An diesem Tag

Streik

Kollektive Arbeitsniederlegung

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Ein Streik ist im Arbeitskampf eine vorübergehende Niederlegung der Arbeit durch eine verhältnismäßig große Anzahl von Arbeitnehmern, die ein gemeinsames Ziel im Rahmen ihrer Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse erreichen wollen. Die kollektive Arbeitsniederlegung verletzt – nach dem Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland – nicht ihre Arbeitspflicht, da für die Dauer des Streiks das Beschäftigungsverhältnis als suspendiert gilt.

Der Streik kann sehr verschiedenartige Ziele und Adressaten haben. Im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie soll ein Streik, der erst nach Ablauf der Friedenspflicht zulässig ist, die Arbeitgeber dazu bewegen, den Forderungen der Gewerkschaften durch Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrags nachzukommen. Eine wirkungsvolle Interessendurchsetzung ist den Gewerkschaften nur möglich, wenn sie ihren Forderungen durch Streiks Nachdruck verleihen können. Als wilder Streik wird die nicht von einer Gewerkschaft autorisierte Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern bezeichnet. Politische Streiks sollen Parlament und Regierung unter Druck setzen mit dem Ziel, dass bei deren Entscheidungen die Interessen der Streikenden berücksichtigt werden. In politisch zugespitzten Situationen können sie zu Generalstreiks auswachsen, die die Wirtschaft eines ganzen Landes lahmlegen.

Das verdeutschte Lehnwort Streik entstand ersichtlich im Jahre 1810 aus „die Arbeit einstellen, schlagen“ (englisch strike), das in England seit 1768 nachgewiesen ist. Als 1768 in Sunderland Seeleute gegen schlechte Arbeitsbedingungen kämpfen wollten, gingen sie an Bord einiger im Hafen liegender Schiffe und ließen deren Rahen herunter (englisch strike the sails, deutsch die Segel streichen), um sie am Auslaufen zu hindern. Noch im selben Jahr verbreitete sich das Wort „strike“ für die Arbeitsniederlegung außerhalb der Seefahrt, vor allem in den Kohlegruben von Wales. Ebenfalls noch im Jahre 1768 streikten die Hutmacher und verweigerten die Arbeit, bis ihre Löhne angehoben wurden (englisch This day the hatters struck and refused to work till their wages are raised).

Seit 1810 und bis Anfang des 20. Jahrhunderts war im Deutschen die Schreibweise Strike verbreitet, die vor allem im Zusammenhang mit englischen Arbeitskämpfen verwendet wurde. Seit 1865, insbesondere in Verbindung mit dem Dreigroschenstreik, wurde der Begriff auch mit Deutschlandbezug verwendet, ab 1890 findet sich auch die Schreibweise streiken. In Gesetzestexte fand der ursprünglich mit der Sprache der Arbeiter assoziierte Begriff erst nach 1945 Eingang.

Die englische Urform findet sich heute für den Streik außer im Deutschen in vielen Fremdsprachen wieder (dänisch strejke, schwedisch strejk, norwegisch streik, kroatisch štrajk, serbisch-kyrillisch штрајк, polnisch straik oder ungarisch sztrájk).

Streiks in vorindustrieller Zeit

Mit dem Schlachtruf „Wir sind hungrig!“ wird in einem Papyrus des Schreibers Amun-Nechet vom ersten bekannten Streik der Geschichte, dem Streik von Deir el-Medineh, berichtet. Die mit dem Bau der Königsgräber in Theben-West im Alten Ägypten beschäftigten Arbeiter legten am 10. Peret II (4. November) 1159 v. Chr. im 29. Regierungsjahr der Regentschaft des Pharao Ramses III. die Arbeit nieder, weil sie seit achtzehn Tagen nicht mit ihrem Deputat an Getreide entlohnt worden waren. Zahlreiche Streiks sind auch aus der klassischen Antike überliefert, etwa solche der Bergwerksarbeiter, der Bauarbeiter, der Bäcker und der Bauern. Die Bauarbeiter in Sardes erreichten durch mehrere Streiks 459 v. Chr. sogar einen regelrechten Tarifvertrag zur Regelung ihrer Arbeitsbedingungen.

Zahlreiche Streiks sind auch aus dem mittelalterlichen Deutschland bekannt. Der erste berichtete Streik im Heiligen Römischen Reich ist durch ein Dokument aus dem Jahr 1329 verbürgt: Damals streikten in Breslau die Gürtlergesellen ein Jahr lang. Ebenfalls legten Mitte des 14. Jahrhunderts in Speyer die Webergesellen aufgrund von niedrigen Löhnen ihre Arbeit nieder und lenkten erst nach mehreren Angeboten der Meister ein. Obwohl die Handwerkerzünfte die Zahl der Meister und Lehrlinge begrenzten, gab es besonders in den größeren Städten ein Überangebot an Arbeitskräften und die Meister nutzten diese Situation aus. Auch kam es aus einem ungewöhnlichen Grund im 15. Jahrhundert zu einem zehnjährigen Streik: Aufgrund eines Streites über ihren Platz an der Spitze einer Festtagsprozession, der ihnen von anderen Zünften streitig gemacht wurde, streikten im Elsass die Colmarer Bäckergesellen. Die Stadt gab schließlich nach, als sich die Bäckerzünfte der Nachbarstädte mit den Colmarer Bäckern solidarisierten.

