Als Scheldeblockade oder Scheldesperre, Schließung der Schelde, wird die historische, jahrhundertelange Sperrung der Flussmündung der Schelde für den Seeverkehr bezeichnet. Diese Sperrung erfolgte durch die nördlichen Niederlande ab dem Jahr 1585 im Rahmen des niederländischen Unabhängigkeitskrieges. Dadurch kam der Schiffsverkehr im Hafen von Antwerpen, das sich seit 1585 wieder unter spanisch-katholischer Herrschaft befand, ganz zum Erliegen. Die dauerhafte Schließung der Schelde wurde im Vertrag von Münster 1648 zwischen Spanien und den Niederlanden vertraglich festgeschrieben und bestand danach bis zur Französischen Revolution fort. 1793 bis 1814, und während der anschließenden Zugehörigkeit Antwerpens zum Königreich der Vereinigten Niederlande bis 1830/31, war die Scheldeschifffahrt frei. Nach der belgischen Revolution von 1830/31 und der Unabhängigkeitserklärung Belgiens wurde die Schelde durch die Niederländer zwar nicht wieder vollständig gesperrt, aber es wurde ab 1839 ein Seezoll für ein- und auslaufende Schiffe erhoben. Im internationalen Scheldeabkommen von 1863 wurde dieser Seezoll durch eine Kompensationszahlung der seefahrenden Staaten an die Niederlande abgegolten. Erst danach konnte sich der Hafen von Antwerpen wieder frei entwickeln.
Antwerpen und die Schelde bis zur Französischen Revolution
Im ausgehenden Mittelalter und der frühen Neuzeit war Antwerpen eine der größten und wohlhabendsten Hafenstädte im nördlichen Europa. Die Stadt lag verkehrsgünstig an der Mündung der Schelde in der Grafschaft Flandern. Flandern war eine Drehscheibe des Handels zwischen Frankreich, Deutschland, bzw. dem Heiligen Römischen Reich und England. Seit 1477 befand sich Flandern zusammen mit den südlichen und nördlichen Niederlanden unter habsburgischer Herrschaft. Nach der Teilung des habsburgischen Erbes in eine spanische und eine österreichische Linie gelangten die gesamten nördlichen und südlichen Niederlande 1556 unter spanische Herrschaft. Die reformatorische Bewegung gewann in den Niederlanden mehr und mehr Anhänger und wurde durch die spanischen Autoritäten mit großer Härte unterdrückt. Außerdem versuchten diese, die althergebrachten ständischen Selbstverwaltungen der niederländischen Provinzen zu beschränken. Beides führte zum offenen Aufstand und zum Abfall des größten Teils der niederländischen Provinzen, die sich in der Utrechter Union zusammenschlossen und 1581 ihre Unabhängigkeit proklamierten. Auch die Stadt Antwerpen schloss sich der Utrechter Union an. Die Spanier gingen zur Gegenoffensive über und eroberten die südlichen Niederlande (ungefähr die heutige Region Flandern) zurück. Am 17. August 1585 wurde Antwerpen nach etwa einem Jahr Belagerung durch die Spanier eingenommen. Viele protestantisch gewordene Stadtbewohner flohen in Richtung Norden. Die weiter aufständischen nördlichen Niederlande behielten die Kontrolle über die Scheldemündung und blockierten die Zufahrt über den Seeweg zum Antwerpener Hafen. Diese Blockade wurde während der ganzen Zeit des niederländischen Unabhängigkeitskrieges aufrechterhalten. Im Friedensvertrag von Münster 1648 erkannte Spanien die Unabhängigkeit der nördlichen Niederlande (der Republik der Vereinigten Niederlande) an. Die südlichen Niederlande mit Antwerpen blieben weiter unter spanischer Herrschaft und katholisch. Auf Betreiben der nördlichen Niederlande, die eine mögliche unliebsame Handelskonkurrenz ausschalten wollten, blieb die Schelde weiterhin geschlossen. Artikel 14 des Vertrags von Münster lautete:
Zwei niederländische Forts am Unterlauf des Flusses, Fort Lillo und Fort Liefkenshoek, überwachten die Einhaltung der Sperre.
Dieser Zustand blieb auch nach dem Übergang der spanischen Niederlande an die österreichisch-habsburgische Linie 1714 nach dem Spanischen Erbfolgekrieg bestehen und wurde im Barrieretraktat von 1715 erneut bestätigt. Die Stadt Antwerpen wurde dadurch in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung stark gehemmt.
Während des Englisch-Niederländischen Krieges (1780–1784) versuchte Kaiser Joseph II. die relative Schwäche und ungünstige außenpolitische Lage der Generalstaaten auszunutzen und verlangte die Aufhebung des Barrieretraktats und der Scheldeblockade. Die Niederlande erklärten sich im Vertrag von Fontainebleau 1785 aber nur zur Aufgabe der Barrierefestungen bereit. Die Scheldeblockade blieb weiter bestehen.
