Robert Dannemann (* 6. Februar 1902 in Tungeln; † 28. September 1965 in London) war ein deutscher Beamter und Politiker, der zunächst der NSDAP und später der FDP angehörte.
Dannemann wurde in Tungeln in eine evangelische Familie geboren. Sein Vater war der DVP-Reichstagsabgeordnete Diedrich Dannemann, der von 1906 bis 1933 zugleich Gemeindevorsteher der Gemeinde Wardenburg war. Robert Dannemann besuchte von 1908 bis 1911 die Volksschule in Tungeln und anschließend von 1911 bis 1918 die Oberrealschule in Osternburg. Von 1919 bis 1924 absolvierte er eine landwirtschaftliche Ausbildung auf dem elterlichen Hof in Tungeln. Anschließend studierte er von 1924 bis 1930 Agrarwissenschaften an den Universitäten in Göttingen, Berlin und Kiel.
Nach dem Studium war Dannemann als Diplom-Landwirt bei der Landwirtschaftskammer Weser-Ems tätig. Von 1929 bis 1933 leitete er deren Hauptstelle für Pflanzenschutz. Im Dezember 1933 wechselte er als Unterabteilungsleiter für Ackerbau zur Landesbauernschaft Weser-Ems, welche zum nationalsozialistischen Reichsnährstand gehörte. 1938 erfolgten seine Ernennung zum Landwirtschaftsrat und die Übernahme in das Beamtenverhältnis.
Zum 1. Mai 1933 trat Dannemann der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.855.940). Ebenfalls 1933 trat er der Sturmabteilung (SA) bei und war dort ab Januar 1938 als Oberscharführer Mitglied einer Reiterstandarte. Darüber hinaus war Robert Dannemann Mitglied der Deutschen Jägerschaft und des Reichsluftschutzbundes. 1938 trat er dem Reichsbund der Deutschen Beamten bei. Während des Zweiten Weltkriegs wurde ihm das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse verliehen.
Im Februar 1946 wurde Dannemann aufgrund seiner Mitgliedschaft in der NSDAP und der Reiter-SA zunächst als Abteilungsleiter entlassen. Im Rahmen eines Entnazifizierungsverfahrens wurde er im September 1948 in die Kategorie V als „entlastet“ eingestuft. Infolge dieser Einstufung wurde Dannemann 1949 zum Direktor der Landwirtschaftskammer Weser-Ems ernannt. Dieses Amt hatte er bis 1955 inne.
Nach dem Zweiten Weltkrieg trat Dannemann der FDP bei. Von 1948 bis 1952 gehörte er dem Gemeinderat von Wardenburg an. Zudem war er von 1948 bis 1955 Mitglied des Kreistags des Landkreises Oldenburg und amtierte dort als stellvertretender Landrat.
Bei der ersten Bundestagswahl 1949 wurde er im Wahlkreis Oldenburg – Ammerland für die FDP direkt ins Parlament gewählt. Er gewann den Wahlkreis auch 1953 aufgrund einer Wahlabsprache mit CDU und DP, die auf die Aufstellung eigener Kandidaten verzichteten. Dem Parlament gehörte er bis zur Mandatsniederlegung wegen seiner Berufung zum Präsidenten des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg am 1. Juli 1955 an. Von 1961 bis 1965 war er Mitglied des Beirats der Friedrich-Naumann-Stiftung.
Für Proteste gegen staatliche Institutionen zeigte Dannemann wenig Verständnis. Dies zeigte sich 1963, als Studenten der Staatlichen Ingenieursschule für Bau- und Vermessungswesen in Oldenburg gegen die aus ihrer Sicht unzumutbaren baulichen Zustände der Einrichtung protestierten. Die Stadtverwaltung Oldenburg hatte den geplanten Protestzug genehmigt. Dannemann verbot ihn jedoch in seiner Funktion als Präsident des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks. Das Verbot stieß seinerzeit auf Kritik.
Seinen letzten öffentlichen Auftritt hatte Dannemann wenige Tage vor seinem Tod bei der feierlichen Einweihung des neuen Rathauses von Wardenburg in der Friedrichstraße.
