An diesem Tag

Sixtus V.

Papst (1585–1590)

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Sixtus V. (* 13. Dezember 1521 als Felice Peretti di Montalto in Grottammare, Marken; † 27. August 1590 in Rom) war von 1585 bis zu seinem Tod Papst der römisch-katholischen Kirche. Sittenstreng, strafte er Verstöße im moralischen Bereich auch mit dem Galgen ab. Im administrativen Bereich führte Sixtus V. tiefgehende Reformen ein, unter anderem schuf er 1588 die noch heute bestehenden Kardinalskongregationen.

Felice Peretti (kroatisch Srećko Perić) war der Sohn des aus der Bucht von Kotor stammenden Kroaten Piergentile und der Italienerin Marianna Peretti, einfachen Bauern. Felice hatte einen älteren Bruder, Prospero, und eine jüngere Schwester, Camilla. Nachdem er als Siebenjähriger zunächst ins Augustinerkloster von Grottammare gegangen war, kehrte die Familie 1530 nach Montalto zurück, wo Felice seinem Onkel, dem Franziskaner Salvatore Ricci, anvertraut wurde.

Im Jahr 1534 trat Felice als Novize in den bei Montalto gelegenen Konvent der Franziskaner-Konventualen ein. Sein Onkel Salvatore, ein Bruder seiner Mutter, war ebenfalls Franziskanerpriester in diesem Kloster. Im Jahr 1540 begann er das Philosophiestudium in Ferrara und kam 1543 zum Theologiestudium nach Bologna. 1544 wurde er nach Rimini, 1546 nach Siena versetzt, wo er seine Ausbildung fortsetzte. Hier wurde er im Jahre 1547 zum Priester geweiht. Am 26. Juli 1548 erlangte er den Magister der Theologie in Fermo.

1551 wurde Felice Peretti Regens des Seminars in Siena, nachdem er seit 1548 am Seminar der Franziskaner in Macerata unterrichtet hatte. Da er ein ausgezeichneter Prediger war, wurde er auf Empfehlung des Kardinals Rodolfo Pio di Carpi, des Protektors des Franziskanerordens, im Jahr 1552 als Fastenprediger nach Rom bestellt. 1553 nahm er am Generalkapitel seines Ordens in Genua teil und wurde noch im selben Jahr zum Regens des Seminars in Neapel bestimmt. Im Jahre 1557 wurde er als apostolischer Inquisitor nach Venedig gesandt und am 16. Juli 1560 zum Konsultor der römischen Inquisition ernannt. Er nahm als Mitglied dieser Kongregation am Konzil von Trient teil. 1558 initiierte und unterstützte er die Gründung der Gürtelbruderschaft des hl. Franziskus, der er später als Papst besondere Privilegien verlieh.

Im Jahre 1565 hielt sich Peretti in Spanien auf, um als Inquisitor eine Untersuchung hinsichtlich des Erzbischofs Bartolomé de Carranza von Toledo vorzunehmen. Von 1566 bis 1568 war er Generalvikar seines Ordens. Am 15. November 1566 wurde er zum Bischof des Bistums Sant’Agata de’ Goti berufen. Am 17. Mai 1570 erfolgte seine Erhebung zum Kardinal durch Papst Pius V. Im Jahr 1571 wurde er Bischof von Fermo. In dieser Stadt finden sich noch heute seine Spuren, vor allem eine vom toskanischen Bildhauer Accursio Baldi 1590 geschaffene Bronzestatue über dem Portal des Palazzo Comunale, des alten Rathauses. Sie wurde gemäß der Inschrift von der Stadt Fermo gestiftet, um an die Erhebung des bisherigen Bistums zum Metropolitanerzbistum zu erinnern, die am 24. Mai 1589 erfolgte, sowie an die Gewährung von Privilegien für die Universität. Einige Sakralgegenstände im Domschatz sind als Geschenke des Papstes hierher gelangt. Den Heimatort seiner Familie, Montalto, erhob Sixtus am 24. November 1586 zum Bistum, das seit dem 30. September 1986 Teil des Bistums San Benedetto del Tronto-Ripatransone-Montalto ist.

