An diesem Tag

Südafrikanische Verfassung von 1983

Die südafrikanische Verfassung von 1983 (englisch Republic of South Africa Constitution of 1983) wurde mit dem Republic

Anúncio

Die südafrikanische Verfassung von 1983 (englisch Republic of South Africa Constitution of 1983) wurde mit dem Republic of South African Constitution Act (Act No. 110 / 1983) beschlossen und trat am 3. September 1984 in Kraft. In der konstitutionellen Geschichte Südafrikas bewirkte sie eine umfassende Verfassungsreform und etablierte ein Dreikammerparlament. Der bisherige Ministerpräsident Pieter Willem Botha gelangte auf diese Weise in das Amt des Staatspräsidenten der Republik Südafrika und erhielt umfassende Vollmachten, wie sie bis zu diesem Zeitpunkt vom geltenden Recht nicht gewährt worden waren. Das der Verfassung zugrunde liegende Staatskonzept erreichte als Reformapartheid über die Landesgrenzen hinaus Bekanntheit. Allgemein ergab sich daraus eine weitere legislative Festigung der Alleinherrschaft der weißen Bevölkerungsminderheit im Land.

Vorarbeiten zur Verfassungsreform

Im Verlauf des Jahres 1982 beriet der President’s Council, kurz PC, (deutsch etwa: Präsidentenrat) drei Arbeitspapiere für eine Verfassungsreform, die hauptsächlich den Vorschlägen aus den Kreisen der regierenden Nasionale Party von 1977 und den Empfehlungen der Schlehbusch-Kommission (Commission of Inquiry into the Constitution) von 1980 folgten. Am 12. Mai 1982 stellte der President’s Council seine diesbezüglichen Vorschläge in der Öffentlichkeit vor.

Diese drei Berichte waren im Einzelnen:

der erste Report des Constitutional Committee (Verfassungsausschuss)

Report des Joint Committee, bestehend aus dem Planning Committee (Planungsausschuss) und dem Committee for Community Relations (etwa: Ausschuss für Gemeinschaftsbeziehungen), sowie

dem gemeinsamen Report des Committee for Economic Affairs (Ausschuss für Wirtschaftsfragen) und dem Constitutional Committee.

Der Tenor in diesen Papieren tendierte zu einer zwingend erforderlichen politischen Reform des Staatswesens. Sie formulierten den Anspruch auf „gleiche zivile und politische Rechte“, die Absicht zur Beseitigung dominanter Gruppenwirkungen sowie eine erwünschte Reflexion des ethnischen Pluralismus. Ein unitarischer Staat auf der Basis one man one vote wurde als nicht realisierbar angesehen.

Mit einem Referendum unter der weißen Bevölkerung Südafrikas entstand das erste Meinungsbild über die beabsichtigte Verfassungsreform. Ministerpräsident Botha bestimmte für die Durchführung des Referendums den 2. November 1983. Obwohl es Kritik von linken und von konservativ bis rechten Gruppierungen an dem Verfassungsvorhaben gab, ging aus dem Votum ein zustimmendes Stimmergebnis hervor.

Die Frage auf dem Stimmzettel lautete:

“Are you in favour of the implementation of the Republic of South Africa Constitution Act, 1983, as approved by parliament?”

(deutsch etwa: Sind sie für die Umsetzung des Republic of South Africa Constitution Act, 1983, wie vom Parlament beschlossen?).

Zum Referendum waren 2.713.300 (weiße) Wähler zugelassen. Es stimmten landesweit 1.360.223 Personen (65,95 Prozent) mit Ja und 691.577 Personen (33,53 Prozent) mit Nein. Es gab 10.699 ungültige Stimmen, das waren 0,52 Prozent. Demzufolge nahmen 650.831 Abstimmberechtigte nicht am Referendum teil, was einer Beteiligung von 76 Prozent entspricht.

Nach der erfolgten öffentlichen Diskussion und dem Votum präsentierte der Verfassungsausschuss vom Präsidentenrat am 22. November 1984 einen zweiten Bericht.

Der amtierende Präsidentenrat (President’s council) war ein Beratungsgremium, das im Februar 1981 berufen worden war. Es bestand aus Vertretern der im Parlament vertretenen Parteien. Mit dem Übergang zum neuen Dreikammersystem löste sich das bisherige Gremium zum 30. Juni 1984 auf. In seinem Abschlussbericht erwähnt der Verfassungsausschuss des Präsidentenrates, dass er seine Aufgabe auch als Förderung eines „konsensualen Stiles für die Debatten und die Entscheidungsfindungen“ im neuen Parlament verstanden hatte.

Das Parlament der auslaufenden Wahlperiode, noch auf der Basis der Vorgängerverfassung nach dem Republic of South Africa Constitution Act of 1961 handelnd, musste zur legislativen Vorbereitung des neuen und dann differenzierten parlamentarischen Systems Beschlüsse zur Änderung bestehender Regelungen fassen. Das waren Rechtsvorschriften, die das Wahlsystem, das Verfassungsrecht, die Parlamentsarbeit einschließlich der damit verbundenen Aspekte der Finanzverwaltung tangierten und an diese das neue Verfassungsziel anpassten. Im Einzelnen betraf das folgende Änderungsgesetze:

Electoral Act Amendment Act. Das Gesetz veranlasste Änderungen des Wahlrechts nach dem Wahlgesetz von 1979.

Population Registration and Election Amendment Act. Mit diesem Änderungsgesetz regelte man die Aufstellung getrennter Wählerverzeichnisse im Zusammenhang mit den Einwohnerregistern.

Anúncio

Bald in der World in Stories App

Audio, Offline-Download, keine Werbung und mehr.

Premium entdecken
Südafrikanische Verfassung von 1983 | World in Stories