Thomas Dehler (* 14. Dezember 1897 in Lichtenfels; † 21. Juli 1967 in Streitberg, Landkreis Ebermannstadt) war ein deutscher Politiker (FDP) und Jurist. Von 1949 bis 1953 war er Bundesminister der Justiz und von 1954 bis 1957 Bundesvorsitzender der FDP.
Der Rechtsanwalt Dehler war bereits während der Weimarer Republik Mitglied der DDP und in der NS-Zeit im liberalen Widerstand aktiv. Von 1945 bis 1947 war er Generalstaatsanwalt in Bamberg. Er war Mitbegründer der FDP Bayern, der er 1946 bis 1956 vorstand, und zählte zum linksliberalen Flügel der Partei. Von 1949 bis zu seinem Tod war Dehler Mitglied des Deutschen Bundestages. Dort war er von 1953 bis 1957 Vorsitzender der FDP-Fraktion und 1960 bis 1967 Vizepräsident des Bundestags.
Nach dem Abitur 1916 nahm Dehler als Soldat am Ersten Weltkrieg teil. Er begann danach ein Studium der Medizin, das er jedoch nach drei Semestern abbrach, um stattdessen ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten München, Freiburg und Würzburg zu absolvieren, das er 1920 mit dem ersten und 1923 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. 1920 wurde er in Würzburg mit der Arbeit Die Begründung des Strafurteils zum Doktor der Rechte promoviert. Dehler war Mitglied bei verschiedenen republikanischen Studentenvereinigungen, so auch Mitgründer der Südmark-Monachia München im Burschenbunds-Convent. Seit 1924 war er zunächst in München, ab 1925 in Bamberg als Rechtsanwalt zugelassen. Bereits in der Weltwirtschaftskrise erwirtschaftete Dehler als Anwalt ein überdurchschnittliches Einkommen.
Seit 1925 war Thomas Dehler mit Irma Frank verheiratet, einer Jüdin. Die Ehe wurde in der Zeit des Nationalsozialismus nach den Nürnberger Gesetzen als „Mischehe“ eingestuft. Da Dehler innerhalb der NS-Kategorien als deutschblütig galt und es bereits Nachkommen gab, wurde die Ehe den so genannten „privilegierten Mischehen“ zugeordnet. Verwandte Irma Dehlers wurden jedoch 1941 deportiert. Durch Nachforschungen erhielt Dehler die Information, dass es kaum Hoffnung gebe, die Deportierten könnten noch leben. In dieser Zeit wurde von der Familie Dehler die bereits nicht mehr durchführbare Auswanderung erwogen. Trotz erheblichen Drucks der Nationalsozialisten wie auch der NS-dominierten Rechtsanwaltskammer hielt Dehler nicht nur an seiner Ehe und an seinen jüdischen Mandanten fest, sondern er übernahm auch Mandate von Regimegegnern. In der NS-Zeitung Der Stürmer wurde er daraufhin als „echter Judengenosse“ verunglimpft.
Die wirtschaftliche Situation Dehlers war in der NS-Zeit schwankend. Phasenweise gehörte Dehler aber weiterhin zu den Spitzenverdienern unter den Anwälten im Reich. Insbesondere in den Jahren 1938 und 1939 ergab die Interessenvertretung von als Juden verfolgten Deutschen im Rahmen so genannter Arisierungsmaßnahmen finanziell lohnende Aufgaben. Die resultierenden Verpflichtungen verfolgte er dabei wohl im Sinne der Klienten rechtschaffen, zumal im Gegenzug staatliche und ständische Stellen des NS-Staates mehrfach erfolglos versuchten, ihn aufgrund seiner Prozessführung u. a. wegen groben Unfugs, Rechtsbeugung oder Pflichtverletzung zu belangen.
Dehler gehörte ab Mitte der 1930er Jahre der Robinsohn-Strassmann-Gruppe an.
