An diesem Tag

Thomas Seitz (Politiker)

Deutscher Jurist und Politiker

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Thomas Michael Konrad Seitz (* 8. Oktober 1967 in Ettenheim) ist ein deutscher Jurist und Politiker (parteilos, zuvor AfD). Von Oktober 2017 bis 2025 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Von Beginn der 20. Legislaturperiode bis zu seinem Austritt aus der AfD im März 2024 war er rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag. Sein früherer Beamtenstatus als Staatsanwalt wurde ihm unter anderem wegen als rassistisch bewerteten Äußerungen 2021 zweitinstanzlich aberkannt, wogegen er nicht weiter vorgehen wollte.

Seitz wuchs in Lahr/Schwarzwald auf. Nach seinem Abitur studierte er Jura in Freiburg und Lausanne. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Offenburg. Von 2008 bis zu seiner Wahl in den Bundestag arbeitete Seitz in Freiburg im Breisgau als Staatsanwalt im Bereich Verkehrsrecht.

Seitz ist in zweiter Ehe verheiratet mit der Betriebswirtin Rosa-Maria Reiter, die von Dezember 2016 bis Juli 2018 auf Vorschlag der baden-württembergischen AfD-Fraktion Laienrichterin am Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg war. Er lebt in Lahr und ist Vater von zwei um die Jahrtausendwende geborenen Kindern aus erster Ehe.

Im Jahr 2011 war er für zehn Monate Mitglied der rechten Kleinpartei Die Freiheit. Im Frühjahr 2013 trat er in die AfD ein und war von 2015 bis 2017 Mitglied des Bundesschiedsgerichts der Partei. 2016 kandidierte Seitz zunächst erfolglos bei der baden-württembergischen Landtagswahl und wurde dann bei der Bundestagswahl 2017 über Platz 5 der Landesliste der AfD Baden-Württemberg im Bundestagswahlkreis Emmendingen – Lahr in den 19. Bundestag gewählt (erzielter Erststimmenanteil: 10,8 Prozent).

Am 26. Mai 2019 wurde er in den Kreistag des Ortenaukreises gewählt und war dort stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion.

Bei der Bundestagswahl 2021 erlangte Seitz mit 8,6 Prozent Erststimmenanteil im Bundestagswahlkreis Emmendingen – Lahr als Listenkandidat auf Platz 9 den Wiedereinzug in den Bundestag.

2023 wurde er, wie bereits 2017, für zwei Jahre als Vertreter seines Landesverbandes in den Konvent der AfD gewählt.

Mit Wirkung vom 31. März 2024 verließ Seitz die AfD und die AfD-Bundestagsfraktion. Er begründet dies ausdrücklich nicht mit einem Rechtsruck der Partei, sondern mit einem System der Günstlingswirtschaft, das laut Seitz auf dem AfD-Landesparteitag in Baden-Württemberg vom 24./25. Februar 2024 offenbar geworden sei. Von Beginn der 20. Legislaturperiode bis zu seinem Austritt aus der AfD im März 2024 war er rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag.

Politische Positionen und öffentliche Wahrnehmung

Seitz wurde 2017 dem völkischen Flügel der AfD zugerechnet. Er agitierte gegen den Islam und kritisierte die christlichen Kirchen für „geistige Brandstiftung“. Bekannt wurde er während der Wahlkämpfe 2016 und 2017 durch Äußerungen auf seiner Facebook-Seite, in denen er von „erbärmlichen Systemlinge[n] in den Altparteien“ schrieb und die Politik von Bundeskanzlerin Angela Merkel als „Auftakt zur Vernichtung des Deutschen Volkes“ bezeichnete. In weiteren Facebook-Posts nannte er Flüchtlinge „Migrassoren“ und den Propheten Mohammed einen „sadistischen Blutsäufer und Kinderschänder“. Seitz sprach sich mehrfach dafür aus, mittlerweile als rassistisch betrachtete Begriffe wie „Neger“ weiterhin zu verwenden. So bezeichnete er den ehemaligen US-Präsidenten Barack Obama als „Quotenneger“. Eines seiner damaligen Postings zeigte einen in einer Toilette liegenden Koran.