Am 28. September 1965 starb Robert Dannemann während einer dienstlichen Geschäftsreise in London an den Folgen eines Herzkollapses. Er wurde im Londoner Universitätsklinikum behandelt, wo er schließlich seinem Leiden erlag. Im Anschluss wurde sein Leichnam nach Deutschland überführt.
Robert Dannemann wurde auf dem Friedhof der Wardenburger Marienkirche in dem Familiengrab bestattet, wo auch sein Vater Diedrich als Ehrenbürger der Gemeinde die letzte Ruhe fand. Das Grab der Familie Dannemann befindet sich in zentraler Position des Friedhofs direkt am Eingang der Kirche.
Auseinandersetzungen um das Gut Hundsmühlen
Die Familie Dannemann geriet spätestens seit dem Erwerb des Guts Hundsmühlen im Jahr 1929 in finanzielle Schwierigkeiten. Diedrich Dannemann kaufte das Gut für 81.500 Reichsmark und investierte weitere rund 38.000 Reichsmark in den Bau einer Gastwirtschaft mit Tanzsaal. Die schwierige wirtschaftliche Lage und die Krise der Landwirtschaft führten jedoch dazu, dass sich das Gut zunehmend zu einer finanziellen Belastung entwickelte.
Nach seinem Ausscheiden als Gemeindevorsteher im Jahr 1933 wurden gegen Diedrich Dannemann mehrere Untersuchungen eingeleitet. Ihm wurde vorgeworfen, eine der Gemeinde Wardenburg zugefallene Erbschaft für eigene Zwecke verwendet zu haben. Am 18. Dezember 1933 wurde Dannemann wegen des Verdachts der Untreue verhaftet, neun Tage später nahm er sich das Leben. Die Vorwürfe konnten bis heute nicht abschließend geklärt werden.
Nach der Verhaftung seines Vaters forderte dessen Gläubigervertreter, der Rechtsanwalt Paul Lewe, Robert Dannemann zur Regelung der Schulden auf. Lewe schlug den Verkauf des Hofes oder ein Entschuldungsverfahren vor. Die Kinder Diedrich Dannemanns schlugen das Erbe aus, sodass das Gut an den minderjährigen Sohn Robert Dannemanns, Günther Gerhard Dannemann, überging.
Robert Dannemann beantragte, das Gut Hundsmühlen im Sinne der Blut-und-Boden-Ideologie als Erbhof eintragen zu lassen. Dadurch unterlag es besonderen Schutzbestimmungen vor Zwangsvollstreckungen und konnte von den vorgesehenen Entschuldungsmaßnahmen profitieren. Das Anerbengericht Oldenburg genehmigte die Eintragung am 9. April 1934. Noch im selben Jahr beantragte Dannemann für seinen Sohn die Entschuldung des Gutes. Das Verfahren zog sich jedoch aufgrund zahlreicher Einwände und Anträge der Gläubiger bis 1938 hin. Die Gemeinde Wardenburg, die zu den Gläubigern gehörte, drängte unterdessen wiederholt auf den Verkauf von Teilen des Gutes.
Die Auseinandersetzung spitzte sich 1938 zu. Am 12. August drängte Gauleiter Carl Röver auf eine schnelle gütliche Einigung. Nach einer Intervention des Amtsleiters Heinrich Walkenhorst, der Dannemann mit dem Verlust seiner beruflichen Stellung drohte, unterzeichnete dieser einen Vergleich. Er verkaufte daraufhin sechs Hektar Land sowie die Gastwirtschaft an seinen Bruder. Dadurch konnten die meisten Gläubiger befriedigt werden. Gegenüber der Deutschen Siedlungsbank blieb eine Restschuld von 50.000 Reichsmark bestehen.
Die Auseinandersetzungen waren damit jedoch nicht beendet. Aus Schreiben vom Dezember 1939 geht hervor, dass weiterhin Streit über die getroffenen Vereinbarungen und deren vertragliche Umsetzung bestand. In den Vorgang schalteten sich nun auch Ministerpräsident Georg Joel und erneut Gauleiter Carl Röver ein. Die Akten reichen bis 1940, ob und unter welchen Bedingungen die Angelegenheit endgültig beigelegt wurde, lässt sich daraus nicht eindeutig feststellen.