Im Zweiten Weltkrieg war Dehler zunächst erneut Soldat, wurde aber wegen seiner jüdischen Frau bereits nach einem Dreivierteljahr als „wehrunwürdig“ aus der Wehrmacht ausgeschlossen. Eine berufliche Beschränkung unterblieb zunächst. Im März 1943 wurde er als „entbehrlich“ für die Rechtspflege eingestuft und für die Kriegswirtschaft freigestellt. Infolgedessen wurde er ab November 1944 für einige Wochen als Bauschreiber im Lager Schelditz bei Rositz durch die Organisation Todt zwangsverpflichtet. Zuvor war Thomas Dehler bereits Ende 1938 infolge der Reichspogromnacht für kurze Zeit in Haft gekommen. Dass er viele auf ihn zielende nationalsozialistisch motivierte Anwürfe parieren konnte, kann vermutlich auch damit begründet werden, dass er bereits vor 1933 in der Bürgerschaft Bambergs vielfältige Kontakte besessen und sich unter den dortigen Richtern und Staatsanwälten einen guten Ruf erworben hatte.
Von 1945 bis 1947 war er Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Bamberg, ab 1946 auch Generalankläger am Kassationshof beim Bayerischen Staatsministerium für Sonderaufgaben (Entnazifizierung). Von 1947 bis 1949 war er Präsident des Oberlandesgerichtes Bamberg. Seine Wohnung in Bamberg war Ende April 1945 von der amerikanischen Besatzungsmacht beschlagnahmt und noch fünf Jahre nach Kriegsende nicht geräumt worden, was zu nicht geringen Ressentiments auf Seiten Dehlers geführt hatte.
Dehler wurde schon 1926 in die Freimaurerloge Zur Verbrüderung an der Regnitz in Bamberg aufgenommen. Nach deren Verbot in der NS-Zeit gehörte er 1946 zu den Wiederbegründern der Loge, der er bis zu seinem Tod 1967 angehörte.
1923 war Dehler Mitbegründer des Burschenbundes Südmark Monachia in München. 1948 trat er als Alter Herr der Studentenverbindung Humanitas Würzburg bei. Diese ging in der Landsmannschaft Alemannia Makaria Würzburg im CC auf, beim Pfingstkongress 1959 hielt Dehler die Festrede.
Von 1959 bis 1967 war er Mitglied des Beirats der Friedrich-Naumann-Stiftung.
Thomas Dehler erlag im Streitberger Freibad einem Herzversagen. Sein politischer Nachlass liegt im Archiv des Liberalismus der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit in Gummersbach, der museale Teil im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn.
Von 1920 bis zu ihrer Selbstauflösung nach Druck durch die Nationalsozialisten 1933 war Dehler Mitglied der Deutschen Demokratischen Partei (bzw. ab 1930: Deutsche Staatspartei). Seit 1926 war er Vorsitzender des Kreisverbandes Bamberg seiner Partei. 1924 war er Mitbegründer des die Republik stützenden Kampfverbandes Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges zählte Dehler gemeinsam mit Fritz Linnert zu den Mitbegründern der FDP Bayern, deren Landesvorsitzender er von 1946 bis 1956 war und als der er 1954 maßgeblich zur Bildung der bislang einzigen bayerischen Landesregierung ohne CSU-Beteiligung beitrug. Auf dem Gründungsparteitag der Bundes-FDP in Heppenheim 1948 wurde er in den Parteivorstand gewählt.
Innerhalb der FDP gehörte Dehler, wie auch Reinhold Maier (Württemberg-Baden), Hans Reif (Berlin) und Willy Max Rademacher (Hamburg), zur Gruppe der entschiedenen Liberalen, die sich gegen einen Kurs der Nationalen Sammlung aussprachen, wie er etwa von den Landesvorsitzenden Friedrich Middelhauve (Nordrhein-Westfalen), August-Martin Euler (Hessen) und Artur Stegner (Niedersachsen) verfolgt wurde. Dehler und seine politischen Freunde sahen den Platz der FDP stattdessen in der politischen Mitte zwischen der SPD und den Unionsparteien. So sprach er sich nach der Bundestagswahl 1949 beispielsweise gegen eine gemeinsame Fraktion mit der DP aus, wie sie vom rechten Flügel der Partei gefordert worden war.
Thomas Dehler bildete mit Alfred Onnen und Fritz Neumayer die parteiinterne Untersuchungskommission zur Aufklärung der Affäre um den Naumann-Kreis.
1954 wurde er zum Bundesvorsitzenden der FDP gewählt. Dieses Amt übte er bis 1957 aus.
1946 gehörte Dehler der Verfassunggebenden Landesversammlung in Bayern und von 1946 bis 1949 dem Bayerischen Landtag an.