Französische Revolutionszeit bis zum Königreich der vereinigten Niederlande
Mit der Französischen Revolution von 1789 ergab sich eine grundlegend neue Lage. Französische Armeen eroberten im Ersten Koalitionskrieg die österreichischen Niederlande und das gesamte linksrheinische Reichsgebiet, das im Frieden von Campo Formio 1797 an Frankreich abgetreten werden musste. Antwerpen kam unter direkte französische Herrschaft. Im Frieden von den Haag vom 16. Mai 1795 wurde in Artikel 18 die freie Schifffahrt auf dem Rhein, der Mass und der Schelde festgelegt.
Die Schelde wurde mehr als 200 Jahre nach ihrer Schließung wieder für den freien Schiffsverkehr geöffnet und blieb bis 1839, abgesehen von vorübergehenden Störungen vollkommen frei. Nach dem Ende der napoleonischen Zeit kam Antwerpen 1815 zum neu gegründeten Königreich der vereinigten Niederlande.
1830/31 spaltete sich in der Belgischen Revolution der südliche Landesteil ab und wurde als Königreich Belgien ein eigener Staat. Mit dem Londoner Vertrag vom 19. April 1839 erkannten die Niederlande die Unabhängigkeit Belgiens an. Die Freiheit der Schifffahrt auf der Schelde wurde festgelegt, jedoch wurde den Niederlanden, die die Territorialhoheit über die Scheldemündung behielten, die Erhebung eines Seezolls zugestanden:
Der Vertrag wurde im belgischen Parlament erst nach intensiven Debatten am 15. April 1839 angenommen (mit 58 zu 42 Stimmen in der Abgeordnetenkammer und 31 zu 14 Stimmen im Senat) und später durch Verträge vom 5. November 1842 und vom 20. Mai 1843 ergänzt.
Die belgische Regierung entschied sich mit dem Gesetz vom 5. Juni 1839, den Schiffen von Staaten, die mit Belgien freundschaftliche Handelsbeziehungen unterhielten, den Scheldezoll zu erstatten. Vor Annahme des Gesetzes durch das belgische Parlament waren die dem belgischen Staat entstehenden Kosten auf 508.000 Franken jährlich geschätzt worden. Die real entstehenden Kosten lagen in den folgenden Jahren jedoch deutlich höher, da sich der Handel im Hafen von Antwerpen dynamisch entwickelte:
Insgesamt zahlte Belgien bis zum Jahr 1863 mehr als 28 Millionen Franken für die Erstattung des Scheldezolls.
Scheldezoll-Ablösungsvertrag 1863
In den 1850er und 1860er Jahren wurden zwei internationale Verträge geschlossen, die eine Art Blaupause für den späteren Scheldezoll-Ablösungsvertrag bildeten – der Sundzoll-Ablösungsvertrag von 1857 und der Elbzoll-Ablösungsvertrag von 1861.
Am 9. Mai 1856 unterzeichneten die Bevollmächtigten Russlands, Dänemarks, Schwedens und Oldenburgs in Kopenhagen ein Protokoll, worin sich Dänemark bereit erklärte für eine Geldzahlung künftig auf die Erhebung der Sund- u. Beltzölle zu verzichten. Nach intensiven Verhandlungen mit den Vertretern verschiedener seefahrender Staaten wurde am 14. Mai 1857 das Sundzollabkommen unterzeichnet, in dem Dänemark gegen eine einmalige Zahlung von knapp 30,5 Millionen dänischen Reichstalern auf die Erhebung der Zölle dauerhaft verzichtete.
Im Jahr 1861 wurde der Brunshauser (Stader) Elbzoll aufgehoben. Den Zoll hatte das Königreich Hannover an der Unterelbe erhoben, und er hatte vor allem den Seehandel der Stadt Hamburg beeinträchtigt. Auch das Vereinigte Königreich unterstützte die Bestrebungen zur Aufhebung des Elbzolls. Nach längeren Verhandlungen kam es zwischen den involvierten Staaten am 22. Juni 1861 zum Abschluss eines Vertrages, nach dem Hannover gegen Zahlung von 3,1 Millionen Talern, von denen das Vereinigte Königreich und Hamburg jeweils ein Drittel, und 16 weitere seefahrende Staaten das restliche Drittel übernahmen, auf die Erhebung des Elbzolls dauerhaft verzichtete.
Mit Hinweis auf diese beiden Verträge warb die belgische Regierung unermüdlich für eine ähnliche Regelung zur Ablösung des Scheldezolls. Sie wies immer wieder darauf hin, dass die vom belgischen Staat geleisteten Erstattungszahlungen an die in die Schelde ein- und auslaufenden Schiffe eine rein freiwillige Leistung des belgischen Staats waren, die jederzeit auch vermindert oder aufgehoben werden könnte. Es wurden Verhandlungen mit den Niederlanden einerseits und den Seehandelspartnern Belgiens andererseits aufgenommen, und man einigte sich auf eine Ablösesumme von 17.141.640 niederländischen Gulden, entsprechend 36.278.600 belgischen Franken für den Scheldezoll. Belgien übernahm von dieser Summe ein gutes Drittel. Der Rest wurde anteilig auf 26 Seefahrtsstaaten verteilt, proportional zu deren Tonnage-Anteil am Antwerpener Handel. Am 12. Mai 1863 wurde ein entsprechender bilateraler Vertrag zwischen Belgien und den Niederlanden unterzeichnet. Der Vertrag trat am 1. August 1863 in Kraft, und ab diesem Tag entfiel die bisherige Scheldemaut.