Der Schmalkaldische Bund (auch Schmalkaldische Liga oder Liga von Schmalkalden genannt) war ein am 27. Februar 1531 in Schmalkalden geschlossenes Verteidigungsbündnis protestantischer Fürsten und Städte unter Führung von Kursachsen und Hessen gegen die Religionspolitik des katholischen Kaisers Karl V.
Der Bund konnte in den Jahren nach seiner Gründung seine Macht kontinuierlich ausbauen und erfolgreich weitere Mitglieder anziehen. Ab 1542 kam es jedoch vermehrt zu internen Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern, die den Schmalkaldischen Bund zunehmend lähmten. Karl V. konnte im Schmalkaldischen Krieg 1546–47 den entscheidenden militärischen Gegenschlag führen und den Bund zerschlagen.
Der katholische Nürnberger Bund diente, neben dem Kaiser, als Gegenstück zu diesem Bund und sollte der zunehmenden Ausbreitung des Protestantismus im Reich entgegenwirken. Jedoch war der katholische Bund nie militärisch aktiv und konnte nur von 1538 bis 1539 bestehen.
Nach der Ablehnung der Confessio Augustana durch Kaiser Karl V. auf dem Augsburger Reichstag von 1530 bestand für die sich nicht dem Kaiser unterwerfenden evangelischen Reichsstände die Gefahr der Reichsexekution wegen Landfriedensbruchs. Bereits im September 1530 hatten sich Stimmen erhoben, die darauf hinwiesen, wie wünschenswert ein Bündnis aller protestantischen Fürsten und Reichsstädte sei.
Da ein solches Bündnis sich in jedem Fall auch gegen den legitimen römischen Kaiser richtete, lebte nun erneut die Diskussion über das Recht zu aktivem Widerstand gegen das Oberhaupt des Reiches auf. Die Bedenken der Theologen und Juristen resultierten aus der Auffassung, dass der Kaiser das Oberhaupt aller weltlichen Herrschaften sei und diese ihm somit unbedingten Gehorsam schuldeten; denn wer sich ihm widersetze, widersetze sich demnach auch Gottes Ordnung.
Aber die auf dem Reichstag entstandene politische Situation drängte auf eine rasche Entscheidung, so dass Luther und andere Bedenkenträger bei Verhandlungen in Torgau Ende Oktober 1530 die Argumente der (vorrangig sächsischen) Juristen akzeptierten. Demnach sei ein Recht zum bewaffneten Widerstand gegeben, falls der Kaiser einen Verfassungsbruch begehe.
Der sächsische Kurfürst Johann lud für den 22. Dezember 1530 Vertreter protestantischer Städte und Territorien nach Schmalkalden ein, um über die von Karl V. beabsichtigte Wahl seines Bruders Ferdinand zum römischen König und über die drohenden Kammergerichtsprozesse gegen die säkularisierenden Fürsten und Städte zu beraten. Aus diesen Schmalkaldener Beratungen wurden bald Bündnisverhandlungen. Am 31. Dezember sagten die Teilnehmer zu, sich gemeinschaftlich Beistand zu leisten, wenn das Kammergericht gegen einen von ihnen einen Prozess anstrengen werde.
Offiziell wurde der Vertrag am 27. Februar 1531 von Landgraf Philipp I. von Hessen, Kurfürst Johann von Sachsen, Herzog Philipp von Braunschweig-Grubenhagen, Herzog Ernst von Braunschweig-Lüneburg, Fürst Wolfgang von Anhalt-Köthen, dem Grafen von Erbach sowie drei nieder- und acht oberdeutschen Reichsstädten unterzeichnet.
Der so entstandene Schmalkaldische Bund war ein defensiv ausgerichtetes Militärbündnis mit Verpflichtung zu gegenseitiger Hilfe im Falle eines katholischen Angriffs. Dieser Bündnisfall war im Bundesvertrag aber recht unpräzise definiert (Angriffe in „sachen der religion“). Die Bündnisverpflichtungen sollten zunächst für sechs Jahre gelten, wurden aber bereits 1535 um weitere zwölf Jahre verlängert. Die Führung des Bundes lag faktisch bei Hessen und Kursachsen, den beiden bedeutendsten protestantischen Fürstentümern der Zeit.
