Die Entführung von Hanns Martin Schleyer am 5. September 1977 war eine Aktion der linksextremistischen, terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF), bei der insgesamt fünf Personen getötet wurden. Bei der Entführung selbst erschoss die RAF den Fahrer und die drei Personenschützer von Hanns Martin Schleyer. Dieser wurde in einem geheimen Versteck gefangen gehalten und schließlich am 18. Oktober 1977 durch mehrere Kopfschüsse ermordet.
Genauso wie die Entführung des Flugzeugs „Landshut“ am 13. Oktober sollte die Entführung Schleyers dazu dienen, Gefangene aus deutschen Gefängnissen freizupressen. Dabei handelte es sich um eine Gruppe palästinensischer Terroristen der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) und um Mitglieder der ersten Generation der RAF. Aufgrund von Erfahrungen aus der Lorenz-Entführung (1975), nach der sich freigepresste Terroristen bald wieder an Attentaten beteiligten, entschied die Bundesregierung unter Helmut Schmidt, nicht auf die Forderungen einzugehen. Die Entführung wird im Zusammenhang des sogenannten Deutschen Herbstes betrachtet, das heißt, einer Serie von RAF-Aktionen im Herbst 1977.
Hanns Martin Schleyer war ein ehemaliger SS-Untersturmführer, der als Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) aus der Sicht der RAF als Symbol für eine faschistische, kapitalistische Bundesrepublik stand. Die Ziele der RAF gingen allerdings nicht auf: Die Gefangenen wurden nicht freigelassen, und die meisten Bundesbürger solidarisierten sich nicht mit den Entführern, sondern begrüßten es, dass der Staat konsequent gegen den Linksterrorismus auftrat.
1972 waren die Anführer der ersten RAF-Generation verhaftet und 1977 zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Die Freipressung dieser Häftlinge war das wichtigste, wenn nicht einzige Ziel der zweiten Generation der RAF. Im Februar und März 1975 erreichte die Bewegung 2. Juni durch die Lorenz-Entführung die Freilassung von Gesinnungsgenossen: Fünf bereits zu Haftstrafen verurteilte Terroristen wurden in den Nahen Osten ausgeflogen. Vier von ihnen begingen später erneut terroristische Straftaten. Im April 1975 scheiterte mit der Geiselnahme von Stockholm ein erster Freipressungsversuch der RAF.
Die sogenannte Offensive 77 war zwei Jahre später ein neuer Anlauf. Teile der wesentlich von Siegfried Haag gestalteten RAF-Planung waren dem Bundeskriminalamt bereits bekannt, konnten aber erst nachträglich entschlüsselt werden.
Schleyer war in der Zeit des Nationalsozialismus Funktionär des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) und Untersturmführer bei der Schutzstaffel (SS) in Prag, wurde jedoch nach dem Krieg nicht belangt und stieg in der Bundesrepublik zu einem hohen Wirtschaftsfunktionär und Manager auf. Lutz Hachmeister schreibt in seiner Biographie Schleyers, dass das „Bild vom Exnazi, der in der Nachkriegszeit zur Personifizierung des Großkapitals wurde“ entscheidend dafür gewesen sei, dass die RAF ihn für die Entführung auswählte.
Schleyer galt nach der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback und des Bankmanagers Jürgen Ponto, der bei einem Entführungsversuch durch Mitglieder der RAF erschossen wurde, im Frühjahr 1977 als hochgefährdet. An seinem Urlaubsort Meersburg erhielt Schleyer Ende Juni 1977 einen Anruf des damaligen Bundesministers des Innern Werner Maihofer. Dieser informierte ihn, dass er ab sofort zu den Personen gehöre, für die Sicherheitsstufe I gelte. Seine Wohnungen in Stuttgart, Meersburg und Köln wurden von Polizeiposten bewacht und Schleyer selbst durch Polizeibeamte geschützt. Er und sein Begleitschutz fuhren jedoch nicht in gepanzerten Fahrzeugen.
