Der Spanische Erbfolgekrieg war ein zwischen 1701 und 1714 ausgetragener dynastischer Erbfolgekrieg zwischen den Herrscherhäusern Habsburg und Bourbon um die Nachfolge Karls II., des letzten Habsburgers auf dem spanischen Thron, und um das Mächtegleichgewicht in Europa.
Im Kampf um die Herrschaft über Spanien, dessen europäische Nebenländer und sein ausgedehntes Kolonialreich standen sich das Frankreich Ludwigs XIV. und die Alliierten der Haager Großen Allianz gegenüber. In dieser hatten sich die Habsburgermonarchie und das Heilige Römische Reich mit dem Königreich England, den Vereinigten Niederlanden, Preußen und weiteren Mächten verbündet.
Das Aussterben der spanischen Linie des Hauses Habsburg war seit den 1690er Jahren absehbar. Als Erben des kinderlosen Karl II. kamen am Ende nur zwei Nachkommen seines Vaters, König Philipps IV. von Spanien, in weiblicher Linie infrage: der französische Prinz Philipp von Anjou, Enkel König Ludwigs XIV., oder der österreichische Erzherzog Karl, Sohn Kaiser Leopolds I. Um einen Krieg um das Erbe zu vermeiden, schlossen die europäischen Mächte 1698 und 1699 zwei Teilungsverträge ab. In Madrid setzte sich jedoch eine starke Hofpartei dafür ein, den von Spanien beherrschten Länderkomplex möglichst ungeteilt zu erhalten. Dazu gehörten die Königreiche Neapel, Sizilien und Sardinien, das Herzogtum Mailand, die Spanischen Niederlande und die ausgedehnten überseeischen Besitzungen des Spanischen Kolonialreichs in Amerika, Afrika und Asien. Unterstützt vom französischen Gesandten gelang es den Granden, Karl II. dazu zu bewegen, Philipp von Anjou testamentarisch als Alleinerben einzusetzen. Bald darauf, am Allerheiligentag des Jahres 1700, starb der König.
Als der Inhalt seines Testaments am französischen Hof bekannt wurde, entschied Ludwig XIV., sich nicht an den jüngsten Teilungsvertrag zu halten, sondern die spanische Krone im Namen seines Enkels anzunehmen. Dies wiederum veranlasste Leopold I., im Frühjahr 1701 militärisch gegen das spanische Mailand vorzugehen. Im Spätsommer traten die Seemächte England und die Niederlande der erneuerten Allianz gegen Frankreich bei. Der Krieg endete erst nach über zehn Jahren durch den Frieden von Utrecht von 1713 und den Rastatter Frieden von 1714. Frankreich gelang es zwar, Philipps Anrecht auf den spanischen Thron durchzusetzen, aber das Ergebnis des Konflikts war schließlich doch die Teilung und der endgültige Niedergang der habsburgischen Linie der Monarchie in Spanien sowie die Eindämmung des französischen Hegemoniestrebens. Österreich stieg dagegen zur europäischen Großmacht und Großbritannien zu einer führenden Seemacht auf. Bis heute nachwirkende Folgen des Kriegs sind das Königtum der spanischen Bourbonen und der britische Besitz Gibraltars.
Der Spanische Erbfolgekrieg war ein letzter Kulminationspunkt des 250 Jahre währenden habsburgisch-französischen Gegensatzes. Die Kämpfe in Europa fanden vor allem in Spanien, den Niederlanden, im Rheinland, in Bayern und in Oberitalien statt. Mit dem Queen Anne’s War von 1702 bis 1713, dem zweiten der vier „Franzosen- und Indianerkriege“, in denen Frankreich und Großbritannien um die Vorherrschaft in Nordamerika fochten, reichten die Auseinandersetzungen jedoch weit über den alten Kontinent hinaus. Wegen seiner Dauer und seiner Ausdehnung gilt der Konflikt vielen Historikern nicht als begrenzter Kabinettskrieg des 18., sondern vielmehr als ein Vorläufer der Weltkriege des 20. Jahrhunderts.
Künftige Thronfolge in Spanien
In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurde die künftige spanische Thronfolge zum Gegenstand allgemeiner Aufmerksamkeit der europäischen Diplomatie. König Karl II. war kinderlos. Nach seinem Tod wäre die spanische Linie des Hauses Habsburg erloschen. Drei mögliche Thronanwärter kamen in Frage:
Philipp von Anjou, Erzherzog Karl und Kurprinz Joseph Ferdinand von Bayern.