Nach dem Tode von Papst Gregor XIII. am 10. April 1585 traten 42 Kardinäle am Ostersonntag, dem 21. April, zum Konklave zusammen. Schon am 24. April wurde Kardinal Peretti per Akklamation zum neuen Papst gewählt. Er legte sich den selten gewählten Papstnamen Sixtus zu, der auf zwei vermutlich griechische Päpste (sicher für Sixtus II.) der frühen Kirche namens Xystus zurückgeht und von Sixtus III. wiederaufgegriffen worden war. Die Namenswahl erfolgte aber in Erinnerung an Papst Sixtus IV., der ebenfalls Franziskaner gewesen war: Felice Peretti ging daher als Sixtus V. in die Geschichte ein. Sein schon in der Kardinalszeit benutztes Wappen zeigt einen steigenden Löwen, der in Anspielung auf Sixtus’ Nachnamen einen Zweig mit drei kleinen Birnen (italienisch „peretti“) hält. Der Löwe befindet sich hinter einem Schrägband, auf dem ein Stern und ein Sechsberg aufgelegt sind, wobei das letztere Symbol an den Ort Montalto erinnert. Eine seiner ersten Amtshandlungen als neuer Papst war die Ernennung seines Großneffen Alessandro Damasceni-Peretti di Montalto zum Kardinal. Damit folgte Sixtus in bescheidenem Maße dem Vorbild seiner Vorgänger, die im Sinne eines familiären Nepotismus Verwandte zu Kardinälen erhoben: Alessandro übernahm die Funktion als Kardinalnepot. Um auch den säkularen Weg seiner Familie zu ebnen, ermöglichte es Sixtus V. seiner Schwester Camilla, im Jahre 1588 das Marchesato von Venafro im südwestlichen Zipfel der heutigen Region Molise zu erwerben. Sohn ihrer Tochter Maria Felice war der genannte Kardinalnepot.

Sixtus V. war sittenstreng. Er bannte beispielsweise auch die Selbstbefriedigung. Er belegte mit seiner Bulle Effraenatam perditissimorum Vergehen wie Ehebruch, Homosexualität, Abtreibung, Inzest, Kuppelei und Verleumdung auch mit der Exkommunikation und Todesstrafe. So wurde 1556 eine Römerin gehenkt, welche die Ehre ihrer Tochter verkauft hatte. Dabei musste die Tochter eine Stunde lang bei der Gehängten stehen. Im August 1586 wurde eine „vornehme Römerin mit zwei Mitschuldigen“ hingerichtet.

In seinem Breve „Cum frequenter“ vom 27. Juni 1587 nahm Sixtus V. Stellung zu der Frage der Ehefähigkeit von Kastraten. Die Juristen und Theologen der vorausgegangenen Zeit hatten in dieser Frage die Befähigung zur Ehe in der Regel nicht von der Fähigkeit zur Fortpflanzung (potentia generandi) abhängig gemacht, die neben der Mäßigung der Begierde (sedatio concupiscentiae) als der Hauptzweck der Ehe angesehen wurde, sondern von der Befähigung zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs (potentia coeundi), und sahen diese dann beim Mann an die Fähigkeit zur Erektion und Penetration oder manchmal auch zusätzlich an die Fähigkeit zum Samenerguss gebunden, sofern der Samenerguss auch bei fehlender Eignung zur Fortpflanzung trotzdem für den wirklichen Vollzug der fleischlichen Vereinigung durch Mischung der Samen (commixtio seminum) oder für die sedatio concupiscentiae für erforderlich gehalten wurde. Der Anlass zu einer Stellungnahme ergab sich für Sixtus durch eine entsprechende Bitte des Nuntius von Spanien, der eine Klärung speziell für solche Kastraten erbat, welche zwar beider Hoden entbehrten und trotzdem zu Geschlechtsverkehr und Samenerguss fähig waren, hierbei aber, wie der Nuntius meinte, keinen „wahren Samen“, sondern nur eine samenähnliche, „zur Fortpflanzung und zur Erfüllung des Zwecks der Ehe nicht geeignete“ Flüssigkeit hervorbrachten. In seiner Antwort sprach Sixtus auch solchen Kastraten die Befähigung zur Ehe ab und verfügte die Annullierung schon bestehender Ehen. Der Wortlaut seiner Entscheidung, die vornehmlich als Invektive gegen eine unterstellte Fleischlichkeit und Niedrigkeit der Beweggründe solcher Eheschließungen gehalten ist und sich nur andeutungsweise auch auf juristische Argumentate bezieht, hat die Zeitgenossen und historische Deutung vor manche Interpretationsprobleme gestellt, wobei Unsicherheit heute unter anderem in der Frage besteht, ob er das Ehehindernis abweichend von der bis dahin vorherrschenden Auffassung schon in der mangelnden Eignung des Samens zur Fortpflanzung, oder aber in der fehlenden Eignung zu einer Mäßigung bewirkenden Stillung der Begierde sah, zu welcher der Papst den Betroffenen auch den Willen als Motiv der Vereinigung absprach.

Mit seiner Bulle Postquam verus vom 3. September 1586 setzte Sixtus die Zahl der Mitglieder im Kardinalskollegium auf maximal 70 fest. Außerdem organisierte er mit der Apostolischen Konstitution Immensa Aeterni Dei vom 22. Januar 1588 die Römische Kurie neu, indem er 15 Kardinalskongregationen für die Verwaltung des Kirchenstaates und die Belange der Gesamtkirche einsetzte. Damit verloren die einzelnen Kardinäle einige angestammte Rechte, die ihren Status als Kirchenfürsten ausmachten. Erst im Jahr 1958 erhöhte Papst Johannes XXIII. die Zahl der Kardinäle auf über 70.

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