Am Montag, den 5. September 1977 gegen 17:10 Uhr wurde Hanns Martin Schleyer in Köln von seinem Fahrer Heinz Marcisz (41) in einem dunklen Mercedes 450 SEL von der Arbeitgeberzentrale am Oberländer Ufer zu seiner in dem Mehrfamilienhaus Raschdorffstraße 10 (Köln-Braunsfeld) gelegenen Dienstwohnung chauffiert. Die als Personenschützer tätigen Polizisten Reinhold Brändle (Fahrer des Begleitfahrzeugs, 41), Helmut Ulmer (Beifahrer, 24) und Roland Pieler (im Fond, 20) folgten in einem hellen Mercedes 280 E. Obwohl Schleyers Arbeitsplatz und Dienstwohnung in Nordrhein-Westfalen lagen, bestand die Eskorte nur aus Angehörigen der Landespolizei Baden-Württemberg, Bereich Stuttgart. Die drei Personenschützer waren bewaffnet, Marcisz und Schleyer hingegen nicht.
Das sogenannte Kommando Siegfried Hausner der RAF hatte eine Telefonkette eingerichtet, diese meldete die Annäherung der Fahrzeuge an die vier im Hinterhalt wartenden Schützen: Peter-Jürgen Boock, Sieglinde Hofmann, Willy Peter Stoll und Stefan Wisniewski. Boock und Hofmann sollten die Polizisten ausschalten, Stoll war auf Schleyers Fahrer angesetzt und Wisniewski sollte Schleyer überwältigen.
Als die beiden Wagen gegen 17:28 Uhr die Vincenz-Statz-Straße erreichten, fuhr Wisniewski das Sperrfahrzeug, einen gelben Mercedes 300 D, aus einer Einfahrt rückwärts in die Straße. Marcisz konnte noch rechtzeitig bremsen, doch das Begleitfahrzeug fuhr auf Schleyers Wagen auf und schob diesen auf das Sperrfahrzeug der RAF. Daraufhin eröffnete die RAF das Feuer. Es wurden in etwa eineinhalb Minuten mindestens 119 Schüsse abgegeben. Mehrfach getroffen erlag Marcisz nach kurzer Zeit seinen schweren Verletzungen.
Nach den auf Marcisz abgegebenen Schüssen rannte Stoll plötzlich und entgegen der Absprache in höchster Erregung quer durch die Schussrichtung von Boock und Hofmann, sprang auf die Motorhaube des Begleitfahrzeugs und verfeuerte die ganze übrige Munition seiner polnischen Maschinenpistole PM-63 (Kaliber 9 mm Makarow) durch die Frontscheibe ins Wageninnere. Der Fahrer, Polizeihauptmeister Reinhold Brändle, wurde 60-mal in allen Körperbereichen getroffen und starb kurz darauf. Polizeimeister Roland Pieler gelang es, den Fond des Fahrzeugs zu verlassen und mit seiner Dienstpistole dreimal zurückzuschießen, ohne zu treffen. Polizeihauptwachtmeister Helmut Ulmer schoss aus der geöffneten Beifahrertür achtmal mit seiner Maschinenpistole, traf aber ebenfalls nicht. Pieler und Ulmer wurden je mindestens dreimal tödlich getroffen.
Die Beschuss-Spuren der beiden rechten Türen des Begleitfahrzeuges sowie eine am Tatort aufgefundene Pistole Colt M1911, Kaliber .45 ACP, die niemandem der vier übrigen Beteiligten zugeordnet werden konnte, und auch die Lage des toten Beamten Pieler am Tatort legen die Vermutung nahe, dass eine fünfte Person beim Überfall aus der Deckung einer damals am Anfang der Vincenz-Statz-Straße gelegenen Baustelle heraus mitgewirkt hat. Entsprechende Ermittlungen des BKA zur Identifizierung dieser fünften Person sind bis heute nicht bekannt. Jahre später schilderte Boock während seiner Haft in einem Interview den genauen Verlauf der Schießerei.
