Siegfried Buback, eigentlich Helmut Buback, (* 3. Januar 1920 in Wilsdruff; † 7. April 1977 in Karlsruhe) war ein deutscher Jurist. Vom 31. Mai 1974 bis zu seiner Ermordung amtierte er als Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof.
Seine Ermordung durch Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) wird gemeinhin als Auftakt des Terrorjahres 1977 betrachtet, das im Deutschen Herbst gipfelte.
Der Sohn eines Beamten besuchte das Gymnasium Franziskaneum im sächsischen Meißen, wo er 1938 das Abitur ablegte. Anschließend studierte er an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften und bestand 1941 die erste juristische Staatsprüfung. Am 11. April 1940 beantragte Buback die Aufnahme in die NSDAP und wurde zum 1. Juli desselben Jahres aufgenommen (Mitgliedsnummer 8.179.469). 1941 wurde er zur Wehrmacht eingezogen. Am 6. Dezember 1944 wurde Buback im Elsass durch einen Schulterschuss verwundet. Nach Kriegsende wurde er aus der englischen Kriegsgefangenschaft an Frankreich übergeben.
Buback kehrte im Juni 1947 aus der französischen Kriegsgefangenschaft zurück. Eine Beurteilung der Stadt Meißen im selben Jahr nahm an, dass Buback kein NSDAP-Mitglied gewesen sei, und stufte ihn als politisch unbelastet ein. Er gehörte nach 1945 keiner politischen Partei an. Nach dem Rechtsreferendariat legte Buback 1950 in Hannover die zweite juristische Staatsprüfung ab und wurde als Assessor im Oberlandesgerichtsbezirk Celle in den niedersächsischen Staatsdienst übernommen. 1953 wurde er dort Staatsanwalt, 1959 Erster Staatsanwalt. Nach seinem Wechsel zur Bundesanwaltschaft wurde er dort 1963 Oberstaatsanwalt und 1971 Bundesanwalt. Bei der Bundesanwaltschaft arbeitete er überwiegend für die Abteilung Landesverrat und war dort schon vor seiner Amtszeit als Generalbundesanwalt für die Fahndungen nach führenden RAF-Terroristen der ersten Generation verantwortlich.
Bundesweite Bekanntheit erlangte Buback zum ersten Mal 1962, als er in der Spiegel-Affäre die Ermittlungen gegen den Spiegel und dessen Herausgeber Rudolf Augstein wegen Landesverrats leitete. 1970 konnte er den 1967 von einem Trio um Manfred Ramminger durchgeführten Diebstahl einer Sidewinder-Rakete vom NATO-Flugplatz Zell bei Neuburg an der Donau aufklären.
Buback fasste 1969 in einem aufsehenerregenden Fall nach monatelanger, zunächst hoffnungslos erscheinender Suche die Soldatenmörder von Lebach und war führender Ermittler in der Guillaume-Affäre, die 1974 zum Rücktritt von Bundeskanzler Willy Brandt führte.
Am 31. Mai 1974 wurde Buback zum Nachfolger von Generalbundesanwalt Ludwig Martin berufen und in dieser Funktion mit der Aufklärung und Ahndung der Taten der Rote Armee Fraktion betraut, der er am Ende selbst zum Opfer fiel. Kurt Rebmann folgte ihm ins Amt des Generalbundesanwaltes.
Seit 1975 war Buback in die höchste Gefährdungsstufe eingeordnet worden, die bis zum Karlsruher Attentat mehrmals verlängert worden ist. Dadurch wurde ihm u. a. das Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel (selbst mit Begleitschutz) untersagt. Dass Buback weiterführenden Schutz in Form eines Begleitwagens abgelehnt hätte, was z. T. behauptet wird, ist widerlegt.
Am 7. April 1977 gegen 9.15 Uhr wurde Buback während der Fahrt von seiner Wohnung in Neureut zum Bundesgerichtshof auf offener Straße in seinem Dienstwagen (einem Mercedes-Benz 230.6) ermordet. Im Auto befanden sich außer Buback, der auf dem Beifahrersitz saß, noch sein Fahrer, der 30-jährige Wolfgang Göbel, und der 43-jährige Erste Justizhauptwachtmeister Georg Wurster, damals Leiter der Fahrbereitschaft der Bundesanwaltschaft.
