Die Schule (lateinisch schola von altgriechisch σχολή [skʰoˈlɛː]) ist eine Institution. Sie wird auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt. Ihr Bildungsauftrag besteht im Lehren und Lernen, also in der Vermittlung von Wissen und Können durch Lehrer und Pädagogen an Schüler, aber auch in der Wertevermittlung und in der Erziehung und Bildung zu mündigen, sich verantwortlich in die Gesellschaft einbringenden Persönlichkeiten.
Die Ursprungsbedeutungen sind „Müßiggang“, „Muße“, später „Studium“ und „Vorlesung“.
Wortlisten aus Sumer lassen vermuten, dass es Schulen schon seit dem 4. Jahrtausend v. Chr. gibt. Schultexte aus dem 3. Jahrtausend v. Chr. als direkte Belege wurden im sumerischen Schuruppak (im heutigen Irak) gefunden. Die sumerischen Schulen, in denen die Schulbänke aus Lehmziegeln bestanden, wurden als Tafelhäuser bezeichnet. Als Fächer lassen sich Rechnen, Zeichnen und Sumerisch, d. h. Lesen und Schreiben, bestimmen. Im Unterricht wurden Aufsätze, Fabeln, Weisheitslehren, Hymnen und Epen verfasst. Die „Väter“ genannten Lehrer zeigten zum Teil Humor, wie die Lehrgeschichte Fabel vom klugen Wolf und den neun dummen Wölfen zeigt, die die Schüler abschreiben mussten.
Im Alten Ägypten war der Schulbesuch nur den Wohlhabenden möglich, da die Kinder der gesellschaftlichen Unterschicht, größtenteils Bauern und einfache Handwerker, ihren Eltern meist bei der Arbeit helfen mussten. Wer schreiben konnte, genoss ein hohes Ansehen und hatte so die Möglichkeit, Priester oder Beamter zu werden. Mädchen besuchten im Alten Ägypten ebenfalls die Schule, auch wenn dies seltener vorkam als bei Jungen. Unterrichtet wurde für gewöhnlich in Tempelschulen und Verwaltungsgebäuden. Die Erziehung in diesen Einrichtungen war sehr streng, sodass auch körperliche Züchtigung deren fester Bestandteil war. Geschrieben wurde auf Ostrakon, da Papyrus zu kostbar für einfache Schreibübungen war. Unterrichtsgegenstände waren Lesen und Schreiben, Mathematik, Geographie, Geschichte, Astronomie, Bildhauerei, Malerei und auch Sport.
Im antiken Griechenland herrschte keine einheitliche Staatsform, da sich das Land aus zahlreichen Stadtstaaten (Polis) zusammensetzte. Daher unterschied sich das Leben von Region zu Region. Während das kriegsorientierte Sparta die Ausbildung der Jungen auf militärische Ziele legte, konnten die Kinder wohlhabender Familien Athens allgemein bildende Schulen besuchen. Dennoch gab es auch in Athen weder eine Schulpflicht noch öffentliche Schulgebäude, sondern die Kinder wurden beim Lehrer zuhause unterrichtet. Anders als im Alten Ägypten hatten die Lehrer im antiken Griechenland nur geringes Ansehen und wurden schlecht bezahlt. Dies änderte sich erst langsam ab 500 v. Chr. Als Schreibstoff benutzten die Schüler Wachstafeln, weniger den teuren Papyrus. Bedeutender als Lesen und Schreiben war für die Griechen eventuell die Musik. Weil es noch keine Noten gab, mussten die Schüler auf ihren Instrumenten dem Lehrer nachspielen. Auch der Gesang wurde gelehrt, da Sänger im antiken Griechenland sehr geachtet waren, sowie außerdem Sport, sodass die Schüler an großen Wettkämpfen teilnehmen konnten.
In der Römischen Republik übernahmen die Eltern den Unterricht selbst oder bezahlten Lehrer. Es gab keine Schulpflicht und auch keine öffentliche Schulform. Erst in der Römischen Kaiserzeit wurden wenige öffentliche Schulen gegründet. Die Schüler schrieben wie im antiken Griechenland auf Wachstafeln. Der Mathematik wurde eher geringe Bedeutung beigemessen, und die meisten Lehrer genossen (teils als Sklaven) nach wie vor kein hohes Ansehen. Der Unterricht fand teilweise auf dem Forum oder anderen öffentlichen Plätzen statt, wo es immer sehr laut war. Die körperliche Züchtigung war keine Seltenheit.
