An diesem Tag

Rudolf IV. (Österreich)

Herzog von Österreich (1339-1365)

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Rudolf IV. (* 1. November 1339 in Wien; † 27. Juli 1365 in Mailand), genannt der Stifter, war Herzog (ab 1359 selbst ernannter Erzherzog) von Österreich und herrschte von 1358 bis zu seinem Tod über die Herzogtümer Österreich, Kärnten und Steiermark, von 1363 bis 1365 außerdem über die Grafschaft Tirol und seit 1364 auch über das Herzogtum Krain. Er gilt als weitblickender und schöpferischer Politiker, der jede Gelegenheit nutzte, um auf verschiedenen Ebenen die Stellung seiner Länder zu heben und zu verbessern.

Als ältester Sohn von Herzog Albrecht II. von Österreich (* 1298, † 1358) und Erbgräfin Johanna von Pfirt wurde Rudolf erst nach 15-jähriger Ehe geboren. Im Juli 1357 heiratete er Katharina von Luxemburg, eine Tochter Kaiser Karls IV. Die Ehe blieb kinderlos.

1364 schloss Rudolf mit seinem Schwiegervater Kaiser Karl IV. den Brünner Erbvertrag, der die gegenseitige Erbfolge von Habsburgern und Luxemburgern im Fall des Aussterbens einer der beiden Dynastien vorsah. Es handelte sich dabei um den ersten Vertrag einer Reihe von Erbfolgeverträgen, die zwischen den Habsburgern und den Luxemburgern in den folgenden Jahrzehnten geschlossen wurden.

Die wohl bekannteste von Rudolfs Aktivitäten ist eine Urkundenfälschung aus den Jahren 1358/59, das Privilegium Maius (ausgehend vom Privilegium Minus von 1156), das seine Dynastie de facto den Kurfürsten im Heiligen Römischen Reich gleichstellte. (Die Herzöge von Österreich waren in der Goldenen Bulle nicht berücksichtigt.) Das Privilegium Maius wurde von seinem Großneffen Friedrich III. in den Jahren 1442 (mit Zustimmung der Kurfürsten von Mainz, Brandenburg und Sachsen) und 1453 bestätigt. Durch diese Bestätigungen wurde auch der mit dem Privilegium maius geschaffene Erzherzogtitel reichsrechtlich anerkannt.

1360 wurde Rudolf IV. in Seefeld-Kadolz von seinem Schwiegervater Karl IV. belehnt. Das Privilegium maius wurde von Karl IV. als Ganzes nie bestätigt. Karl IV. bestätigte allerdings einen Teil der Forderungen in ihrer ursprünglichen Form und einen weiteren Teil der Forderungen, nachdem er sie selbst abgeändert hatte. Die Auslegung und Bewertung der Vorgänge um das Privilegium maius in seinen Anfängen variiert in der Geschichtsforschung, wobei die meisten neueren Arbeiten im Wesentlichen den Ergebnissen von Eva Schlotheuber folgen. Diese einseitig pro-luxemburgische Perspektive wurde zuletzt von Lukas Wolfinger in wesentlichen Punkten relativiert.

Gründung des Metropolitankapitels St. Stephan

Schon unter der Herrschaft der Babenberger hatte es Versuche gegeben, ihre Residenzstadt Wien zu einem Bischofssitz zu machen, und so das Herzogtum Österreich durch ein eigenes Landesbistum aus der Abhängigkeit des Bischofs von Passau zu lösen. Diese Bestrebungen wurden von Rudolf IV. aufgegriffen, doch scheiterte die Errichtung eines eigenen Bistums in Wien erneut am Widerstand der Passauer Bischöfe. Immerhin konnte Rudolf mit der Gründung eines eigenen Metropolitankapitels (was dem Namen nach einem Erzbischof beigeordnet sein müsste) in St. Stephan in Wien erste Schritte diesbezüglich setzen, zu dessen Errichtung er auch die päpstliche Zustimmung im Jahr 1358 erhielt. Der Propst dieses Domkapitels erhielt den Titel Erzkanzler von Österreich, seinen Domherren wurde – wie Kardinälen – rote Kleidung zugestanden.

Während Rudolfs Herrschaft wurde mit dem Ausbau der Kirche zu St. Stephan begonnen und das hochgotische Langhaus errichtet (erster Spatenstich am 11. März 1359, Grundsteinlegung am 7. April 1359), an dessen Portal er sich als Kirchenstifter zusammen mit seiner Ehefrau Katharina verewigte. Das Vorbild dafür könnte der Prager Veitsdom gewesen sein, doch findet sich z. B. die Darstellung von Stifterpaaren an Kirchenportalen schon bei den von Babenbergern errichteten Klosterkirchen in Klosterneuburg und Lilienfeld. Auf den Ausbau der Kirche St. Stephan wird sein Beiname Der Stifter bzw. Fundator zurückgeführt, der sich in einer Inschrift im Inneren der Kirche findet.