Als der Mercedes an der Kreuzung Linkenheimer Landstraße (heutige Willy-Brandt-Allee) und Moltkestraße () an einer roten Ampel wartete, hielt rechts neben ihnen ein Motorrad, Typ Suzuki GS 750, mit zwei Personen, die olivgrüne Integralhelme trugen. Ohne von der Sitzbank abzusteigen, feuerte eine der Personen aus einem halbautomatischen Gewehr vom Typ HK43 fünfzehn Schüsse auf den Mercedes ab. Alle drei Männer im Pkw wurden getroffen. Nachdem der angeschossene Fahrer das Fahrzeug verlassen hatte, fuhr das mit einem Schaltgetriebe ausgestattete Auto noch einige Meter weiter. Bedingt durch ein leichtes Gefälle auf der Kreuzung überwand der Wagen den Bordstein am rechten Fahrbahnrand der Einmündung und rollte weiter, bis er an einem dortigen Pfosten zum Stillstand kam.
Buback und Göbel starben noch am Tatort, Wurster, der auf der Rückbank des Mercedes Platz genommen hatte, erlag am 13. April seinen Verletzungen. Zu der Tat bekannte sich das „Kommando Ulrike Meinhof“ der Rote Armee Fraktion, welches die Tat mit der angeblichen Ermordung der RAF-Terroristen Ulrike Meinhof, Holger Meins und Siegfried Hausner begründete. Die Ermordung war zuvor in den sogenannten „Haag/Mayer-Papieren“ im Jargon der RAF als „Aktion Margarine“ bezeichnet worden, in Anlehnung an das Produkt SB-Margarine, dessen Name die Initialen Siegfried Bubacks enthielt. Die Papiere wurden am 30. November 1976 bei der Verhaftung Siegfried Haags gefunden, konnten jedoch nicht rechtzeitig entschlüsselt werden.
An dem Staatsbegräbnis mit Zapfenstreich nahmen u. a. Bundespräsident Walter Scheel, Bundeskanzler Helmut Schmidt, sowie dessen Vizekanzler, der Innen- und Justizminister. teil.
Der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt sagte in seiner Rede bei der Trauerfeier für Siegfried Buback:
In einer Bekanntmachung der linksextremistischen Terrorgruppe Revolutionäre Zellen in der Zeitschrift Revolutionärer Zorn vom Mai 1977 wurde Zustimmung zur Ermordung geäußert:
Anlässlich des Attentats schrieb 1977 ein anonymer Autor unter dem Pseudonym Göttinger Mescalero einen Beitrag für die Göttinger AStA-Zeitung, in dem er zuerst seine spontane Reaktion auf den Tod von Buback als „klammheimliche Freude“ beschrieb, politisch jedoch derartige Morde ablehnte. Der Text wurde Gegenstand mehrerer Strafverfahren und heftiger öffentlicher Diskussionen.
Bis 2016 wurden Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt als Täter verurteilt, deren Täterschaft aber durch neue Veröffentlichungen in Frage gestellt wird. Wer tatsächlich auf dem Motorrad saß und wer die Todesschüsse abgab, ist bis heute unbekannt. Im Jahr 2010 begann, maßgeblich veranlasst durch die Nachforschungen und Veröffentlichungen des Sohnes Michael Buback (siehe unten), ein erneutes Strafverfahren gegen Verena Becker.
Bereits am 17. April 2007 hatte Michael Buback einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht, in dem er schrieb, dass sich bei ihm ein Informant gemeldet habe. Dieser habe ihm glaubhaft versichert, dass weder Christian Klar noch Knut Folkerts noch Günter Sonnenberg die Täter gewesen seien. Nach Aussagen anderer RAF-Angehöriger sei Folkerts sogar zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt nicht am Tatort gewesen, Sonnenberg habe dem Informanten zufolge das Motorrad gefahren. Knut Folkerts soll den Fluchtwagen in die Niederlande gelenkt haben und könnte, obwohl er nicht am Tatort gewesen ist, des gemeinschaftlichen Mordes schuldig sein. Der Spiegel berichtete am 21. April 2007 in seiner Online-Ausgabe, dass Buback von Stefan Wisniewski ermordet worden sei. Dies habe bereits in den 1980er Jahren Verena Becker berichtet. Da Mord nach deutschem Strafrecht nicht verjährt (§ 78 Abs. 2 StGB), wurde aufgrund des Bestehens eines Anfangsverdachts gegen Wisniewski am 25. April 2007, 30 Jahre nach der Tat, ein Ermittlungsverfahren (§ 160 StPO) wegen Mordverdachts eingeleitet.
Buch Der zweite Tod meines Vaters