Zunächst flohen die Entführer mit dem unverletzt gebliebenen Schleyer in einem weißen VW-Bus T2 vom Tatort und wechselten in der Tiefgarage des Hauses am Wiener Weg 1b in Köln (), in dem sich eine konspirative Wohnung der RAF befand, das Fluchtfahrzeug. Dann brachten sie ihn nach Erftstadt-Liblar bei Köln, wo im Hochhaus Zum Renngraben 8 ein Appartement als Unterschlupf diente. Dort hatte am 21. Juli 1977 Monika Helbing unter dem falschen Namen Annerose Lottmann-Bückelers einen Mietvertrag für die Wohnung Nr. 104 abgeschlossen. Die Geisel war zeitweise in einem mit Schaumgummi schallgedämpften Wandschrank untergebracht und wurde gezwungen, per Videoaufnahmen an die von Kanzler Helmut Schmidt geführte Bundesregierung zu appellieren, ihn gegen elf inhaftierte RAF-Mitglieder der ersten Generation auszutauschen. Die Entführer forderten die Freilassung von Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe, Verena Becker, Werner Hoppe, Karl-Heinz Dellwo, Hanna Krabbe, Bernhard Rössner, Ingrid Schubert, Irmgard Möller und Günter Sonnenberg. In Bekennerschreiben forderten die Entführer, ihre Erklärungen und Fotos des gefangenen Hanns Martin Schleyer in der Tagesschau auszustrahlen. Dieses Material hatten sie von Paris aus weiter versenden lassen. Die Bundesregierung kam der Forderung jedoch nicht nach. Stattdessen wurde bereits in der ersten Sitzung des Krisenstabs zur Entführung eine Nachrichtensperre verhängt. Die Leitung aller wichtigen Beratungen behielt sich Kanzler Schmidt vor, wobei der sogenannte „Große Politische Beratungskreis“ aus den wichtigsten Ministern und Ministerpräsidenten, den Partei- und Fraktionsvorsitzenden aller Bundestagsparteien, dem BKA-Präsidenten und Generalbundesanwalt bestand. Die tägliche Krisenarbeit wurde hauptsächlich in der sogenannten Kleinen Lage bewältigt, bei der die unmittelbar beteiligten Minister sowie die Behördenchefs kooperierten. Hierbei wurden auch „exotische Lösungen“ diskutiert: Neben Ideen wie einer Flughafenkulisse in Israel, an die man die Gefangenen zum Schein ausfliegen lassen wollte, um sie in Sicherheit zu wiegen und zur Nennung des Codeworts zur Freilassung Schleyers zu bringen, wurden auch rechtswidrige Maßnahmen diskutiert. Hierzu zählten die Wiedereinführung der Todesstrafe für die Gefangenen, die Belegung von Angehörigen der Terroristen „mit Repressalien“, die Einrichtung von „Internierungslagern“ für Terroristen und die Idee von Franz Josef Strauß, „alle Stunde einen [zu] erschießen“. Die Idee der Todesstrafe wurde in diesen Tagen auch in der Öffentlichkeit und Presse sowie von bekannten Personen wie beispielsweise Golo Mann diskutiert. Auch die Fahndungsmaßnahmen waren teilweise rechtsstaatlich fragwürdig. So wurden zahlreiche Personen, darunter Anwälte (z. B. Otto Schily) und Ärzte, bei denen eine Nähe zur RAF vermutet wurde, abgehört. Eine rechtlich vorgesehene nachträgliche Informierung der Betroffenen fand nicht statt. Begründet wurden diese Maßnahmen mangels Rechtsgrundlage mit § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand), was unter Juristen höchst umstritten war, da diese Norm eigentlich nur Handlungen des Bürgers, nicht aber des Staates rechtfertigen kann. Auch die Kontaktsperre, der die Gefangenen ab Beginn der Entführung ausgesetzt waren und die sogar Anwaltsbesuche verhinderte, wurde zunächst mit dieser Norm begründet, bevor in einem Eilverfahren nach nur wenigen Tagen eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde.