Die Sozialistische Reichspartei (SRP), seltener Sozialistische Reichspartei Deutschlands (SRPD), war eine nationalsozialistisch ausgerichtete politische Partei in der Bundesrepublik Deutschland, die sich selbst in der Tradition der NSDAP sah. Verankert war die Partei vor allem in Nordwestdeutschland.
Die SRP war 1952 die erste politische Partei, die in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines Parteiverbots-Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde. 1956 folgte mit dem KPD-Verbot das zweite und bislang letzte Parteiverbot der Bundesrepublik.
Nicht zu verwechseln ist die SRP mit der der Sozialdemokratie nahestehenden Sozialrepublikanischen Partei Deutschlands, für die ebenfalls die Abkürzung SRPD gebraucht wird und die in der Weimarer Republik von 1932 bis 1933 als Kleinpartei unter ihrem Vorsitzenden Otto Hörsing zur Wahl stand.
Der NS-Staat unter Führung von Adolf Hitler regierte zwischen 1933 und 1945 als diktatorisches Einparteiensystem, nachdem die NSDAP die anderen politischen Parteien entweder aufgelöst oder in die Selbstauflösung gezwungen hat. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa im Mai 1945 bildeten sich, zunächst im Rahmen der Besatzungszeit (Berliner Erklärung (5. Juni 1945), Potsdamer Abkommen (2. August 1945)), neue politische Organisationen aller ideologischen Bewegungen. Strömungen des Rechtsextremismus wurden von verschiedenen Parteien bedient, u. a. der DKP-DRP (die wiederum aus der Deutschen Konservativen Partei und der Deutschen Aufbaupartei hervorgegangen war), der NDP in Hessen und der von Fritz Dorls im Frühjahr 1949 gegründeten Gemeinschaft unabhängiger Deutscher. Dorls’ Gruppierung fusionierte 1949 mit der DRP und schloss mit ihr für die Bundestagswahl 1949 ein Wahlbündnis.
Zwischen 1948 und 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausgearbeitet, auf Grundlage dessen schließlich am 23. Mai 1949 die westdeutsche Bundesrepublik gegründet wurde. Artikel 21 des Grundgesetzes definierte das Parteienrecht und unter anderem auch das Parteiverbot, das dann 1952 gegen die SRP ausgesprochen wurde.
Bei der Bundestagswahl 1949 erzielte die DKP-DRP ein starkes Ergebnis von 273.129 Stimmen (8,1 Prozent) in Niedersachsen und Dorls wurde überregional als starke Stimme des radikalen Nationalkonservatismus bekannt. Dorls gewann ein Bundestagsmandat, ebenso wie Fritz Rößler, der unter dem falschen Namen „Franz Richter“ in den Bundestag einzog. Dorls und Rößler traten später beide zur SRP über. Rößler wurde 1952 im Zuge des Verbotsverfahrens gegen die SRP enttarnt.
Die meisten rechtsgerichteten Parteien enthielten in den späten 1940ern sowohl gemäßigt-konservative als auch radikal-ultranationalistische Elemente, und die gemäßigten Flügel überwogen schon bald in der DKP-DRP, der NDP und der DP. Die radikalen Ultranationalisten aller besagten Parteien waren wegen der politischen Vorgänge (Nürnberger Prozesse, Entnazifizierung) frustriert und suchten deshalb eine neue explizit radikale politische Heimat. Die radikalen Stimmen innerhalb der DRP bezeichneten die Versuche der Parteiführung, sich nach der Wahl mit dem Wahlsieger Konrad Adenauer und der Regierungskoalition (CDU/CSU/FDP/DP) zu arrangieren, als Verrat an den Wahlversprechen.
Stattdessen erklärte sich die radikale Fraktion als Teil der „sozialistischen Wolfsburger Linie“ das Ziel der „Sammlung aller wahrhaften Deutschen durch kämpferisches Bekenntnis und Verpflichtung auf ein klares sozialistisches und nationales Programm zur Überwindung der deutschen Not“. Die Führung der DKP-DRP distanzierte sich von diesen Äußerungen, insbesondere von sozialistischen Bezügen. Die radikal-nationalistischen Flügel der DKP-DRP, NDP und DP spalteten sich bald, von der DRP ausgehend, von ihren Mutterparteien ab. Dieser Prozess wurde durch die DRP-Parteiausschlüsse (auf Druck der Besatzungsbehörden unter Androhung des Parteiverbots) von Fritz Dorls, Gerhard Krüger und Otto Ernst Remer, einem ehemaligen Generalmajor der Wehrmacht und Gegner des Attentats vom 20. Juli 1944, noch zusätzlich beschleunigt. Remer war nach dem Zweiten Weltkrieg schnell ins Visier der amerikanischen und britischen Besatzungsbehörden und Geheimdienste geraten, von denen er im April 1946 als „sehr gefährlich“ und als „fanatischer Nazi“ eingeschätzt worden war.