Aufstieg zum bedeutenden Machtfaktor
Die in der Folgezeit stattfindende rasche Ausbreitung des Schmalkaldischen Bundes hatte vor allem außenpolitische Gründe. Am 11. Oktober 1531 starb der schweizerische Reformator Ulrich Zwingli im Zweiten Kappelerkrieg. Die bisher sich an seiner Bewegung orientierenden oberdeutschen Reichsstädte verloren so ihren religiösen und politischen Bezugspunkt. Wollten sie sich weiter gegen den Kaiser behaupten, mussten sie früher oder später Anschluss an den Bund suchen.
Des Weiteren konnten der Kaiser und sein königlicher Statthalter Ferdinand weder politisch noch militärisch gegen den Bund vorgehen, da sie die Unterstützung aller Reichsstände im Kampf gegen die Türken benötigten. Diese finanzielle und militärische Hilfe wurde durch den sogenannten Nürnberger Anstand vom 23. Juli 1532 erkauft. Dieser gewährte den verschiedenen Konfessionen zum ersten Mal eine (wenn auch befristete) gegenseitige Rechts- und Friedensgarantie für den gegenwärtigen konfessionellen Besitzstand.
1533 gab sich der Bund die „Verfassung der eilenden Hilfe und Gegenwehr“ und bestimmte den Kurfürsten von Sachsen, Johann Friedrich von Sachsen, und den Landgrafen Philipp von Hessen zu seinen Bundeshauptleuten und Befehlshabern der Bundestruppen.
Einen besonderen Machtzuwachs bedeutete im folgenden Jahr die gewaltsame Wiedereinsetzung des Herzogs Ulrich von Württemberg in seine Herrschaft. Er war 1519 wegen eines Überfalls auf die Reichsstadt Reutlingen vertrieben worden, und das Herzogtum stand seitdem unter habsburgischer Verwaltung. Nach dem mit hessischer Hilfe errungenen Sieg in der Schlacht bei Lauffen und der Rückeroberung des Herzogtums führte Ulrich umgehend die Reformation ein und trat dem Bündnis bei. Seine Rückkehr stärkte die protestantische Position im Südwesten des Reiches erheblich. Gleichzeitig erleichterte eine Annäherung zwischen lutherischen und zwinglischen theologischen Positionen in der Abendmahlslehre vielen reformierten Reichsstädten den Eintritt in den Bund.
Mit der 1535 verabschiedeten „Verfassung zur Gegenwehr“ baute der Bund sein militärisches Potential beträchtlich aus. Aus dem Bündnis der Worte sollte jetzt ein Bündnis der Taten werden, so der sächsische Kurfürst. In den Jahren 1536 bis 1542 funktionierte der Schmalkaldische Bund sehr effizient und befand sich auf dem Höhepunkt seiner Macht. Neben der militärischen Verteidigung formulierte der Bund jetzt auch politische Forderungen wie zum Beispiel die freie Konfessionswahl der Fürsten oder den Aufbau eigener Landeskirchen.
Außerdem wurde der Bund zu einem wichtigen Verhandlungspartner im Reich und auch auf europäischer Ebene. Papst und Kaiser versuchten, in Religionsgesprächen die theologischen Gegensätze zwischen Protestanten und Katholiken zu beseitigen, während andere europäische Mächte, wie zum Beispiel Frankreich, versuchten, den Bund in eine antihabsburgische Allianz einzubinden. Kaiser Karl V. war während dieser Jahre vorrangig in Kriege in Italien verstrickt.
Ab den 1540er Jahren wurde es immer schwieriger, die inneren Differenzen des Bundes zu überbrücken. Vor allem stieß der Plan Johann Friedrichs, dem Bund, der sich als reines Defensivbündnis gegründet hatte, eine offensive antihabsburgische Ausrichtung zu geben, zunehmend auf Widerstand. Die kleineren Mitglieder befürchteten, dass dies der Beginn einer dauerhaften Spaltung des Reiches sein könnte.
Auch konnten die Gegensätze der lutherischen und der reformierten Mitglieder – trotz aller theologischer Annäherungen – nie ganz überwunden werden. Der Schmalkaldische Bund verstand sich primär als lutherisches Bündnis, in dem die Reformierten mehr oder weniger geduldet wurden.