1363 schloss Rudolf nach dem Tode des Tiroler Wittelsbachers Meinhard III. – Meinhard war mit Rudolfs Schwester Margarete verheiratet – mit dessen Mutter Margarete von Tirol einen Erbvertrag, nach dem Tirol an die Herrschaft zu Österreich fiel. Durch seinen Vertrag mit Margarethe (die später mit dem Beinamen Maultasch belegt wurde) kam Tirol an seine Familie. Im Februar 1364 wurde Rudolf von Karl IV. in Prag mit allen Tiroler Reichslehen belehnt, wodurch der Übergang Tirols an das Haus Habsburg auch reichsrechtlich legitimiert war. Die Herzöge von Baiern, mit denen es zu Kriegshandlungen gekommen war, verzichteten erst nach Rudolfs Tod auf Tirol, 1369 wurde mit ihnen der Friede von Schärding geschlossen.

1363 kaufte Rudolf von Hugo Thumb von Neuenburg und seinem Bruder Schwicker die Herrschaft mit der Burg Neuburg am Rhein (Urkunde vom 8. April 1363). Mit diesem Erwerb fassten die Habsburger erstmals Fuß auf dem Areal des späteren Vorarlbergs. Mit den im September 1363 mit dem Bischof von Trient Albert von Ortenburg abgeschlossenen Trienter Kompaktaten, gelang es Rudolf zudem das reichsunmittelbare Hochstift Trient unter die Einflusssphäre der Habsburger zu bringen.

Die Gründung der Wiener Universität

Ebenfalls in Konkurrenz zur (oder vielleicht auch nur angeregt durch die Gründung der) Karls-Universität in Prag war die Gründung der Universität Wien gedacht, die heute noch Alma Mater Rudolphina heißt. Sie gilt als die älteste Universität im deutschen Sprachraum. Die Gründung erfolgte 1365, aber erst 1384, also nach Rudolfs Tod, konnte eine theologische Fakultät gegründet werden, was zumindest in den Augen vieler Zeitgenossen erst eine vollständige Universität ausmachte. (Eine Parallele zur 1364 gegründeten Universität in Krakau.)

Wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen

Die Wirtschaftspolitik Rudolfs ist im Zusammenhang mit seinen Bemühungen zu sehen, die Position des Landesfürsten innerhalb seines Machtbereiches auszubauen, die Herrschaft zu intensivieren und vor allem auch die finanzielle Basis zu verbessern. Sie konzentrierte sich vor allem auf die Städte, wobei seine Besuche in Prag bei seinem Schwiegervater und in Venedig seine Vorstellungen von Urbanität geprägt haben dürften. Zahlreichen unter seiner Herrschaft stehenden Landstädten gewährte er auf ihr Ansuchen hin Sonderrechte, beispielsweise der Gemeinde Mürzzuschlag im Jahr 1360 das Eisenrecht. Viele andere Maßnahmen dienten dazu, die Wirtschaft der Stadt zu heben, etwa die Aufsichtspflicht des Bürgermeisters über alle Grundstückskäufe, um einen zu großen Anteil der „toten Hand“ (des wirtschaftlich unproduktiven und steuerfreien Kirchenbesitzes) zu verhindern. Auch gelang es ihm, mit dem Wiener Pfennig eine relativ stabile Münzeinheit zu schaffen.

Anfang Mai 1365 reiste Rudolf IV. nach Mailand, um sich um Konflikte in Friaul zu kümmern. Nachdem er diese Reise krankheitshalber in Tirol hatte unterbrechen müssen, erreichte er in der zweiten Junihälfte Mailand, wo er wenig später wieder schwer erkrankte. Am 27. Juli 1365 starb er in Mailand.

Nach seinem Tod wurde der Leichnam mit Rotwein behandelt und in eine schwarze Rinderhaut eingenäht, mit einem kostbaren Leichentuch mit arabischen Inschriften bedeckt und anschließend über die Alpen nach Wien überführt, wo er unter großer Anteilnahme seiner Untertanen in der Herzogsgruft des Stephansdoms in einem Kupfersarg beigesetzt wurde. Das Kenotaph für Herzog Rudolf IV. wurde auf Grund der langen Errichtungszeit erst einige Zeit nach seinem frühen Ableben aufgestellt und nicht als Grabmal genutzt.

Rudolf IV. gilt als einer der ersten Fürsten, die ihre Urkunden regelmäßig selbst unterschrieben. Bei einfachen Urkunden verwendete er das sogenannte kleine Siegel und den handschriftlichen Vermerk + hoc est verum +, bei feierlichen Urkunden und der Bestätigung von Privilegien verwendete er ein Prunksiegel und unterschrieb diese mit + Wir der vorgenant Herzog Ruodolf sterken dis obgenant Gesrift mit diser Undersrift unser selbs Hant +. Besonders wichtige Urkunden ließ er außerdem von seinem Kanzler mitunterzeichnen, bei besonderen Anlässen unterzeichnete auch seine Ehefrau. Die Ausstellung von Rudolfs Urkunden erfolgte gewöhnlich in Gegenwart von prominenten Zeugen, vor allem von Bischöfen und anderen Reichsfürsten, eine Gepflogenheit, die sich auch bei den Königen und Kaisern des Hochmittelalters findet, die aber zu seiner Zeit schon fast verschwunden war. In seinen Urkunden bezeichnet sich Rudolf selbst als der vierd oder Ruodolfus quartus, gewöhnlich gibt er auch sein Alter und das Jahr seiner Regierung an.

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