Die Sozialistische Reichspartei entstand am 2. Oktober 1949 in Hameln als Abspaltung des nationalsozialistischen Flügels der DKP-DRP um Otto Ernst Remer und Fritz Dorls. Die weiteren der neun Mitgründer waren Wolfgang Falck, August Finke, Bernhard Gericke, Gerhard Heinze, Helmut Hillebrecht, Gerhard Krüger und Wolf Graf von Westarp. Sie bildeten (außer Remer und von Westarp, die verzichteten) auch den ersten Parteivorstand.
Prominenter Unterstützer der Partei war auch der ehemalige Luftwaffenoberst Hans-Ulrich Rudel, welcher der Partei gemeinsam mit Remer ein militaristisches Profil verlieh. Auch der ehemalige SS-General Leo von Jena trat in der ersten Zeit, zwischen 1949 und 1950, in der SRP als Redner auf. Er unterstützte die Partei anfänglich auch mit großzügigen Geldspenden in der Hoffnung, in den Parteivorstand aufzurücken. Als von Jena 1950 auf dem Parteitag dennoch nicht in den Vorstand gewählt wurde, zog er sich enttäuscht aus jeglicher politischer Tätigkeit zurück.
Im März 1950 wurde die SRP zum ersten Mal in geheimdienstlichen Unterlagen der Bundesrepublik als politisch extremistische Organisation erfasst. Die Partei wurde schnell zum größten Sammelbecken rechtsextremer Kräfte in der Bundesrepublik und überwand dabei andere Organisationen wie die Vaterländische Union, die Deutsche Aktion, die Nationale Union, die Nationale Rechte und viele mehr.
Die SRP versprach sich große Wahlerfolge in den Teilen der westdeutschen Bevölkerung, die Ziel der Nachkriegspolitik der Alliierten geworden waren, insbesondere mit ehemaligen Mitgliedern der NSDAP und mit den Heimatvertriebenen, und stellte diese Bevölkerungsteile in parteiinterner Publizistik als Grundlage einer radikalen nationalen Bewegung dar, konnte jedoch nie an die Wahlerfolge der NSDAP in den frühen 1930ern anknüpfen.
Während des Koreakrieges (1950 bis 1953) lehnte die SRP, wie die KPD auch, die UN-Intervention (unter Führung der USA) ab und machte sich für die UdSSR als potenziellen Bündnispartner gegen die westlich gebundene Adenauer-Regierung stark. Die SRP erhielt bis 1952 finanzielle Unterstützung durch Geheimdienste der Sowjetunion, was spätestens ab Dezember 1950 auch amerikanischen Behörden bekannt war. Die SRP hatte sich früh zu einem Kurs einer „nationalistisch-neutralistischen“ Ablehnung einer Anbindung an entweder die USA oder die UdSSR bekannt, und wurde deswegen Ziel stetiger Überwachung durch amerikanische Geheimdienstbehörden, die bald wöchentliche Berichte über die Arbeit der SRP anfertigten.
Die Partei beteiligte sich auf überregionaler Ebene erstmals 1950 an den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, blieb aber mit 0,2 bzw. 1,6 Prozent ohne Mandat.
Am 19. September 1950 beschloss die Bundesregierung mit dem sogenannten Adenauer-Erlass, die Mitgliedschaft von Beamten in 13 Organisationen als Verletzung der Treuepflicht einzustufen. Unter diesen Organisationen waren elf linksextreme und zwei rechtsextreme Gruppierungen, und die SRP war eine der beiden rechtsextremen Gruppen (neben der „Strasser-Bewegung“).
Die SRP errang bei der Landtagswahl in Niedersachsen im Mai 1951 11,0 Prozent der Stimmen und 16 Sitze, darunter vier Direktmandate in Wahlkreisen. Ihren größten Erfolg erzielte sie mit 21,5 Prozent der Stimmen im damaligen Regierungsbezirk Stade und in der Stadt Holzminden mit 30 Prozent. Im Wahlkreis Verden lag sie mit 27,7 Prozent der Stimmen sogar noch um 6,2 Prozentpunkte über dem Regierungsbezirksdurchschnitt.
Im Oktober 1951 konnte die Partei bei der Bürgerschaftswahl in Bremen 7,7 Prozent der Stimmen und damit acht Mandate gewinnen.
Bei der Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung in Baden-Württemberg 1952, die später zum ersten Landtag Baden-Württembergs wurde, erreichte die SRP 2,4 %.