisch ausgeplündert worden war – diese brutalen Besatzungszeiten wurden auch als die „Kriege der Sintflut“ beziehungsweise als die „schwedische Sintflut“ (polnisch potop szwedzki) bezeichnet. Die Ressentiments in der Bevölkerung gegenüber dem Protestantismus wurden hierdurch entsprechend befeuert.
Diese Ereignisse bewirkten zudem, dass sich im Laufe der Gegenreformation und der sukzessiven Kriege eine stark national geprägte Auffassung vom Katholizismus in Polen formte und dass der polnische Katholizismus „etwas Eiferndes“ bekam. Eine direkte Auswirkung hiervon war, dass der überwiegende Teil des polnischen Adels, der im 16. Jahrhundert durchaus mit dem Protestantismus sympathisiert hatte, im Verlauf des 17. Jahrhunderts wieder mehrheitlich zum Katholizismus zurückkehrte (Ausnahmen gab es in Litauen), während sich der Protestantismus vor allem unter der deutschstämmigen Stadtbevölkerung in Westpreußen weitestgehend halten konnte.
In der Stadt Thorn drückte sich diese Entwicklung so aus, dass die lutherisch gewordenen Thorner Hauptkirchen, die Johanneskirche und die Jakobskirche, im 17. Jahrhundert schrittweise den Katholiken übergeben werden mussten. In der Stadt nahm die Präsenz katholischer Orden, der Jesuiten, Dominikaner und Bernhardiner deutlich zu, und der um Thorn wohnende Adel wurde ausschließlich katholisch. Die Stadt war im Großen Nordischen Krieg stark durch die schwedische Belagerung und Einnahme im Jahr 1703 mitgenommen worden und hatte auch durch die mit den Kriegsereignissen einhergehenden Seuchen etwa 40 Prozent ihrer Bevölkerung verloren. Die Protestanten bildeten aber weiter die Bevölkerungsmehrheit und beherrschten den Thorner Stadtrat sowie die Zünfte, in die Katholiken vielfach nicht aufgenommen wurden. Die letzte große Kirche, die den Protestanten verblieben war, war die Marienkirche.
Im Verlauf des frühen 18. Jahrhunderts nahmen die konfessionellen Spannungen und der staatliche Druck auf die Protestanten deutlich zu, so fanden 1713 erste Enteignungen von protestantischen Kirchen statt und im Jahr 1716 wurde im sogenannten Warschauer Pazifikationstraktat (ein Abkommen, das die Revolte der Konföderation von Tarnogród beendete) ein Artikel mit aufgenommen, welcher allen nach 1632 in Polen-Litauen gebauten protestantischen Kirchen die Rechtsgrundlage entzog und der ihre Schließung verlangte. Im Jahr 1717 wurden die letzten ordentlich gewählten protestantischen Landboten aus dem Sejm ausgeschlossen.
Während der Fronleichnamsprozession kam es am 16. Juli 1724 zu Handgreiflichkeiten zwischen nicht zur Thorner Bürgerschaft gehörenden katholischen Gymnasiasten und Thorner Bürgern. Im Verlauf der Auseinandersetzung wurde ein Schüler des Jesuitenklosters von der Stadtwache verhaftet, ferner wurde in der Folge davon ein protestantischer Gymnasiast in die Jesuitenschule verschleppt und dort festgehalten. Eine aufgebrachte Menschenmenge versammelte sich vor der Schule und verließ den Platz auch nach der Freilassung des Jungen nicht. Alle Versuche einer Befriedung der Situation scheiterten, so dass die Menge schließlich am 17. Juli 1724 in die Schule und das Kloster eindrang und beide Institutionen verwüstete, wobei es nach späterer Darstellung der katholischen Seite auch zur Zerstörung von Heiligenbildnissen kam.
Unter Missachtung der hergebrachten Rechte der Stadt erfolgte die Bereinigung des Konfliktes nicht in Thorn. Stattdessen wurden die Vorfälle auf Initiative der Jesuiten von einer königlichen Kommission ausführlich untersucht. Am 30. Oktober wurden durch das königliche Assessorialgericht in Warschau die Bürgermeister Johann Gottfried Rösner und Jakob Heinrich Zernecke sowie zwölf weitere Bürger, die als Hauptanstifter des Tumults galten, zum Tode verurteilt. Vier der Verurteilten wurde vorgeworfen, nicht bloß geplündert, sondern auch Heiligenbilder verhöhnt und verbrannt zu haben. Diesen sollte vor der Enthauptung die rechte Hand abgeschlagen werden. 36 Personen wurden zu Haft- und Geldstrafen verurteilt und sechs weitere zu Körperstrafen. Das Urteil traf am 18. November 1724 in Thorn ein, wo es Bestürzung hervorrief. Zwei der zum Tode Verurteilten, ein Zimmermanns- und ein Maurergeselle, waren flüchtig und nicht aufzufinden, und ein dritter wurde katholisch, so dass sich die Zahl der Todeskandidaten auf neun reduzierte, zuzüglich der beiden Bürgermeister. Am 7. Dezember 1724 wurde Rösner öffentlich enthauptet, nachdem er sich zuvor standhaft geweigert hatte, zum katholischen Glauben zu konvertieren. Zerneckes Hinrichtung wurde zunächst aufgeschoben. Danach folgte am selben Tag die ebenfalls öffentliche Hinrichtung der übrigen neun Verurteilten. Die Leichen der vier oben letztgenannten Verurteilten wurden den Bestimmungen des Urteils entsprechend gevierteilt und anschließend auf einem Scheiterhaufen mit den Leichen der fünf weiteren Enthaupteten verbrannt. Zernecke wurde, obwohl er sich ebenfalls standhaft weigerte, katholisch zu werden, einige Tage später durch König August II. begnadigt und schilderte die Ereignisse in seiner 1727 in Berlin erschienenen Thornischen Chronica.
Noch am Tag der Hinrichtungen wurde die Marienkirche als letzte protestantische Kirche Thorns dem neuen Bernhardinerkloster übergeben. Das räumlich der Kirche benachbarte evangelische Gymnasium wurde aufgelöst. Am 8. Dezember 1724, der auf den katholischen Feiertag Mariä Empfängnis fiel, wurde die Kirche in einem feierlichen Gottesdienst eingeweiht.