An diesem Tag

Stromausfall

Unterbrechung der Versorgung mit Elektrizität

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Ein Stromausfall (auch: ungeplante Versorgungsunterbrechung) ist eine plötzlich ungeplant auftretende Netzstörung im Stromnetz, durch die unbeabsichtigt die Elektrizitätsversorgung der Stromverbraucher unterbrochen ist, teils in ganzen Ländern und halben Kontinenten, siehe Liste historischer Stromausfälle.

Dagegen werden geplante Versorgungsunterbrechungen zuvor angekündigt und müssen in Deutschland ggf. der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die längerfristige absichtliche Einstellung der Energieversorgung, beispielsweise wegen ausbleibenden Zahlungen, wird als Stromsperre bezeichnet.

Zur Definition des Stromausfalls gehört sein unbeabsichtigtes Auftreten. Eine beabsichtigte Stromunterbrechung gibt es beim Lastabwurf, wobei es beim Einsatz schnell reagierender automatischer Einrichtungen ggf. im Endeffekt zu unbeabsichtigten Folgeerscheinungen kommen kann.

Es ist die Aufgabe des Stromversorgers, die Verbraucher zuverlässig und preiswert mit elektrischem Strom zu versorgen. Die geforderte Zuverlässigkeit ist bei Stromausfällen nicht vorhanden. Die Energiesicherheit wird durch Stromausfälle beeinträchtigt.

Im Stromnetz kann die Netzdurchleitung entweder in den Stromleitungen (Kanten) oder in Umspannwerken (Netzknoten) unterbrochen werden.

Ursachen für einen Stromausfall können Fehler im Stromnetz, in Schaltelementen des Netzes und in elektrischen Anlagen oder ein Ungleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch sein. Ein Defekt eines einzelnen Gerätes oder dessen Zuleitung stellt keinen Stromausfall dar.

Die Grenze zwischen Stromnetz und Kundenanlage liegt nach der Niederspannungsanschlussverordnung im Hausanschlusskasten, in dem sich auch die Hauptsicherungen befinden. Stromausfälle im Bereich der Kundenanlage zählen nicht zu Stromausfällen nach dem Energiewirtschaftsgesetz. Entsprechendes gilt für an höhere Spannungsebenen angeschlossene Kunden. Dennoch können Fehler in der Kundenanlage wie ein Stromausfall wirken, vor allem in größeren Kundenanlagen und wenn in der Kundenanlage weitere Abnehmer nachgelagert sind.

Betreiber von Energieversorgungsnetzen müssen nach § 52 Energiewirtschaftsgesetz der Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zum 30. April eines Jahres über alle in ihrem Netz im letzten Kalenderjahr aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen einen Bericht vorlegen und darin auch die ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Versorgungsstörungen darlegen. Die Bundesnetzagentur erfasst Störungen mit länger als drei Minuten Dauer mit folgenden Ursachen (Zahlen für 2018):

Atmosphärische Einwirkungen: 6.262

Zuständigkeit des Netzbetreibers: 36.262

Sonstiges: 99.964Diese Störungsursache umfasst alle geplanten Versorgungsunterbrechungen (ausgenommen Zählertausch).

Der VDE|FNN stellt jährlich eine eigene Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik auf, die etwa 75 % der Stromkreislängen abdeckt. Daraus wird die Erkenntnis abgeleitet, dass die Mittelspannungsebene einen entscheidenden Einfluss auf die Versorgungszuverlässigkeit hat. Seit 2013 ist das Schema des FNN zur Erfassung der Störungen mit dem der BNetzA abgeglichen.

Eine Studie der Energietechnischen Gesellschaft des VDE aus dem Jahr 2006 ergab folgende Verteilung der Ursachen von Versorgungsunterbrechungen:

Mittelspannungsnetze (meist 10–30 kV): 84 %

Niederspannungsnetze (230/400 Volt): 14 %

Übertragungsnetze 220/380 kV: 0,1 %

Auslösen von Schutzeinrichtungen

Auslösen der Sicherung („Durchbrennen“ der Schmelzsicherung) bzw. des Leitungsschutzschalters eines Stromkreises (seltener mehrere) oder des Fehlerstrom-Schutzschalters (RCD, häufig dreiphasig geschaltet, womit er mehrere Stromkreise trennt) ist eine häufige Ursache für den Stromausfall in einzelnen Bereichen einer Kundenanlage, z. B. in einem oder mehreren Zimmern oder einer Gerätegruppe.

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