Für Philipp von Anjou machte sich dessen Großvater, der französische König Ludwig XIV., stark. Philipps Urgroßmutter, die spanische Infantin Anna von Österreich, war eine Tochter des früheren spanischen Königs Philipps III. (gestorben 1621, Großvater von Karl II.). Ferner hatte Philipp Maria Teresa von Spanien (gestorben 1683) zur Großmutter. Sie stammte aus dem Haus Habsburg und war seit 1660 Gemahlin des französischen Königs Ludwig XIV. Sie war die älteste Tochter von Philipp IV. (gestorben 1665, Vater von Karl II.), und ihre männlichen Nachkommen (u. a. Philipp) hatten legitime Ansprüche auf die spanische Krone.
Die Gegner Philipps von Anjou fürchteten ein Übergewicht Frankreichs durch die Vereinigung der gewaltigen Ressourcen Spaniens und Frankreichs. Sie wiesen diesen Erbanspruch mit der Begründung ab, dass Maria Teresa von Spanien bei ihrer Heirat mit Ludwig XIV. auf ihr Erbe verzichtet habe. König Ludwig XIV. ließ diesen Erbverzicht allerdings für ungültig erklären: Im Heiratsvertrag (1659) war vereinbart worden, dass Spanien für den Erbverzicht 500.000 Gold-Ecu zahlen werde. Diese Zahlung war aber nie erfolgt.
Erzherzog Karl war der zweite Sohn des römisch-deutschen Kaisers Leopold I., des Oberhauptes der österreichischen Habsburger. Leopold hatte bestimmt, dass der erste Sohn (Joseph I.) ihn in Österreich beerben und auch zum römisch-deutschen Kaiser gewählt werden sollte. Der zweite Sohn Karl sollte das spanische Erbe der Habsburger antreten. Zugunsten Karls wurden mehrere Argumente ins Feld geführt:
Allgemein sei das Haus Habsburg eine Nebenlinie der spanischen Monarchie.
Karls Vater Leopold war ebenfalls ein Enkel Philipps III. von Spanien, wie Ludwig XIV. von Frankreich.
Karls Vater Leopold war außerdem auch der Gemahl der Margarita Teresa. Sie war die jüngere Tochter des einstigen spanischen Königs Philipps IV. und hatte, anders als ihre Halbschwester Maria Teresa, bei ihrer Heirat nicht auf ihr Erbe verzichtet.
Doch auch für den Fall, dass Erzherzog Karl der Erbe in Spanien würde, befürchteten Gegner eine zu große Machtzusammenballung. Alle habsburgischen Lande würden wieder in einem Haus zusammenkommen, wie in der Zeit Karls V. Außerdem hätte der ältere Bruder Joseph I. sterben können, so dass sowohl das österreichische als auch das spanische Erbe in Karls Händen gewesen wäre. (Es war nicht vorhersehbar, dass Joseph überraschend früh tatsächlich schon im Jahr 1711 sterben würde.)
Neben Frankreich und Österreich war England eine bedeutende Macht der Zeit (bereits in Personalunion mit Schottland, ab 1707 real vereinigt). König Wilhelm III. von Oranien war außerdem Statthalter der Sieben vereinigten Provinzen (nördliche Niederlande); dies war eine militärische und auch politisch einflussreiche Position. England und die Niederlande wollten verhindern, dass Spanien samt Kolonien an Frankreich oder Österreich fiel. Darum drängten sie den kranken König Karl II., einen dritten Kandidaten zum Erben einzusetzen: Kurprinz Joseph Ferdinand von Bayern. Er war der Sohn des Kurfürsten Maximilian II. Emanuel von Bayern und dessen erster Ehefrau, Maria Antonia. Sie war nicht nur Tochter Kaiser Leopolds I., sondern auch dessen erster Gemahlin, der Infantin Margarita Teresa von Spanien. Das machte Joseph Ferdinand zum Urenkel Philipps IV. von Spanien.
Außerdem dachten England und die Niederlande sich einen umfangreichen Teilungsplan für die spanischen Besitzungen in den südlichen Niederlanden und Italien aus. Auf diese Weise sollten Frankreich und Österreich entschädigt werden. Allerdings starb Joseph Ferdinand schon am 6. Februar 1699 (also ein Jahr vor König Karl II.).
Nach diesem plötzlichen Tode schlossen Wilhelm III. und der französische König Ludwig XIV. am 25. März 1700 einen neuen Teilungsvertrag. Danach sollte Erzherzog Karl die spanische Krone erhalten. Philipp von Anjou, der Enkel Ludwigs, würde Neapel, Sizilien, Guipuzcoa und Mailand bekommen. Dies war für Frankreich verlockend, da es schon seit den Italienkriegen des 16. Jahrhunderts die Hegemonie in Italien angestrebt hatte. Kaiser Leopold I. lehnte den Teilungsvertrag jedoch ab. Daher fühlte sich auch Ludwig XIV. nicht an ihn gebunden.