Ruprecht (* 5. Mai 1352 in Amberg; † 18. Mai 1410 auf Burg Landskron in Oppenheim) aus der Dynastie der Wittelsbacher war von 1398 bis 1410 als Ruprecht III. Pfalzgraf bei Rhein und von 1400 bis 1410 römisch-deutscher König im Heiligen Römischen Reich.
Das spätmittelalterliche römisch-deutsche Königtum war zu Beginn des 15. Jahrhunderts in eine schwere Krise geraten. Zusammen mit den anderen drei rheinischen Kurfürsten setzte Ruprecht den zunehmend unbeliebt gewordenen König Wenzel 1400 ab, woraufhin er selbst zum König gewählt wurde, wenngleich Wenzel seinen Anspruch nicht aufgab. Ruprechts zehnjähriges Königtum war durch eine nachlassende Integrationskraft des königlichen Hofes und permanente Geldnot geprägt. Ein geplanter Italienzug endete im Fiasko. Ruprecht blieb ohne Kaiserkrone und konnte auch nicht das Herzogtum Mailand für das Reich zurückgewinnen. Finanziell angeschlagen kehrte er an den Rhein zurück. Das legitimatorische Defizit seines Königtums versuchte er durch repräsentative Symbolik wie Grablege, Königssiegel oder eigene Münzprägungen auszugleichen.
Er war der einzige mittelalterliche König aus Heidelberg. Ihm gelang es, das Territorium der Kurpfalz zu erweitern. Unter ihm erhielt Heidelberg für kurze Zeit den Charakter einer Hauptstadt des Reiches. Mit der Heiliggeistkirche in Heidelberg schuf sich Ruprecht einen standesgemäßen Begräbnis- und Erinnerungsort, der den Wittelsbachern am Rhein bis in das 17. Jahrhundert als Grablege diente. Ruprechts Teilung von Herrschaft und Territorium unter den vier Söhnen entgegen bestehenden Hausverträgen sicherte der pfälzischen Linie der Wittelsbacher das dynastische Überleben. Alle heute lebenden Wittelsbacher stammen von Ruprecht ab. Bis heute gilt er unter Historikern vielfach als römisch-deutscher König mit dem geringsten politischen Aktionsradius und Handlungsspielraum. Die neuere Forschung hinterfragt angesichts weitgespannter Heirats- und Bündnisprojekte sowie der Weiterentwicklung im Verwaltungs- und Politikbereich das Urteil eines gescheiterten Königs.
Ruprecht entstammte dem Geschlecht der Wittelsbacher, die in den Quellen erstmals in der Mitte des 11. Jahrhunderts fassbar sind. Kurz vor 1050 wird in den Urkunden des Bistums Freising ein „Graf Otto von Scheyern“ genannt, der als Ahnvater der Wittelsbacher gilt. Seine Grafschaft befand sich zwischen Augsburg und Ingolstadt mit der Grafenburg Scheyern. Sein Sohn Otto II. erweiterte das Herrschaftsgebiet durch das Ansammeln von Kirchen- und Klostervogteien (Freisinger Domstift, Weihenstephan, Ilmmünster, Eisenhofen). Mit dem Instrument der Vogtei ließen sich größere Gebiete beherrschen, ohne dass dort Besitzrechte nötig waren. Unter Friedrich Barbarossa, der 1152 zum König gewählt worden war, gehörten die Wittelsbacher zu den treuen Anhängern und taten sich durch besondere Leistungen im Königsdienst hervor. Im Jahr 1180 wurde Otto von Wittelsbach von Friedrich Barbarossa für seine Treue zum Herzog von Bayern erhoben.
1214 erfolgte eine weitere Rangerhöhung der Familie, als der junge staufische Herrscher Friedrich II. Herzog Ludwig I. von Bayern zum Pfalzgrafen bei Rhein erhob. Damit erhielten die Wittelsbacher als treue Parteigänger des Staufers nach 1180 nach dem Herzogtum Bayern ein weiteres bedeutendes Reichsfürstentum. Im Vertrag von Pavia 1329 vereinbarten Kaiser Ludwig IV. („der Bayer“) und seine pfälzischen Neffen eine Trennung der wittelsbachischen Herrschaft in die Pfalzgrafschaft einerseits und in Bayern anderseits. Außerdem vereinbarten sie, dass beim Erlöschen eines Zweiges gegenseitiges Erbrecht gelten sollte. Dadurch entstanden zwei unabhängig voneinander agierende Familienzweige mit eigenen Herrschaftsbereichen. Durch die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. aus dem Jahr 1356 wurde dem Pfalzgrafen eine herausgehobene Stellung unter den weltlichen Königswählern zugesprochen. Als Erztruchsess übte er das Reichsvikariat aus und hatte damit die Stellvertretung bei Abwesenheit oder Tod des Königs inne. Durch zeremonielle Befugnisse, wie etwa einen besonderen Sitzplatz im Miteinander von König und Kurfürsten, wurde der Vorrang im politisch-sozialen Ordnungsgefüge des Reichs für jedermann sichtbar inszeniert. Die Pfalzgrafschaft bei Rhein gehörte um 1400 zu den mächtigsten Fürstentümern im Reich. Den Vorrang verdankte sie der Lage am Rhein, die für die Kurpfalz zahlreiche wirtschaftliche und politische Vorteile brachte. Die Rheinzölle machten die Pfalzgrafen zu den wohlhabendsten Reichsfürsten. Die Wittelsbacher wurden neben den Luxemburgern und Habsburgern die dritte Dynastie, die maßgeblich die Geschicke des Reichs im Spätmittelalter bestimmte.