Auch auf dem Gebiet des heutigen Österreich gab es ab dem Mittelalter eine Reihe von Arbeitsniederlegungen, so den Streik der Salinenarbeiter in Tirol 1345. Während der Bauernkriege von 1525 streikten die Bergknappen in Salzburg und Tirol. Die Streikbewegung der Wiener Schuhmachergesellen begann 1715 und erreichte ihren Höhepunkt 1722.

Streiks in modernen Industriegesellschaften

Durch den dauerhaft auftretenden Konflikt zwischen Kapital und Arbeit als stabilen gesellschaftlichen Großgruppen setzten sich Streiks als Form der Interessenvertretung während der Industriellen Revolution weitgehend durch, obwohl staatlicherseits immer wieder versucht wurde, sie für illegal zu erklären.

Für Deutschland begann die Industrialisierung in der Mitte des 19. Jahrhunderts, während sie in England und Frankreich einige Jahrzehnte früher erfolgte und dementsprechend Streiks dort eine längere Geschichte haben. Ein früher Streik in Deutschland war 1850 der Textilarbeiterstreik im Kreis Lennep. Er wurde zum Vorreiter, obwohl in den 1850er Jahren Gewerkschaften und gewerkschaftsähnliche Vereine verboten waren: Allein im Jahr 1857 zählte man in Deutschland 41 Streiks. Als in den 1860er Jahren die Kämpfe zunahmen, konnte die Repression gegen Gewerkschaften und Arbeiterbewegung nicht mehr aufrechterhalten werden. Der Dreigroschenstreik der Leipziger Buchdruckergesellen von 1863 trug zur Gewerkschaftsgründung bei.

In der Gründerzeit der 1870er Jahre führte die gute Konjunktur in Verbindung mit einem weiteren Industrialisierungsschub zu einer neuen Streikwelle. Deutschland war neben Frankreich und England zur dritten Industriemacht auf dem Kontinent aufgestiegen, dementsprechend wurden Streiks und Konflikte zwischen Kapital und Arbeiterbewegung zu einem Massenphänomen. Auch die einzelnen Streiks wurden größer: So beteiligten sich in Niederschlesien am Waldenburger Bergarbeiterstreik 1869/70 etwa 7000 Arbeiter. Im Jahr 1872 zählte man mindestens 362 Streiks mit etwa 100.000 Beteiligten.

Immer lauter wurde dabei der Ruf der Arbeiterbewegung nach einer Verbesserung des weitgehend ungeregelten rechtlichen Status der Arbeiter – erste Erfolge waren zu verzeichnen: Die Buchdrucker stritten im Frühjahr 1873 bereits erfolgreich um einen Tarifvertrag. Erste Erfolge von Streiks und Arbeiterbewegungen führten zur staatlichen Gegenreaktion: Im Jahr 1878 wurden auf Initiative von Bismarck die sogenannten Sozialistengesetze erlassen, mit denen sowohl Arbeiterparteien als auch Gewerkschaften verboten wurden. Man hoffte, auf diese Weise Streiks und Lohnforderungen unterdrücken zu können. Als Strategie der Integration wurden gleichzeitig erste Maßnahmen der Sozialgesetzgebung verwirklicht.

Der Kampf der Arbeiter um bessere Lebensbedingungen ließ sich jedoch nicht einfach verbieten – Streiks traten trotz Verbot immer wieder auf. Während der weiteren Geschichte des Kaiserreichs kam es insbesondere im Ruhrbergbau zu großen Streiks, denn hier verweigerten sich die Unternehmer jeder Form von Kompromiss. Unter dem scharfen antigewerkschaftlichen Kurs der Bergbauunternehmer eskalierten in den Jahren 1889 und 1905 zwei revierweite Streiks zu bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen. Am Streik von 1889 beteiligten sich nahezu alle Bergarbeiter des Ruhrgebiets, rund 90.000 Personen, ohne dass es einen zentralen Streikaufruf gegeben hatte. Eine für den Obrigkeitsstaat nicht unübliche militärische Intervention hatte bereits in der ersten Streikwoche elf Tote und zwei Dutzend Verwundete als Opfer zur Folge. Trotz der blutigen Niederschlagung war auch dieser Streik nicht erfolglos: Er führte zu ersten Gewerkschaftsgründungen im Ruhrgebiet, zudem trug er maßgeblich dazu bei, das unter Bismarck verhängte Sozialistengesetz zu Fall zu bringen: Im Jahr 1890 konnten Gewerkschaften und Arbeiterparteien wieder legal auftreten.

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