Im mittelalterlichen Europa gab es zunächst nur kirchliche Schulen in Klöstern, in denen der Unterricht im Lesen und Schreiben den Mönchen zufiel. Cassiodor verfasste im 6. Jahrhundert eine später „Lehrplan“ genannte Studienordnung. Dieses Werk kanonisierte das wesentliche Wissen für die Schule. Er sah seine Klosterakademie als Bildungsgemeinschaft. Seine Schulpraxis stützte sich formal auf die ciceronische Überzeugungsrhetorik als erzieherischem Lehransatz. Dieser Lehrplan fand erst nach dem Tod Cassiodors in dem politisch geschaffenen abendländischen Kulturraum eine Überlieferung in verschiedene Erscheinungsformen der Schule. Karl der Große ließ Schulen an allen Bischofssitzen einrichten. Erst ab dem 13. Jahrhundert wurden langsam öffentliche Schulen in den Städten eingerichtet. Holztafeln oder Wachsplatten dienten wie in Rom als Schreibutensilien.
Obwohl das calvinistische Genf 1536 und in der Folge andere Stände sowie das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken 1592 als kleinere staatliche Einheiten die allgemeine Schulpflicht eingeführt hatten und die Stadt Straßburg auch schon im Jahre 1598 mit einem entsprechenden Gesetz gefolgt war, existierte in den meisten europäischen Staaten erst ab dem 18. Jahrhundert eine flächendeckende Unterrichts- bzw. Bildungspflicht (Österreich 1774, Schweiz, USA), die einen Hausunterricht oder eine Schulpflicht einschließt (Liechtenstein 1805, Frankreich 1882, Deutschland 1919).
Siehe auch: Chengdu Shishi Zhongxue, Liste der ältesten Schulen im deutschen Sprachraum, Paideia, Römische Erziehung, Sieben Freie Künste, Humanismus, Deutsches Bildungssystem, Bildungsreform, Residential Schools (Kanada)
Schule im deutschen Sprachraum
Schulen werden je nach Schulträger in Schulen in öffentlicher Trägerschaft oder Privatschulen unterschieden. Im Schul- und Bildungssystem gibt es den Primär-, Sekundär-, Postsekundär- und Tertiärbereich, wobei die International Standard Classification of Education (ISCED) diese Stufen noch weiter unterteilt und jede Stufe mehrere Jahrgangsstufen umfassen kann.
Das Schulwesen in Deutschland ist in Primar-/Grund- und Sekundarschulen in mehreren Schulformen eingeteilt.
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Schulpflicht, die sowohl den Schulträger wie die Eltern bindet.
Der gesellschaftliche Auftrag der Schule, der in Deutschland meist im Schulgesetz eines Bundeslandes festgehalten wird, liegt in der Entwicklung der Schüler zu mündigen und verantwortungsvollen Persönlichkeiten. Sie soll Bildung, also Wissen, Fähigkeiten und Werte im Unterricht gezielt vermitteln. Die gesellschaftlichen Grundwerte sind durch das Grundgesetz vorgegeben. Als weitere Aufgaben werden verschiedentlich Erziehung zur Ehrfurcht vor dem Leben, zur Bewahrung der Umwelt und Verantwortung für künftige Generationen genannt.
Der Staat hat in der Schule gleichberechtigt neben den Eltern ein
Erziehungsrecht (BVerwG 6 B 65.07). Die schulische Persönlichkeitsbildung entbindet die Eltern nicht von ihrem Erziehungsauftrag, sondern ergänzt diesen. Die Eltern sollen bei innerschulischen Konflikten mäßigend auf ihre Kinder einwirken. Bei Wertkonflikten zwischen Eltern und Gesellschaft (z. B. in Fragen der Sexualität, Schwimmunterricht für muslimische Mädchen, Hausunterricht) sucht die Schule eine Lösung im Sinne des Kindes, muss aber wenn nötig auch gegen den Willen der Eltern die schulische Bildung durchführen. In Streitfällen entscheiden die zuständigen Verwaltungsgerichte.
Die klassischen Schulfunktionen laut Schultheorie sind:
Qualifikation – Vorbereitung auf spätere Lebensanforderungen in Beruf, Privatleben und gesellschaftlichen Funktionen