Geboren wurde Ruprecht als einziger Sohn Ruprechts II. und dessen Frau Beatrix von Sizilien am 5. Mai 1352 in Amberg. Aus seiner Jugend ist nichts überliefert, außer dass er seine Mutter bereits mit 13 Jahren verlor. Er nahm aber frühzeitig an wichtigen Ereignissen teil. Ab 1378 erscheint er neben seinem Großonkel Ruprecht I. und seinem Vater Ruprecht II. vielfach in wichtigen Urkunden. Dadurch war er bereits früh als künftiger Nachfolger in der Kurpfalz hervorgehoben. Vor seiner Regentschaft als Kurfürst hielt er sich vor allem in der Oberpfalz auf. Im Winter 1385/86 ist er als Preußenfahrer belegt.
Ruprecht heiratete am 27. Juni 1374 in Amberg Elisabeth von Hohenzollern, die Tochter des Burggrafen Friedrich V. und dessen Gemahlin Markgräfin Elisabeth von Meißen und Thüringen. Aus der Ehe gingen insgesamt sechs Söhne und drei Töchter hervor. Sein ältester Sohn Ruprecht IV., genannt Ruprecht Pipan, wurde 1375, Friedrich 1377, der spätere Kurfürst Ludwig III. 1378, Johann 1383, Stephan 1385 und Otto 1390 geboren, seine Töchter Margarete von der Pfalz 1376, Agnes 1379 und Elisabeth 1381. Die Herrschaft war damit dynastisch in weit höherem Ausmaß gesichert als zuvor. Zugleich aber war dadurch die Einheit der Pfalz in Gefahr. Ruprecht II. vereinbarte daher 1392 mit seinem Sohn Ruprecht III., dass zukünftig nur der älteste Sohn in der Herrschaft nachfolgen sollte. Für die nachgeborenen Söhne waren lediglich Apanagen oder die geistliche Laufbahn vorgesehen. Dies legten sie in der Rupertinischen Konstitution vom 13. Juli 1395 fest. Die Rupertinische Konstitution wurde nicht umgesetzt. Die Urkunde blieb unvollständig besiegelt und erlangte keine Rechtskraft. Das Regelwerk blieb vor allem deshalb unwirksam, weil die dort bedachten Söhne Ruprechts starben. Nach dem Tod seines Vaters wurde Ruprecht im Alter von fast 46 Jahren am 6. Januar 1398 Nachfolger in der Kurwürde und mit der Pfalzgrafschaft belehnt.
Seit den Staufern war es keinem römisch-deutschen Herrscher mehr gelungen, zu Lebzeiten einen Sohn zum Nachfolger wählen zu lassen. Das gelang erstmals 1376 wieder Karl IV., dessen Sohn Wenzel 1376 noch zu Karls Lebzeiten zum König gewählt wurde. Wenzel, der ab dem Tod seines Vaters 1378 regierte, konzentrierte sich jedoch im Verlauf der folgenden Jahre zunehmend auf sein Königreich Böhmen. Das führte dazu, dass er in den übrigen Gebieten des Reichs und auf den Hoftagen keine Präsenz zeigte. Wenzels dauerhafte Abwesenheit führte dazu, dass er sich politisch von den rheinischen Kurfürsten (den Erzbischöfen von Mainz, Köln und Trier sowie dem Pfalzgrafen bei Rhein) entfernte. Auch in Böhmen geriet Wenzels Königsherrschaft in eine Krise. Wenzel wurde am 8. Mai 1394 durch die böhmische Adelsopposition gefangen genommen und anschließend inhaftiert. Die Kurfürsten verhielten sich loyal und setzten ihre Kräfte für seine Freilassung ein. Ruprecht zog an der Spitze eines Heeres von der Oberpfalz nach Böhmen und konnte dort die Freilassung Wenzels erreichen. Statt die Kurfürsten selbst in den Dienst für König und Reich zu nehmen, bestimmte Wenzel 1396 seinen Halbbruder Sigismund zum Reichsvikar auf unbestimmte Zeit mit königsgleichen Befugnissen. Dadurch wurden das Selbstverständnis der Kurfürsten und ihre Rolle bei der Königswahl fundamental tangiert. Ein Ausgleich mit Wenzel konnte nicht erzielt werden. Seit der Mitte der 1390er Jahre verfolgten die Kurfürsten deshalb verstärkt eigene Interessen. So versuchten die rheinischen Kurfürsten, mit schriftlichen Verträgen und militärischen Hilfszusagen die übrigen Reichsfürsten für sich zu gewinnen. Am 24. Oktober 1396 schloss Pfalzgraf Ruprecht II. den sogenannten Oppenheimer Vertrag mit dem damaligen Mainzer Domherrn Johann II. von Nassau, der aus einem königsnahen Grafenhaus stammte, das mit Adolf von Nassau schon einmal einen König im Reich gestellt hatte. Johann wurde zum Mainzer Erzbischofsamt verholfen, dafür sicherte er dem Wittelsbacher Ruprecht II. oder seinem Sohn Ruprecht III. zu, ihnen zu allen eren und wirdekeiden (Würden) zu verhelfen, darnach sie stellen (streben) wullen, wie die gesin mogen (welche Art auch immer diese sein mochten) geistlich oder weltlich. Mehrfach abgehaltene sogenannte „königslose“ Hoftage sollten den Widerstand gegen Wenzel vergrößern und ihn mit der Forderung konfrontieren, seinen Aufgaben in Kirche und Reich nachzukommen. So fanden sich im Mai 1397 verschiedene Reichsfürsten in Frankfurt zu einer Versammlung ein, die auf Initiative der Erzbischöfe von Köln, Trier und des Pfalzgrafen einberufen worden war.