Laut Badischer Zeitung beschäftigten sich seine Vorgesetzten ab Ende 2014 mit seiner politischen Tätigkeit. Unter anderem habe sich der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtages eingeschaltet, weil Zweifel an der Verfassungstreue des Staatsanwaltes Seitz aufgekommen waren. Dabei geriet auch seine Mitgliedschaft bei der Freiheit in den Blick. Da Seitz kein Amt in dieser Partei bekleidet hatte, wurde die Angelegenheit nicht weiter verfolgt.

2016 leitete die Freiburger Staatsanwaltschaft wegen die demokratischen Verhältnisse herabwürdigender Äußerungen ein Disziplinarverfahren gegen Seitz ein. Das Justizministerium Baden-Württemberg übernahm den Fall Ende 2016 und reichte eine Disziplinarklage gegen Seitz beim Landgericht Karlsruhe ein. Eine Gruppe von 23 Rechtsanwälten beschwerte sich brieflich über Staatsanwalt Seitz. Angesichts Seitz’ abfälliger Kommentare zum Islam müssten Mandanten mit Migrationshintergrund befürchten, dass Seitz ihnen „nicht unvoreingenommen entgegentritt“.

Als Ziele seiner politischen Arbeit nannte Seitz vor seiner erfolglosen Landtagskandidatur 2016 die Abschaffung des Rundfunkbeitrages, einen „Ausstieg aus der Haftungs-, Schulden- und Transfergemeinschaft der EU“, „Erhalt und Stärkung“ der Gymnasien, eine „Verstärkung der Polizei“ und eine „Ausschöpfung des Strafrahmens“.

Im April 2018 bezeichnete Seitz während eines Vortrags vor sechzig Zuhörern in Offenburg das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als „Einführung einer Zensur durch die Hintertür“ und kündigte an, die AfD werde, sobald sie in einem Bundesland an die Regierung käme, den Rundfunkstaatsvertrag kündigen. Für die Motive der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge äußerte er zwar Verständnis, bezeichnete die Zuwanderung aber auch als gezielte politische Aktion der „Altparteien“, „um sich ein neues Volk zu schaffen“.

Kurz nach dem Einzug der AfD in den Bundestag löste Seitz im Dezember 2017 die sogenannte „Schnittchen-Affäre“ aus, als er dem Fraktionsgeschäftsführer Hans-Joachim Berg Geldverschwendung und Unfähigkeit vorwarf.

Im Juni 2018 nutzte Seitz seine Redezeit in einer Geschäftsordnungsdebatte im Bundestag zu einer nicht abgesprochenen Schweigeminute für die von einem irakischen Asylbewerber vergewaltigte und ermordete Mainzer Schülerin Susanna F. Dies trug ihm aus den anderen Bundestagsfraktionen den Vorwurf der politischen Instrumentalisierung des Verbrechens ein. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble erteilte Seitz eine Rüge, da seine Aktion ohne Zustimmung des Parlamentspräsidiums erfolgt war.

Seitz beschäftigte 2018 laut einer Analyse von Zeit Online Mitarbeiter mit militaristischer Gesinnung. Laut einem Zeitungsbericht nannten sich seine Mitarbeiter selbst Brigade Seitz und hatten hierzu eine entsprechende Facebook-Seite eingerichtet. Die Mitarbeiter gaben dort an, Gewalt abzulehnen, „soweit es sich nicht um Notwehr, Nothilfe, legale Vollzugsmaßnahmen, den Kampf zwischen Kombattanten im Einklang mit dem Humanitären Völkerrecht oder Widerstand im Sinne des Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz handelt“. Seitz wurde von ihnen als ihr „Kommandeur“ bezeichnet. Mitte März 2024 kritisierte Seitz die aus seiner Sicht unzureichenden Bewaffnungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter auf dem täglichen Weg zum Parlament, weil eine legale Möglichkeit fehle, die Waffen an den Arbeitsplatz im Bundestag mitzubringen, um sie während der Arbeitszeit sicher zu verwahren.

Zwischenruf zum „Mahnmal der Schande“

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