An diesem Tag

Stephan Brandner

Deutscher Jurist und Politiker (AfD)

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Stephan Günther Brandner (* 29. Mai 1966 in Herten) ist ein rechtsextremer deutscher Politiker (AfD). Er war von Dezember 2019 bis Juli 2026 einer von drei stellvertretenden Bundessprechern der Partei. Er ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages und war vom 31. Januar 2018 bis zu seiner Abwahl am 13. November 2019, die wegen vorangegangener Beschimpfungen und antisemitischer Ausfälle erfolgte, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages. Stephan Brandner war zudem Spitzenkandidat der rechtsextremen AfD Thüringen zur Bundestagswahl 2017 sowie Direktkandidat auf Listenplatz 1 bei der darauffolgenden Wahl 2021. Zuvor hatte er von 2014 bis 2017 dem Thüringer Landtag angehört. Er wird dem völkisch-nationalistischen Flügel der AfD zugeordnet.

Stephan Brandner legte 1987 das Abitur am Städtischen Gymnasium Herten ab, absolvierte anschließend bis 1990 eine Ausbildung zum Industriekaufmann in Castrop-Rauxel bei der Klöckner-Becorit GmbH und war dort kurze Zeit als Angestellter tätig. Danach studierte er bis 1994 Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg. 1990 hielt er sich in Südafrika auf und 1994 in Südamerika. Von 1994 bis 1996 absolvierte er sein Referendariat in Memmingen, Kempten und München. Seit 1997 ist er als Rechtsanwalt tätig, zunächst in München, danach in Gera.

Brandner ist langjähriges Mitglied im Verein Deutsche Sprache. Er engagierte sich vor 1990 für die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte. Er war knapp 30 Jahre lang Mitglied und Alter Herr der katholischen Studentenverbindung KStV Agilolfia Regensburg im Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine und wurde im Januar 2020 von dieser ausgeschlossen. Nach Angaben der Agilolfia handelt es sich um den ersten Ausschluss eines Mitgliedes in der Geschichte der Korporation. Brandner war römisch-katholisch, bis er 2023 aus der Kirche austrat. Von 2003 bis 2015 war er Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Thüringen.

Brandner ist verheiratet und mehrfacher Vater. Er lebt in Gera.

Als Jugendlicher wurde Brandner Mitglied der Jungen Union (JU), später dann der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU). Während seines Studiums und der weiteren Ausbildung in Bayern (Regensburg, Memmingen, München) war er Mitglied der Christlich-Sozialen Union (CSU), nach dem Umzug nach Thüringen 1997 wieder der CDU. Später trat er aus der CDU aus. Brandner ist seit November 2013 Mitglied der Alternative für Deutschland, die im April desselben Jahres gegründet wurde. Seitdem ist er zusammen mit Michael Kaufmann Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Gera–Jena–Saale-Holzland-Kreis. Bei den Kommunalwahlen in Thüringen 2014 kandidierte er auf der Liste der Bürgerschaft Gera für ein Mandat im Geraer Stadtrat.

Bei der Landtagswahl in Thüringen 2014 zog Brandner über die Landesliste der AfD Thüringen in den Thüringer Landtag ein. Dort wurde er Vorsitzender des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion.

Nachdem Brandner bei einer ersten Wahl im Frühjahr 2015 die notwendige Zweidrittelmehrheit verfehlt hatte, wurde er schließlich am 4. November 2015 vom Landtag in den Thüringer Richterwahlausschuss gewählt. Da alle Fraktionen im Ausschuss vertreten sein müssen, war der Ausschuss erst nach seiner Wahl arbeitsfähig.

Im Februar 2017 wurde Brandner auf dem Parteitag der AfD Thüringen auf den ersten Platz ihrer Landesliste für die Bundestagswahl 2017 mit 201 von 220 abgegebenen Delegiertenstimmen gewählt. Der Landesvorsitzende Björn Höcke hatte im Vorfeld auf die Kandidatur verzichtet und Brandner zur Wahl empfohlen. Die AfD wurde in Thüringen zweitstärkste Kraft, so dass Brandner als einer von fünf Kandidaten über die Landesliste seiner Partei in den Bundestag einzog. Mandatsnachfolger im Thüringer Landtag wurde Klaus Rietschel.

Bei den Kommunalwahlen in Thüringen 2019 zog Brandner in den Stadtrat von Gera ein.

