Sezession (lateinisch secessio ‚Abspaltung, Abseitsgehen, Trennung‘; die Gebietsabtrennung ist auch als Separation bekannt) bezeichnet im Politischen die Loslösung einzelner Landesteile aus einem bestehenden Staat mit dem Ziel, einen eigenen unabhängigen und neuen souveränen Staat zu bilden oder sich einem anderen Staat anzuschließen. Im Zuge einer Sezession entstehen in der Regel ein oder mehrere staatliche Subjekte, und gleichzeitig existiert weiterhin der verkleinerte Altstaat, der oft auch als „Rumpfstaat“, „Reststaat“ oder „Schrumpfstaat“ bezeichnet wird. Obgleich jener vor der Teilung vorhandene Altstaat oder Zedent infolge seiner Kontinuität und Subjektidentität mit dem Rumpfstaat nicht zu den Nachfolgestaaten gehört, muss er nicht seinen traditionellen Namen behalten. Die Lostrennung eines Teilgebietes eines Staates kann unter Umständen dazu beitragen, schwere Menschenrechtsverletzungen zu beenden.
Als Separatismus (von lat. separatus für ‚getrennt‘, ‚(ab-)gesondert‘, ‚einzeln‘) werden Sezessionsbestrebungen einer Teilbevölkerung bezeichnet. Sie gehen oft – jedoch nicht zwangsläufig – mit kriegerischen Auseinandersetzungen einher. Im engeren Sinne steht der Separatismus für die ideologische Grundlage oder die politisch-soziale Aktion, die bei Erfolg zu einer Sezession führt, welcher der alte Staat in der heutigen Lesart nicht widerspricht. Separatismus kann, aber muss nicht identisch sein mit Regionalismus oder Nationalismus von Minderheiten.
Unter Völkerrechtlern ist umstritten, ob das Selbstbestimmungsrecht der Völker auch das Recht von Minderheiten einschließt, aus einem Staatsverband auszutreten. Die in der Rechtswissenschaft vorherrschende Meinung lehnt ein solches offensives Selbstbestimmungsrecht unter Hinweis auf das Integritätsinteresse bestehender Staatsverbände, also das defensive Selbstbestimmungsrecht, ab. Matthias Herdegen etwa vertritt dagegen die Ansicht, dass einer diskriminierten Minderheit, deren Menschenrechte fundamental verletzt werden und die vom Prozess der politischen Willensbildung ausgeschlossen ist, ein Recht auf Sezession einzuräumen ist.
Problematisch ist darüber hinaus, was eigentlich ein „Volk“ im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Völker ist. Wird etwa in einem Nationalitätenstaat eine Volksgruppe nicht als solche anerkannt, werden ihr auch keine Sonderrechte zugestanden.
Es existieren etliche sezessionistische Völker und Regionen, die sowohl friedlich als auch aggressiv und militärisch nach Unabhängigkeit streben oder auf die Verselbständigung von Staatsteilen hinwirken. Unter diesen besitzen einige de facto bereits die vollständige Kontrolle über ihr Territorium. Um allerdings in die Vereinten Nationen als eigenständiger Staat aufgenommen zu werden, bedarf es grundsätzlich einer Mehrheit in der UN-Vollversammlung; außerdem kann die Anerkennung als Staat im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beantragt werden, dessen fünf ständige Mitglieder (USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien) zustimmen müssen.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keinen Verfassungsartikel oder Gesetze, die den Austritt eines Gliedstaats oder bestimmten Gebiets regeln würden. Die Sezession wird damit weder erlaubt noch explizit verboten. Strafbar macht sich hingegen ausdrücklich, wer „mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt“ eine Sezession durchzuführen versucht („Hochverrat gegen den Bund“ gemäß § 81 StGB).
Am 16. Dezember 2016 beschloss das Bundesverfassungsgericht, einen Antrag der Bayernpartei nicht zur Entscheidung anzunehmen. Mit dem Antrag wollte die Bayernpartei die Zulassung einer Volksabstimmung über den Austritt des Freistaats Bayern aus der Bundesrepublik Deutschland erzwingen, wobei diese Abstimmung nur in Bayern erfolgen sollte. Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Ablehnung damit, dass die einzelnen Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“ seien, eine Änderung also nicht auf Landesebene erfolgen könne.
In den Vereinigten Staaten von Amerika hat der Oberste Gerichtshof im Fall Texas v. White entschieden, dass der Beitritt zur Union unwiderruflich ist und ein einseitiges Recht auf Sezession der US-Bundesstaaten demzufolge nicht besteht. Eine Sezession bedarf somit einer bundesrechtlichen Übereinkunft.
Als Separatisten werden radikale Kongregationalisten bezeichnet, die sich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts von der Kirche von England trennten, da ihnen die Reformation dieser Kirche nicht weit genug ging. Insbesondere lehnten sie das Bischofsamt ab. Um der Verfolgung zu entgehen, wanderte eine Gruppe von ihnen, die später Pilgerväter (Pilgrim Fathers) genannt wurde, zunächst in die Vereinigten Niederlande aus und überquerte dann 1620 auf der Mayflower den Atlantik. Kurz vor Verlassen des Schiffes bei Cape Cod (Massachusetts) verfassten sie den Mayflower-Vertrag (Mayflower Compact), der für die demokratische Entwicklung der Gemeinwesen in Nordamerika grundlegend wurde. Sie gründeten die Plymouth Colony.
Der bekannteste Fall einer politischen Sezession war die Trennung der sklavenhaltenden Südstaaten von den Vereinigten Staaten im Jahr 1860/61 und die Bildung der Konföderierten Staaten (CSA). Sie hatte den Sezessionskrieg zur Folge, der mit der Wiederherstellung der staatlichen Einheit der USA endete.
Erfolgreiche Unabhängigkeitskriege waren die der Alten Eidgenossenschaft vom Ende des 13. Jahrhunderts an und die der Niederlande ab 1568. Beide richteten sich gegen die Herrschaft des Hauses Habsburg und erreichten im Westfälischen Frieden von 1648 die Anerkennung ihrer Selbständigkeit durch die Habsburger.
Im 19. und 20. Jahrhundert erreichten mehrere Staaten Europas durch Sezession ihre staatliche Unabhängigkeit:
In der Griechischen Revolution (1821–1829) errang Griechenland seine Unabhängigkeit vom Osmanischen Reich.
Die Belgische Revolution 1830 führte zur Abspaltung Belgiens vom Königreich der Vereinigten Niederlande.
Das Fürstentum Bulgarien erlangte 1878 seine staatliche Unabhängigkeit vom Osmanischen Reich (Verfassung vom 16./28. April 1879).
Durch den Vertrag von Karlstad beendete Norwegen 1905 seine Union mit Schweden.
In der Folge der Oktoberrevolution löste sich Finnland Ende 1917 vom Russischen Reich, musste seine Unabhängigkeit aber in zwei Kriegen gegen die Sowjetunion verteidigen (Winterkrieg, Fortsetzungskrieg).
Der Irische Unabhängigkeitskrieg führte zunächst zur Bildung des Irischen Freistaats (1922), schließlich zur Bildung der Republik Irland (1937).