Arbeit als Bundestagsabgeordneter

Am 31. Januar 2018 wurde Brandner zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags gewählt. Die Wahl war erforderlich geworden, weil mehrere Ausschussmitglieder Widerspruch gegen Brandner eingelegt hatten. Im Normalfall werden die Nominierten ohne Wahl zum Vorsitzenden bestimmt. Brandner ist darüber hinaus im Bundestag ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuss, im Ältestenrat und im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Zudem ist er als stellvertretendes Mitglied im Wahlausschuss sowie im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vertreten. Außerdem ist er Justiziar seiner Fraktion und Thüringer Landesgruppensprecher.

In einem Interview knapp ein Jahr nach Zusammentreten des 19. Deutschen Bundestags hob Brandner als die wichtigsten Gesetzesinitiativen hervor, an denen er maßgeblich beteiligt war: „Wir wollen die Dieselfahrer schützen, den ‚Soli‘ abschaffen, Steuern senken, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz abschaffen, Deutsch als Landessprache festschreiben, die Altersfeststellung von angeblich minderjährigen Flüchtlingen ausweiten und Messerstraftaten verhindern.“ Aus der Opposition konnte die AfD keinen dieser Inhalte durchsetzen.

Neben der Forderung zu Deutsch als Landessprache verfasste Brandner einen weiteren Antrag auf Änderung des Grundgesetzes. Art. 4 Abs. 2 („Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“) solle in die Verwirkungsregel nach Art. 18 aufgenommen werden. Konkret hatte Brandner dabei muslimische Hassprediger im Blick. Der Rechtswissenschaftler Helmut Aust verwies dagegen auf bereits jetzt gesetzlich mögliche Einschränkungen der Religionsfreiheit. Da es aus guten Gründen seit 1949 nur vier, allesamt erfolglose, Verfahren der Grundgesetzverwirkung vor dem Bundesverfassungsgericht gegeben habe, sei der Antrag „überflüssige Symbolpolitik“. Brandner sah jedoch die Möglichkeit, über die nachträgliche strafrechtliche Verfolgung von Aufrufen zu Gewalt hinaus könne zum Beispiel ein in die Zukunft reichendes Verbot zu predigen gegen einzelne Personen verhängt werden.

Auf Ablehnung im Bundestag stieß der Antrag, die im Juni 2017 eingeführte gleichgeschlechtliche Ehe wieder abzuschaffen. Diese verstoße gegen GG Art. 6, den Schutz von Ehe und Familie. In ihrer Gegenrede betonte die SPD-Abgeordnete Barbara Hendricks die Veränderung des Ehebegriffs und die zur Zeit der Verabschiedung des Grundgesetzes kaum vorstellbare Akzeptanz von Homosexualität.

Am 8. Mai 2021 wurde Brandner von der thüringischen AfD erneut auf Listenplatz 1 für die Bundestagswahl 2021 gewählt. Die Abstimmung gewann er mit 74,65 % gegen den Bundestagsabgeordneten Robby Schlund. Bei der Bundestagswahl 2021 gewann Brandner mit 29,0 % der Erststimmen das Direktmandat im Bundestagswahlkreis Gera – Greiz – Altenburger Land.

Brandner gilt als Vertrauter des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden und einflussreichsten Protagonisten des völkischen Flügels der Partei, Björn Höcke. Weil Höcke nicht für ein Bundestagsmandat kandidierte, schrieb die Neue Osnabrücker Zeitung, Brandner „könnte somit eine Art Berliner Vertreter für Höcke und den völkisch-nationalen Flügel werden“. „Im Gegensatz zu Höckes missionarischer Sprödigkeit“, so der Journalist und Autor Martin Debes, präsentiere sich Brandner, „je nach Anlass, als Krawallmacher, Karnevalist oder Kumpel“.

Mit dieser extremen politischen Positionierung wurde Brandner am 30. November 2019 durch den AfD-Bundesparteitag in Braunschweig zu einem von drei stellvertretenden Bundessprechern seiner Partei gewählt. Er setzte sich gegen die als moderater geltenden Kandidaten Uwe Junge und Albrecht Glaser durch. Er amtierte bis Juli 2026.

Im Herbst 2025 sagte die Populismus-Forscherin Anna-Sophie Heinze, Parteien wie die AfD bräuchten „solche sehr bekannten und auch mehr als strittigen Personen, um rechtsradikale und rechtsextreme Positionen immer mehr in den gesellschaftlichen Mainstream zu bekommen [und] Grenzen zu verschieben“.

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